23.07.2025, 12:45
Hi,
viele GKs fordern inzwischen eine Gesamtpunktzahl von 16 Punkten, wobei kein Examen unter 8 Punkten sein sollte. Meint ihr, die Kanzleien sortieren da rigorös aus? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, also dass z.B. ein Kandidat mit zweimal 8 Punkten aus Sicht der bessere Kandidat ist als ein Kandidat mit 9,x und 7,9 Punkten.
Mir ist klar, dass hier keine Pauschalaussagen getroffen werden können, mich würde einfach mal eure Einschätzung interessieren.
viele GKs fordern inzwischen eine Gesamtpunktzahl von 16 Punkten, wobei kein Examen unter 8 Punkten sein sollte. Meint ihr, die Kanzleien sortieren da rigorös aus? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, also dass z.B. ein Kandidat mit zweimal 8 Punkten aus Sicht der bessere Kandidat ist als ein Kandidat mit 9,x und 7,9 Punkten.
Mir ist klar, dass hier keine Pauschalaussagen getroffen werden können, mich würde einfach mal eure Einschätzung interessieren.
23.07.2025, 12:53
kommt auf die gk an, gibt welche die starr an solchen grenzen fest halten und andere, die man bei geringfügigen abweichungen mit persönlichkeit überzeugen kann.
23.07.2025, 13:05
(23.07.2025, 12:45)Examen2023 schrieb: Hi,
viele GKs fordern inzwischen eine Gesamtpunktzahl von 16 Punkten, wobei kein Examen unter 8 Punkten sein sollte. Meint ihr, die Kanzleien sortieren da rigorös aus? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, also dass z.B. ein Kandidat mit zweimal 8 Punkten aus Sicht der bessere Kandidat ist als ein Kandidat mit 9,x und 7,9 Punkten.
Mir ist klar, dass hier keine Pauschalaussagen getroffen werden können, mich würde einfach mal eure Einschätzung interessieren.
An er von dir geschilderten Regelung wird nahezu niemand derartig starr festhalten, höchsten die HR. Aber eine Regelung gibt es m.E.n. nirgendwo und ergibt auch schlichtweg keinen Sinn, da der Regel Kein Examen unter 8 immanent ist, dass der Bewerber insgesamt 16 hat.
Welche Regelung es m.E.n. häufiger gibt ist Insgesamt 18 und kein Examen unter 8 und hier wird dann wohl doch wieder härter daran festgehalten, weil eine Grenze irgendwo gezogen werden muss. Wird aber deshalb im Einzelfall jemand mit einem gut im ersten Staatsexamen, Dr. und LL.M. im einschlägigen Rechtsgebiet kategorisch abgelehnt, weil er im zweiten 7,9 statt 8,0 hat? Wohl kaum.