12.11.2025, 11:58
Hallöle,
kann mir ein Richter (auf Probe?) berichten, wie der Besuch beim Amtsarzt in Hessen abläuft in letzter Zeit? Hat jemand mit Rückenproblemen dort mal Probleme bekommen (haha)? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand beruhigende Erfahrungsberichte schildern würde :D
Danke!
kann mir ein Richter (auf Probe?) berichten, wie der Besuch beim Amtsarzt in Hessen abläuft in letzter Zeit? Hat jemand mit Rückenproblemen dort mal Probleme bekommen (haha)? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand beruhigende Erfahrungsberichte schildern würde :D
Danke!
13.11.2025, 09:25
Also ich musste eine Blut- und Urinprobe, einen Seh- und Hörtest und einfachste Koordinationsübungen machen. Ansonsten noch Fragen zu Vorerkrankungen, Gewicht etc.
Bei mir war tatsächlich ein Blutwert erhöht, das konnte ich aber durch eine zweite Probe beim Hausarzt mit normalen Werten einfach ausräumen.
Insgesamt war es recht entspannt, der Amtsarzt wirkte bei mir auch sehr freundlich und fair. Mag aber auch vom jeweiligen Landkreis abhängen.
Die Untersuchung hat bei mir diesen Sommer stattgefunden.
Bei mir war tatsächlich ein Blutwert erhöht, das konnte ich aber durch eine zweite Probe beim Hausarzt mit normalen Werten einfach ausräumen.
Insgesamt war es recht entspannt, der Amtsarzt wirkte bei mir auch sehr freundlich und fair. Mag aber auch vom jeweiligen Landkreis abhängen.
Die Untersuchung hat bei mir diesen Sommer stattgefunden.
13.11.2025, 10:14
Auch das Land Hessen wird sich an die 2013 begründete Rechtsprechung des BVerwG zur (fehlenden) gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers gebunden sehen. Insofern such bitte einmal nach der Entscheidung aus der hervorgeht, dass
A) Die überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen muss, dass der Bewerber vor dem Erreichen des Ruhestandsalters dienstunfähig wird.
B) der Dienstherr für A) voll beweisbelastet ist
C) die Entscheidung des Dienstherrn einen Bewerber wegen fehlender gesundheitlicher Eignung abzulehnen, vollständig der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt.
Siehe dazu: BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - 2 C 12.11, NVwZ 2014, 300.
Ferner die ergänzende Anschlussentscheidung:
BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16.12, LKV 2014, 77.
A) Die überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen muss, dass der Bewerber vor dem Erreichen des Ruhestandsalters dienstunfähig wird.
B) der Dienstherr für A) voll beweisbelastet ist
C) die Entscheidung des Dienstherrn einen Bewerber wegen fehlender gesundheitlicher Eignung abzulehnen, vollständig der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt.
Siehe dazu: BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - 2 C 12.11, NVwZ 2014, 300.
Ferner die ergänzende Anschlussentscheidung:
BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16.12, LKV 2014, 77.
13.11.2025, 11:01
(13.11.2025, 10:14)RefNdsOL schrieb: Auch das Land Hessen wird sich an die 2013 begründete Rechtsprechung des BVerwG zur (fehlenden) gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers gebunden sehen. Insofern such bitte einmal nach der Entscheidung aus der hervorgeht, dass
A) Die überwiegende Wahrscheinlichkeit bestehen muss, dass der Bewerber vor dem Erreichen des Ruhestandsalters dienstunfähig wird.
B) der Dienstherr für A) voll beweisbelastet ist
C) die Entscheidung des Dienstherrn einen Bewerber wegen fehlender gesundheitlicher Eignung abzulehnen, vollständig der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt.
Siehe dazu: BVerwG, Urteil vom 25.7.2013 - 2 C 12.11, NVwZ 2014, 300.
Ferner die ergänzende Anschlussentscheidung:
BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16.12, LKV 2014, 77.
Die Rechtsprechung ist mir selbstverständlich bekannt, hilft mir aber im konkreten Einzelfall nicht unbedingt. Wenn der Arzt erst mal "Nein" sagt, zieht sich ein mögliches Verfahren sehr lange.
13.11.2025, 11:11
Der Amsarzt entscheidet aber auch letztlich nicht. Er gibt lediglich eine Einschätzung ab, die Einstellungsbehörde muss unter Berücksichtigung dessen die Entscheidung treffen. Es genügt ja eben gerade nicht eine Krankheit, auch keine chronische, sondern es muss jetzt bereits davon ausgegangen werden, dass du deshalb vor der Pension dienstunfähig (!) wirst. Das halte ich bei lediglich Rückenproblemen für schwierig, sofern du dich nicht gerade für den Polizeivollzugsdienst beworben hast.
Selbst Adipositas, Diabetes usw sind kein Ausschlussgrund.
Edit: im Übrigen kann der amtsarzt mangels eigener Expertise in jedem Fachgebiet das auch nicht notwendigerweise allein beurteilen. Hält er die Sache für interessant, dann schickt er dich im Zweifel zur Untersuchung und Abklärung zu einem Orthopäden o.ä.
Selbst Adipositas, Diabetes usw sind kein Ausschlussgrund.
Edit: im Übrigen kann der amtsarzt mangels eigener Expertise in jedem Fachgebiet das auch nicht notwendigerweise allein beurteilen. Hält er die Sache für interessant, dann schickt er dich im Zweifel zur Untersuchung und Abklärung zu einem Orthopäden o.ä.
15.11.2025, 11:58
Bluttest (Blutbild mit Blutkörperchen, Cholesterin, Leber, Niere, so die wichtigsten Sachen eben), Sehtest, Hörtest (der daraus besteht, dass du dich umdrehst und der Amtsarzt eine Zahl flüstert xD ernsthaft), wiegen, einmal Hände mit gestreckten Knien zum Boden (nicht geschafft, war aber auch egal, mir wurde nur direkt gesagt, dehnen Sie sich mal ab und zu), Reflexe wurden getestet (Knie, Armbeuge), ein paar knappe Fragen gestellt zum Lebensstil (Ernährung, Sport, psychische Probleme, jeweils eine Frage, knappe Antwort genügte).
Urintest musste ich keinen abgeben.
Viel Erfolg!
Urintest musste ich keinen abgeben.
Viel Erfolg!


