23.07.2025, 12:16
Hallo,
ich habe gestern meine Staatsanwältin kennengelernt und sie gab mir meine ersten zwei Akten zur Bearbeitung. Bei der ersten liegt wohl ziemlich offensichtlich schon kein Anfangsverdacht vor (das hatte sie angedeutet). Ich soll eine Sachverhaltszusammenfassung schreiben und gutachterliche Würdigung. Nun meine Fragen:
Wie fasse ich einen strafrechtlichen Sachverhalt zusammen? Gibt es Besonderheiten? Bis jetzt kenne ich eben nur den zivilrechtlichen Tatbestand bestehend aus streitigem und unstreitigem Parteivorbringen.
Wie schreibe ich ein Gutachten für die Frage, ob ein Anfangsverdacht vorliegt? In der AG haben wir uns bis jetzt mit dem A-Gutachten beschäftigt, in welchem man ja immer gleich den hinreichenden Tatverdacht prüft. Aber wie prüfe ich gutachterlich, ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sind? Wie gehe ich mit einer "uJs" Sache im Gutachten um?
Sorry für die "dumme" Anfängerfrage! Wäre super dankbar für ein Paar Tipps :)
ich habe gestern meine Staatsanwältin kennengelernt und sie gab mir meine ersten zwei Akten zur Bearbeitung. Bei der ersten liegt wohl ziemlich offensichtlich schon kein Anfangsverdacht vor (das hatte sie angedeutet). Ich soll eine Sachverhaltszusammenfassung schreiben und gutachterliche Würdigung. Nun meine Fragen:
Wie fasse ich einen strafrechtlichen Sachverhalt zusammen? Gibt es Besonderheiten? Bis jetzt kenne ich eben nur den zivilrechtlichen Tatbestand bestehend aus streitigem und unstreitigem Parteivorbringen.
Wie schreibe ich ein Gutachten für die Frage, ob ein Anfangsverdacht vorliegt? In der AG haben wir uns bis jetzt mit dem A-Gutachten beschäftigt, in welchem man ja immer gleich den hinreichenden Tatverdacht prüft. Aber wie prüfe ich gutachterlich, ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat gegeben sind? Wie gehe ich mit einer "uJs" Sache im Gutachten um?
Sorry für die "dumme" Anfängerfrage! Wäre super dankbar für ein Paar Tipps :)