24.01.2026, 11:20
(24.01.2026, 10:43) schrieb:(22.01.2026, 15:16)ForumBenutzer schrieb:(22.01.2026, 12:57)Arion schrieb: Gefühlt entspannt sich der juristische Arbeitsmarkt momentan wieder ein wenig. Zumindest kommen wieder öfter Headhunter Anfragen zu Legal Counsel Stellen (Bereich Bau) bei mir rein.
Juristen mit Berufserfahrung waren dauerhaft ähnlich gefragt. Schwierig haben es jedoch Berufseinsteiger. Keiner will sich jemand ans Bein binden um ihn jahrelang anzulernen in einem Spezialbereich.
Genau das. Aus Arbeitgebersicht sind die Opportunitätskosten einfach hoch. Das wird von den meisten Berufseinsteigern völlig unterschätzt. Wenn ein Anfänger realistisch vielleicht 60-65 k Umsatz bringt, während jemand mit Erfahrung das mehrfache davon erwirtschaftet, ist das keine Wertungsfrage, sondern rein betriebswirtschaftlich betrachtet.
Wir sehen aktuell oft Einsteiger, die faktisch erwarten, dass ihr Examen an sich vergütet wird. Inhaltlich bringen sie zum Start aber wenig mit, was unmittelbar abrechenbar ist. Gehalt orientiert sich an dem, was man einbringt, nicht daran, dass man zwei Staatsexamina bestanden hat (hat hier übrigens jeder, danke).
Aus Arbeitgebersicht ist die Zulassung eine reine Eintrittskarte, keine Rechtfertigung für ein dickes Einstiegsgehalt. Mehr Umsatzerwartung, mehr Geld. Wird in der Regel ausgeblendet.
Und obendrauf kommt dann nicht selten noch die patzige Ansage, man habe ja zehn Jahre studiert und brauche deshalb 75 k zum Einstieg. Das sind 94 k Arbeitgeberkosten, ohne dass sich die Person am Overhead der Kanzlei beteiligt wurde auch nur in die Nähe eines Überschusses kommt, also für die Kanzlei lukrativ ist. Dann ist die Überraschung groß, wenn nach sechs Monaten im Review eröffnet wird, dass man komplett defizitär läuft und die Probezeit nicht besteht. Mit weniger Gehalt hätte es nicht so einen heftigen Umsatzdruck.
Das reine VB garantiert auch erst mal keinen hohen Umsatz. Berufserfahrung ist hier wichtiger, da sich die Einsteiger dann schon die ersten Hörner abgestoßen haben und etwas realistischer geworden sind.
Also wenn der Berufseinsteiger nicht das 1,5 bis 2-fache seines Jahresgehalts als Umsatz rein holt, dann läuft was falsch.
24.01.2026, 12:43
(24.01.2026, 11:20)Bayjur schrieb: [quote pid="251884" dateline="1769244202"]
(22.01.2026, 15:16)ForumBenutzer schrieb:(22.01.2026, 12:57)Arion schrieb: Gefühlt entspannt sich der juristische Arbeitsmarkt momentan wieder ein wenig. Zumindest kommen wieder öfter Headhunter Anfragen zu Legal Counsel Stellen (Bereich Bau) bei mir rein.
Juristen mit Berufserfahrung waren dauerhaft ähnlich gefragt. Schwierig haben es jedoch Berufseinsteiger. Keiner will sich jemand ans Bein binden um ihn jahrelang anzulernen in einem Spezialbereich.
Genau das. Aus Arbeitgebersicht sind die Opportunitätskosten einfach hoch. Das wird von den meisten Berufseinsteigern völlig unterschätzt. Wenn ein Anfänger realistisch vielleicht 60-65 k Umsatz bringt, während jemand mit Erfahrung das mehrfache davon erwirtschaftet, ist das keine Wertungsfrage, sondern rein betriebswirtschaftlich betrachtet.
Wir sehen aktuell oft Einsteiger, die faktisch erwarten, dass ihr Examen an sich vergütet wird. Inhaltlich bringen sie zum Start aber wenig mit, was unmittelbar abrechenbar ist. Gehalt orientiert sich an dem, was man einbringt, nicht daran, dass man zwei Staatsexamina bestanden hat (hat hier übrigens jeder, danke).
Aus Arbeitgebersicht ist die Zulassung eine reine Eintrittskarte, keine Rechtfertigung für ein dickes Einstiegsgehalt. Mehr Umsatzerwartung, mehr Geld. Wird in der Regel ausgeblendet.
Und obendrauf kommt dann nicht selten noch die patzige Ansage, man habe ja zehn Jahre studiert und brauche deshalb 75 k zum Einstieg. Das sind 94 k Arbeitgeberkosten, ohne dass sich die Person am Overhead der Kanzlei beteiligt wurde auch nur in die Nähe eines Überschusses kommt, also für die Kanzlei lukrativ ist. Dann ist die Überraschung groß, wenn nach sechs Monaten im Review eröffnet wird, dass man komplett defizitär läuft und die Probezeit nicht besteht. Mit weniger Gehalt hätte es nicht so einen heftigen Umsatzdruck.
Das reine VB garantiert auch erst mal keinen hohen Umsatz. Berufserfahrung ist hier wichtiger, da sich die Einsteiger dann schon die ersten Hörner abgestoßen haben und etwas realistischer geworden sind.
Also wenn der Berufseinsteiger nicht das 1,5 bis 2-fache seines Jahresgehalts als Umsatz rein holt, dann läuft was falsch.
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Er hat doch erklärt, warum das nicht der Fall ist und dass man sich deswegen von dem Berufseinsteiger wieder trennt. Umsatz lässt sich nicht beliebig steigern. Es müssen auch die entsprechenden und lukrativen Mandate dafür da sein. Mit dem Nachbarschaftsstreit von Tante Erna, die ihrem Nachbarn tote Ratten in den Briefkasten wirft, erwirtschaftest du keinen Umsatz, der ein Gehalt von 75k rechtfertigt.
24.01.2026, 14:45
Ich denke, dass Rechtsabteilungen in den nächsten Jahren nicht nur aufgrund des Ausscheidens der Boomer Bedarf haben werden, sondern weil sie zunehmend nicht bereit sind, die Stundensätze der großen Wirtschaftskanzleien zu zahlen. Die werden entweder auf mittelständische Kanzleien umschwenken oder es vermehrt "selbst machen"


