23.09.2025, 15:06
Die Altersgrenze für Anwaltsnotare ist verfassungwidrig; allerdings kann der Gesetzgeber neu regeln. Man wird die genauen Entscheidungsgründe abzuwarten haben. Ich vermute, der Gesetzgeber wird sich eher für die Minimallösung entscheiden, also nur beim Anwaltsnotariat Anpassungen vornehmen.
Wie bewertet Ihr die Entscheidung, und welche Auswirkungen erwartet Ihr?
Wie bewertet Ihr die Entscheidung, und welche Auswirkungen erwartet Ihr?
23.09.2025, 17:35
Schön wäre zugegebenermaßen, wenn die Justizverwaltungen der Länder mit Anwaltsnotariat auch die darin erfolgten Ausführungen zum Bewerberproblem im Anwaltsnotariat zum Anlass nehmen würden, dieses endlich konsequent abzuschaffen. Es besteht ohnehin nur aus historischen Gründen. Im Osten hat man konsequent damals das Nur-Notariat eingeführt, BaWü hat selbst umgeschwenkt.
Ich halte das Notariat für sehr attraktiv, finde die Voraussetzungen zum Anwaltsnotariat in Bezug auf die spezifischen Wartezeiten + Fachprüfung jedoch viel zu umständlich und teuer und sicherlich mit ein Grund, dass es selbst in Großstädten hier Probleme gibt Bewerber zu bekommen.
Ich halte das Notariat für sehr attraktiv, finde die Voraussetzungen zum Anwaltsnotariat in Bezug auf die spezifischen Wartezeiten + Fachprüfung jedoch viel zu umständlich und teuer und sicherlich mit ein Grund, dass es selbst in Großstädten hier Probleme gibt Bewerber zu bekommen.
23.09.2025, 20:46
Wobei BW ja nicht vom Anwaltsnotariat umgeschwenkt ist, sondern vom Amtsnotariat. Und es wie die Hessen zu machen, stand glaub ich nie ernsthaft zur Debatte (hessische Anwaltsnotare waren der Schrecken aller badischen Justizräte...).
23.09.2025, 20:49
(23.09.2025, 20:46)Praktiker schrieb: Wobei BW ja nicht vom Anwaltsnotariat umgeschwenkt ist, sondern vom Amtsnotariat. Und es wie die Hessen zu machen, stand glaub ich nie ernsthaft zur Debatte (hessische Anwaltsnotare waren der Schrecken aller badischen Justizräte...).
Gab es m.W.n. nicht in Teilen Württembergs zusätzlich auch noch Anwaltsnotare, die nach der Reform Bestandsschutz genossen anders als die Amtsnotare? Ich meine, dass neben der Besonderheit der Amtsnotare, es noch mehr gemischte Systeme in BW gab und man das eben unter anderem auch vereinheitlichen wollte. Aber das weißt du aus dem Ländle sicher besser.
Kurze Recherche: Es gab wohl in Württemberg und Hohenzhollern Anwaltsnotare und Nurnotare. In Baden Nur-Notare. In allen Landesteilen auch Amtsnotare, die in Baden aber Volljuristen (Justizräte) waren während sie in Württemberg an der Notarakademie ausgebildet wurden (Bezirksnotare).
Das entspricht auch meiner Erinnnerung, dass es wohl sehr unterschiedlich überall im Ländle war und man sich für eine Einheitslösung entschieden hat.
23.09.2025, 21:23
(23.09.2025, 20:49)RefNdsOL schrieb:(23.09.2025, 20:46)Praktiker schrieb: Wobei BW ja nicht vom Anwaltsnotariat umgeschwenkt ist, sondern vom Amtsnotariat. Und es wie die Hessen zu machen, stand glaub ich nie ernsthaft zur Debatte (hessische Anwaltsnotare waren der Schrecken aller badischen Justizräte...).
Gab es m.W.n. nicht in Teilen Württembergs zusätzlich auch noch Anwaltsnotare, die nach der Reform Bestandsschutz genossen anders als die Amtsnotare? Ich meine, dass neben der Besonderheit der Amtsnotare, es noch mehr gemischte Systeme in BW gab und man das eben unter anderem auch vereinheitlichen wollte. Aber das weißt du aus dem Ländle sicher besser.
Kurze Recherche: Es gab wohl in Württemberg und Hohenzhollern Anwaltsnotare und Nurnotare. In Baden Nur-Notare. In allen Landesteilen auch Amtsnotare, die in Baden aber Volljuristen (Justizräte) waren während sie in Württemberg an der Notarakademie ausgebildet wurden (Bezirksnotare).
Das entspricht auch meiner Erinnnerung, dass es wohl sehr unterschiedlich überall im Ländle war und man sich für eine Einheitslösung entschieden hat.
Es gab vorher "einige" Freie Notare (https://notariatsreform.justiz-bw.de/pb/...iatsreform), aber ganz beherrschend Richter- und Bezirksnotare.
23.09.2025, 21:35
(23.09.2025, 21:23)Praktiker schrieb:(23.09.2025, 20:49)RefNdsOL schrieb:(23.09.2025, 20:46)Praktiker schrieb: Wobei BW ja nicht vom Anwaltsnotariat umgeschwenkt ist, sondern vom Amtsnotariat. Und es wie die Hessen zu machen, stand glaub ich nie ernsthaft zur Debatte (hessische Anwaltsnotare waren der Schrecken aller badischen Justizräte...).
Gab es m.W.n. nicht in Teilen Württembergs zusätzlich auch noch Anwaltsnotare, die nach der Reform Bestandsschutz genossen anders als die Amtsnotare? Ich meine, dass neben der Besonderheit der Amtsnotare, es noch mehr gemischte Systeme in BW gab und man das eben unter anderem auch vereinheitlichen wollte. Aber das weißt du aus dem Ländle sicher besser.
Kurze Recherche: Es gab wohl in Württemberg und Hohenzhollern Anwaltsnotare und Nurnotare. In Baden Nur-Notare. In allen Landesteilen auch Amtsnotare, die in Baden aber Volljuristen (Justizräte) waren während sie in Württemberg an der Notarakademie ausgebildet wurden (Bezirksnotare).
Das entspricht auch meiner Erinnnerung, dass es wohl sehr unterschiedlich überall im Ländle war und man sich für eine Einheitslösung entschieden hat.
Es gab vorher "einige" Freie Notare (https://notariatsreform.justiz-bw.de/pb/...iatsreform), aber ganz beherrschend Richter- und Bezirksnotare.
Noch mal recherchiert. Danach gab es jedenfalls im Bezirk des OLG Stuttgart auch Anwaltsnotare bis zur Reform.
Siehe auch hier hier bei der Bundesnotarkammer, ausdrücklich bei Baden-Württemberg aufgelistet:
https://www.notar.de/der-notar/statistik
Es ist immer noch beide aufgelistet, weil die vor der Reform als Anwaltsnotar tätigen im Bezirk des OLG Stuttgart Bestandsschutz genießen.
23.09.2025, 22:23
Gibt es da wirklich einen richtigen Mangel bei den Anwaltsnotaren? Irgendwie kaum vorstellbar für mich…
23.09.2025, 22:39
(23.09.2025, 22:23)REF.NRW schrieb: Gibt es da wirklich einen richtigen Mangel bei den Anwaltsnotaren? Irgendwie kaum vorstellbar für mich…
Ich hab's hier schon ein paar Mal geschrieben: Ich hatte vor einem Jahr dss Angebot in ein Anwaltsnotariat in Südhessen einzusteigen und dort Notar zu werden. Dort wurde mir gesagt, Noten seien mittlerweile irrelevant, weil es schon jetzt viel zu viele freie Stellen gäbe, die nicht nachbesetzt werden könnten. Man müsse nur die Notarprüfung bestehen und dann wäre es eine sichere Sache.
Also ja, den Mangel scheint es zu geben.