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Berufseinstieg Richter auf Probe Wohnungssuche
PeterDurstig
Junior Member
**
Beiträge: 26
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2024
#1
17.06.2025, 12:51
Hallo liebe Leute,

erfreulicherweise beginne ich demnächst als Richter auf Probe. Ich habe allerdings erst die schriftliche Zusage und die Ernennung steht also noch aus. 

Da ich dafür umziehen muss, wollte ich mal nachfragen, wie das bei euch mit der Wohnungssuche geklappt hat. Meine Freundin befindet sich in einem Arbeitsverhältnis, aber ich war bis vor wenigen Wochen noch Referendar, bin aktuell arbeitslos und einen wirklichen "Arbeitsvertrag" in dem Sinne wird es ja nicht geben. Da der Wohnungsmarkt in der Stadt, in welcher ich beginne, ohnehin angespannt ist, mache ich mir etwas Sorgen. Bonität ist kein Problem und meine Eltern würden sicherlich nochmal für mich bürgen. 

Wie war das bei euch?

Beste Grüße!

Edit: Falscher Thread, bitte verschieben  Upside_down
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.06.2025, 12:55 von PeterDurstig. Bearbeitungsgrund: Falscher Thread )
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
WennDann1
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 1
Registriert seit: May 2025
#2
17.06.2025, 13:00
Naja, einfach bei der Bewerbung um das Mietverhältnis angeben, dass du ab dem xy als Richter anfängst zu arbeiten. Wer dir das nicht glaubt, sondern einen Nachweis will, ebnet ohnehin den Weg für ein Mietverhältnis des Misstrauens, von dem du besser die Finger lassen solltest.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.992
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
17.06.2025, 15:25
Und notfalls legst Du die schriftliche Zusage vor. Solltest Du künftig Mietrecht machen, könntest Du das vielleicht lieber verschweigen... Wink
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