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Volljurist Tax/Steuerberatung bei Big4-Gesellschaften
Gast1904
Junior Member
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Beiträge: 40
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2022
#21
08.05.2026, 09:15
(07.05.2026, 18:19)Sonnenschein schrieb:  
(07.05.2026, 12:13)Gast1904 schrieb:  
(06.05.2026, 21:33)Egal_ schrieb:  
(01.05.2026, 10:34)Sonnenschein schrieb:  Wenn man als Volljurist diesen Weg geht und vorausgesetzt man besteht den StB überhaupt, ist man denn wirklich so viel mehr "Wert"? Klar, man ist qualifizierter als vorher, aber eine Beratungsgesellschaft kann doch auch schlicht einen Juristen und einen StB einstellen der bspw. bwler ist? Mehr arbeiten kann man ja damit auch nicht. Wenn man jetzt nicht eine 1 Mann Bude auf dem Land aufmacht wo querbet alles beraten werden soll, sehe ich irgendwie den Mehrwert kaum, außer das man im Steuerrecht deutlich qualifizerter ist. Wäre ja aber der Fachanwalt im Steuerrecht mit BE auch? Oder ist man dann nur noch als StB tätig und hat einen "umweg" dahin genommen und verdient dann gleich viel wie ein StB der vorher Ausbildung, Studium etc. gemacht hat und dann StB geworden ist?

Meine Antwort im anderen Thread passt auch gut als Antwort auf deine Frage hier:

Es ist für die Kanzlei ein erheblicher(!) Unterschied, ob sie einen StB und einen RA, also zwei Personen einstellt oder ob sie einen RA einstellt, der gleichzeitig auch StB ist. Der Vorteil ist nämlich, dass du beides kannst und daher komplexe Sachverhalte ganz anders bewerten kannst, als wenn du nur die eine oder die andere Qualifikation hast.
Wie im anderen Thread geschrieben, waren meine beiden KollegInnen mit Doppelqualifikation zum großen Teil mit
der Steuergestaltung in Unternehmen beschäftigt. Das ist ein Mix aus Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Letzteres in einer Intensität, wie ein Jurist sie nur ganz, ganz selten mitbringen wird, weil man dafür vertiefte Kenntnisse der Besteuerung von Unternehmen braucht.
Der reine Steuerberater hingegen bringt als BWLer nur Grundlagenwissen im Gesellschaftsrecht mit. Wer mal in solche Fächer für Nichtjuristen reinschauen konnte, weiß, dass das nur die Basics auf einfachem Niveau sind. Der BWLer kann also wiederum zu den Vorteilen der gesellschaftsrechtlichen Strukturen nicht sehr gut beraten und darf es ab einem bestimmten Punkt auch nicht. 
Genau da kommt derjenige mit Doppelqualifikation ins Spiel. Er kennt sich mit beiden Disziplinen sehr gut aus und kann die jeweilige Lücke füllen. Deshalb ist man mit Doppelqualifikation so wertvoll für die interdisziplinären Kanzleien und WPGen.

Nachtrag: der Fachanwalt im Steuerrecht ist selbst mit Berufserfahrung nicht ansatzweise vergleichbar mit dem StB. Wenn ich an deinen anderen Thread denke, wirst du in der StB-Kanzkei daher nicht drumherum kommen, den StB zu machen. Das wird die Erwartungshaltung sein, selbst wenn man dir dies noch nicht so direkt gesagt hat. Es ist einfach üblich so, weil du erst mit dem StB die vertieften Kenntnisse erlangst. Der Fachwanwalt ist dagegen pillepalle (soll keine Abwertung sein, aber das fachliche Niveau ist ein deutlich anderes).

Das wird auch darin bestätigt, dass du für den FA für Steuerrecht keine theoretischen Kenntnisse mehr nachweisen musst, wenn du Steuerberater bist.

@Sonnenschein:
Ich bin den Weg gegangen und habe im letzten Durchgang den Steuerberater geschrieben. Was die fachliche Tiefe angeht, kann ich das absolut empfehlen. Der Vorteil ist halt, wie jemand anders schon geschrieben hat, dass man zum Generalisten ausgebildet wird und einen Überblick über das gesamte Steuerrecht erhält. Man kann danach nicht jede Frage vom Mandanten sofort rechtssicher beantworten, aber die Themen zumindest mal einordnen und hat auch einen Blick für die Folgethemen, den man (ich) sonst vermutlich so nicht hätte.

Im Verhältnis zum Mandanten ist der Mehrwert des StB-Titels für mich aktuell überschaubar - viele überblicken den Unterschied zwischen StB/RA/FAStR nicht richtig. Wo der Titel aber absolutes Gold wert ist, ist im Umgang mit anderen Steuerberatern. Diese sind teilweise auf die Zusammenarbeit mit Anwälten angewiesen, denken aber steuerlich motiviert. Entsprechend wollen viele StB mit einem Anwalt sprechen, der versteht, aus welcher Richtung sie kommen. Wir generieren daher relativ viele Mandate durch unsere Doppelzulassungen in der Kanzlei.

Ich würde den StB absolut empfehlen, wenn du im Steuerrecht arbeiten willst. Allerdings will ich auch nicht vorenthalten, dass die Vorbereitungszeit und die Prüfung selber eine absolute Sch***zeit war. Hätte ich das nicht absolut gewollt, weiß ich nicht, ob ich das gepackt hätte. Daher würde ich dir zum StB auch nur raten, wenn du selber einen echten Mehrwert für dich darin siehst. Den Steuerberater nur zu machen, weil das andere noch schlimmer ist, verhagelt dir im Zweifel auch den Spaß am Steuerrecht.

Viel Erfolg auf jeden Fall bei der Entscheidungsfindung! :)
Danke für die Erfahrung! Ich weiß, es sollte nicht der treibendene Faktor sein, aber was würdest du als ein realistisches Gehalt einstufen wenn ich dort genommen werden würde? Klar, keine Vorerfahrung im Steuerrecht und wenig BE aber immerhin eben Anwalt der bereit ist sich einzuarbeiten. Wollte ungerne weniger als 60k verdienen, auch wenn viel Lernzeit dabei sein wird.

Mit "dort" beziehst du dich auf die Stelle, die du in dem anderen Threat beschrieben hast?

Wenn es eher eine StB Gesellschaft mit wenigen Anwälten ist, wird es da vermutlich keine fixen Vergütungsvorgaben geben. Ein fixes Gehalt kann ich natürlich ohne die Struktur irgendwie zu kennen nicht realistisch einschätzen. Einen Einstieg für 60k oder mehr halte ich aber in einer Großstadt im Steuerrecht grundsätzlich für realistisch. Als ich mein Angebot bekommen habe, war ich positiv überrascht. Oft ist es in den Gesellschaften auch so, dass mit dem Bestehen des StB dann ein mehr oder weniger großer Gehaltssprung verbunden ist.

Mit der Doppelqualifikation ist dann dein Marktwert auch recht hoch. Ich kenne einige Kollegen die frisch nach dem Steuerberater die Kanzlei gewechselt haben und >80k bekommen. Das sind wohlgemerkt "nur" Steuerberater ohne die RA-Qualifikation.

Was aber auch dazugehört: Der Weg zum StB ist auch ein finanzielles Investment. Kurse übernimmt in der Regel bis zu einem gewissen Punkt die Kanzlei, aber du musst auch eine Freistellung vorm Examen machen. Bei mir musste ich einen Monat mit Urlaub und einen Monat mit Überstunden bestreiten. Das sind quasi 2 Monatsgehälter, die ich investiert habe. Außerdem hatte das zur Folge, dass ich ein Jahr quasi keinen Erholungsurlaub gemacht habe und die Wochenenden auch nicht zur Erholung gedient haben sondern zum Lernen draufgegangen sind. Da ist ein eventueller Wiederholungsversuch noch nicht mit eingepreist. Das sind Punkte, die du meines Erachtens bei der Einordnung des Gehalts ebenfalls beachten solltest.
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Registriert seit: Feb 2023
#22
08.05.2026, 13:43
(08.05.2026, 09:15)Gast1904 schrieb:  
(07.05.2026, 18:19)Sonnenschein schrieb:  
(07.05.2026, 12:13)Gast1904 schrieb:  
(06.05.2026, 21:33)Egal_ schrieb:  
(01.05.2026, 10:34)Sonnenschein schrieb:  Wenn man als Volljurist diesen Weg geht und vorausgesetzt man besteht den StB überhaupt, ist man denn wirklich so viel mehr "Wert"? Klar, man ist qualifizierter als vorher, aber eine Beratungsgesellschaft kann doch auch schlicht einen Juristen und einen StB einstellen der bspw. bwler ist? Mehr arbeiten kann man ja damit auch nicht. Wenn man jetzt nicht eine 1 Mann Bude auf dem Land aufmacht wo querbet alles beraten werden soll, sehe ich irgendwie den Mehrwert kaum, außer das man im Steuerrecht deutlich qualifizerter ist. Wäre ja aber der Fachanwalt im Steuerrecht mit BE auch? Oder ist man dann nur noch als StB tätig und hat einen "umweg" dahin genommen und verdient dann gleich viel wie ein StB der vorher Ausbildung, Studium etc. gemacht hat und dann StB geworden ist?

Meine Antwort im anderen Thread passt auch gut als Antwort auf deine Frage hier:

Es ist für die Kanzlei ein erheblicher(!) Unterschied, ob sie einen StB und einen RA, also zwei Personen einstellt oder ob sie einen RA einstellt, der gleichzeitig auch StB ist. Der Vorteil ist nämlich, dass du beides kannst und daher komplexe Sachverhalte ganz anders bewerten kannst, als wenn du nur die eine oder die andere Qualifikation hast.
Wie im anderen Thread geschrieben, waren meine beiden KollegInnen mit Doppelqualifikation zum großen Teil mit
der Steuergestaltung in Unternehmen beschäftigt. Das ist ein Mix aus Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Letzteres in einer Intensität, wie ein Jurist sie nur ganz, ganz selten mitbringen wird, weil man dafür vertiefte Kenntnisse der Besteuerung von Unternehmen braucht.
Der reine Steuerberater hingegen bringt als BWLer nur Grundlagenwissen im Gesellschaftsrecht mit. Wer mal in solche Fächer für Nichtjuristen reinschauen konnte, weiß, dass das nur die Basics auf einfachem Niveau sind. Der BWLer kann also wiederum zu den Vorteilen der gesellschaftsrechtlichen Strukturen nicht sehr gut beraten und darf es ab einem bestimmten Punkt auch nicht. 
Genau da kommt derjenige mit Doppelqualifikation ins Spiel. Er kennt sich mit beiden Disziplinen sehr gut aus und kann die jeweilige Lücke füllen. Deshalb ist man mit Doppelqualifikation so wertvoll für die interdisziplinären Kanzleien und WPGen.

Nachtrag: der Fachanwalt im Steuerrecht ist selbst mit Berufserfahrung nicht ansatzweise vergleichbar mit dem StB. Wenn ich an deinen anderen Thread denke, wirst du in der StB-Kanzkei daher nicht drumherum kommen, den StB zu machen. Das wird die Erwartungshaltung sein, selbst wenn man dir dies noch nicht so direkt gesagt hat. Es ist einfach üblich so, weil du erst mit dem StB die vertieften Kenntnisse erlangst. Der Fachwanwalt ist dagegen pillepalle (soll keine Abwertung sein, aber das fachliche Niveau ist ein deutlich anderes).

Das wird auch darin bestätigt, dass du für den FA für Steuerrecht keine theoretischen Kenntnisse mehr nachweisen musst, wenn du Steuerberater bist.

@Sonnenschein:
Ich bin den Weg gegangen und habe im letzten Durchgang den Steuerberater geschrieben. Was die fachliche Tiefe angeht, kann ich das absolut empfehlen. Der Vorteil ist halt, wie jemand anders schon geschrieben hat, dass man zum Generalisten ausgebildet wird und einen Überblick über das gesamte Steuerrecht erhält. Man kann danach nicht jede Frage vom Mandanten sofort rechtssicher beantworten, aber die Themen zumindest mal einordnen und hat auch einen Blick für die Folgethemen, den man (ich) sonst vermutlich so nicht hätte.

Im Verhältnis zum Mandanten ist der Mehrwert des StB-Titels für mich aktuell überschaubar - viele überblicken den Unterschied zwischen StB/RA/FAStR nicht richtig. Wo der Titel aber absolutes Gold wert ist, ist im Umgang mit anderen Steuerberatern. Diese sind teilweise auf die Zusammenarbeit mit Anwälten angewiesen, denken aber steuerlich motiviert. Entsprechend wollen viele StB mit einem Anwalt sprechen, der versteht, aus welcher Richtung sie kommen. Wir generieren daher relativ viele Mandate durch unsere Doppelzulassungen in der Kanzlei.

Ich würde den StB absolut empfehlen, wenn du im Steuerrecht arbeiten willst. Allerdings will ich auch nicht vorenthalten, dass die Vorbereitungszeit und die Prüfung selber eine absolute Sch***zeit war. Hätte ich das nicht absolut gewollt, weiß ich nicht, ob ich das gepackt hätte. Daher würde ich dir zum StB auch nur raten, wenn du selber einen echten Mehrwert für dich darin siehst. Den Steuerberater nur zu machen, weil das andere noch schlimmer ist, verhagelt dir im Zweifel auch den Spaß am Steuerrecht.

Viel Erfolg auf jeden Fall bei der Entscheidungsfindung! :)
Danke für die Erfahrung! Ich weiß, es sollte nicht der treibendene Faktor sein, aber was würdest du als ein realistisches Gehalt einstufen wenn ich dort genommen werden würde? Klar, keine Vorerfahrung im Steuerrecht und wenig BE aber immerhin eben Anwalt der bereit ist sich einzuarbeiten. Wollte ungerne weniger als 60k verdienen, auch wenn viel Lernzeit dabei sein wird.

Mit "dort" beziehst du dich auf die Stelle, die du in dem anderen Threat beschrieben hast?

Wenn es eher eine StB Gesellschaft mit wenigen Anwälten ist, wird es da vermutlich keine fixen Vergütungsvorgaben geben. Ein fixes Gehalt kann ich natürlich ohne die Struktur irgendwie zu kennen nicht realistisch einschätzen. Einen Einstieg für 60k oder mehr halte ich aber in einer Großstadt im Steuerrecht grundsätzlich für realistisch. Als ich mein Angebot bekommen habe, war ich positiv überrascht. Oft ist es in den Gesellschaften auch so, dass mit dem Bestehen des StB dann ein mehr oder weniger großer Gehaltssprung verbunden ist.

Mit der Doppelqualifikation ist dann dein Marktwert auch recht hoch. Ich kenne einige Kollegen die frisch nach dem Steuerberater die Kanzlei gewechselt haben und >80k bekommen. Das sind wohlgemerkt "nur" Steuerberater ohne die RA-Qualifikation.

Was aber auch dazugehört: Der Weg zum StB ist auch ein finanzielles Investment. Kurse übernimmt in der Regel bis zu einem gewissen Punkt die Kanzlei, aber du musst auch eine Freistellung vorm Examen machen. Bei mir musste ich einen Monat mit Urlaub und einen Monat mit Überstunden bestreiten. Das sind quasi 2 Monatsgehälter, die ich investiert habe. Außerdem hatte das zur Folge, dass ich ein Jahr quasi keinen Erholungsurlaub gemacht habe und die Wochenenden auch nicht zur Erholung gedient haben sondern zum Lernen draufgegangen sind. Da ist ein eventueller Wiederholungsversuch noch nicht mit eingepreist. Das sind Punkte, die du meines Erachtens bei der Einordnung des Gehalts ebenfalls beachten solltest.
Interessant. Aber wenn ich das richtige verstehe, sind das ja ganz schön große persönliche Opfer… Würde das dann nicht für ein höheres Gehalt sprechen? Oder kann man froh sein wenn lern Unterlagen bezahlt werden… Jahresurlaub und unbezahlte Freistellung klingt für mich aber nicht nach großer Unterstützung? Support wäre doch 1-2 Monate bezahlte Freistellung (was dann auch ein niedrigeres Gehalt rechtfertigen würde?)
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#23
08.05.2026, 13:45
80k ist kein für einen normalen Anwalt aber mit ein paar Jahren BE kein großes Gehalt, unabhängig von einem StB Titel oder nicht… haben das ja viele auch nach 2-3 Jahren raus
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Gast1904
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Registriert seit: Jan 2022
#24
08.05.2026, 14:11
(08.05.2026, 13:43)ForumBenutzer schrieb:  
(08.05.2026, 09:15)Gast1904 schrieb:  
(07.05.2026, 18:19)Sonnenschein schrieb:  
(07.05.2026, 12:13)Gast1904 schrieb:  
(06.05.2026, 21:33)Egal_ schrieb:  Meine Antwort im anderen Thread passt auch gut als Antwort auf deine Frage hier:

Es ist für die Kanzlei ein erheblicher(!) Unterschied, ob sie einen StB und einen RA, also zwei Personen einstellt oder ob sie einen RA einstellt, der gleichzeitig auch StB ist. Der Vorteil ist nämlich, dass du beides kannst und daher komplexe Sachverhalte ganz anders bewerten kannst, als wenn du nur die eine oder die andere Qualifikation hast.
Wie im anderen Thread geschrieben, waren meine beiden KollegInnen mit Doppelqualifikation zum großen Teil mit
der Steuergestaltung in Unternehmen beschäftigt. Das ist ein Mix aus Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Letzteres in einer Intensität, wie ein Jurist sie nur ganz, ganz selten mitbringen wird, weil man dafür vertiefte Kenntnisse der Besteuerung von Unternehmen braucht.
Der reine Steuerberater hingegen bringt als BWLer nur Grundlagenwissen im Gesellschaftsrecht mit. Wer mal in solche Fächer für Nichtjuristen reinschauen konnte, weiß, dass das nur die Basics auf einfachem Niveau sind. Der BWLer kann also wiederum zu den Vorteilen der gesellschaftsrechtlichen Strukturen nicht sehr gut beraten und darf es ab einem bestimmten Punkt auch nicht. 
Genau da kommt derjenige mit Doppelqualifikation ins Spiel. Er kennt sich mit beiden Disziplinen sehr gut aus und kann die jeweilige Lücke füllen. Deshalb ist man mit Doppelqualifikation so wertvoll für die interdisziplinären Kanzleien und WPGen.

Nachtrag: der Fachanwalt im Steuerrecht ist selbst mit Berufserfahrung nicht ansatzweise vergleichbar mit dem StB. Wenn ich an deinen anderen Thread denke, wirst du in der StB-Kanzkei daher nicht drumherum kommen, den StB zu machen. Das wird die Erwartungshaltung sein, selbst wenn man dir dies noch nicht so direkt gesagt hat. Es ist einfach üblich so, weil du erst mit dem StB die vertieften Kenntnisse erlangst. Der Fachwanwalt ist dagegen pillepalle (soll keine Abwertung sein, aber das fachliche Niveau ist ein deutlich anderes).

Das wird auch darin bestätigt, dass du für den FA für Steuerrecht keine theoretischen Kenntnisse mehr nachweisen musst, wenn du Steuerberater bist.

@Sonnenschein:
Ich bin den Weg gegangen und habe im letzten Durchgang den Steuerberater geschrieben. Was die fachliche Tiefe angeht, kann ich das absolut empfehlen. Der Vorteil ist halt, wie jemand anders schon geschrieben hat, dass man zum Generalisten ausgebildet wird und einen Überblick über das gesamte Steuerrecht erhält. Man kann danach nicht jede Frage vom Mandanten sofort rechtssicher beantworten, aber die Themen zumindest mal einordnen und hat auch einen Blick für die Folgethemen, den man (ich) sonst vermutlich so nicht hätte.

Im Verhältnis zum Mandanten ist der Mehrwert des StB-Titels für mich aktuell überschaubar - viele überblicken den Unterschied zwischen StB/RA/FAStR nicht richtig. Wo der Titel aber absolutes Gold wert ist, ist im Umgang mit anderen Steuerberatern. Diese sind teilweise auf die Zusammenarbeit mit Anwälten angewiesen, denken aber steuerlich motiviert. Entsprechend wollen viele StB mit einem Anwalt sprechen, der versteht, aus welcher Richtung sie kommen. Wir generieren daher relativ viele Mandate durch unsere Doppelzulassungen in der Kanzlei.

Ich würde den StB absolut empfehlen, wenn du im Steuerrecht arbeiten willst. Allerdings will ich auch nicht vorenthalten, dass die Vorbereitungszeit und die Prüfung selber eine absolute Sch***zeit war. Hätte ich das nicht absolut gewollt, weiß ich nicht, ob ich das gepackt hätte. Daher würde ich dir zum StB auch nur raten, wenn du selber einen echten Mehrwert für dich darin siehst. Den Steuerberater nur zu machen, weil das andere noch schlimmer ist, verhagelt dir im Zweifel auch den Spaß am Steuerrecht.

Viel Erfolg auf jeden Fall bei der Entscheidungsfindung! :)
Danke für die Erfahrung! Ich weiß, es sollte nicht der treibendene Faktor sein, aber was würdest du als ein realistisches Gehalt einstufen wenn ich dort genommen werden würde? Klar, keine Vorerfahrung im Steuerrecht und wenig BE aber immerhin eben Anwalt der bereit ist sich einzuarbeiten. Wollte ungerne weniger als 60k verdienen, auch wenn viel Lernzeit dabei sein wird.

Mit "dort" beziehst du dich auf die Stelle, die du in dem anderen Threat beschrieben hast?

Wenn es eher eine StB Gesellschaft mit wenigen Anwälten ist, wird es da vermutlich keine fixen Vergütungsvorgaben geben. Ein fixes Gehalt kann ich natürlich ohne die Struktur irgendwie zu kennen nicht realistisch einschätzen. Einen Einstieg für 60k oder mehr halte ich aber in einer Großstadt im Steuerrecht grundsätzlich für realistisch. Als ich mein Angebot bekommen habe, war ich positiv überrascht. Oft ist es in den Gesellschaften auch so, dass mit dem Bestehen des StB dann ein mehr oder weniger großer Gehaltssprung verbunden ist.

Mit der Doppelqualifikation ist dann dein Marktwert auch recht hoch. Ich kenne einige Kollegen die frisch nach dem Steuerberater die Kanzlei gewechselt haben und >80k bekommen. Das sind wohlgemerkt "nur" Steuerberater ohne die RA-Qualifikation.

Was aber auch dazugehört: Der Weg zum StB ist auch ein finanzielles Investment. Kurse übernimmt in der Regel bis zu einem gewissen Punkt die Kanzlei, aber du musst auch eine Freistellung vorm Examen machen. Bei mir musste ich einen Monat mit Urlaub und einen Monat mit Überstunden bestreiten. Das sind quasi 2 Monatsgehälter, die ich investiert habe. Außerdem hatte das zur Folge, dass ich ein Jahr quasi keinen Erholungsurlaub gemacht habe und die Wochenenden auch nicht zur Erholung gedient haben sondern zum Lernen draufgegangen sind. Da ist ein eventueller Wiederholungsversuch noch nicht mit eingepreist. Das sind Punkte, die du meines Erachtens bei der Einordnung des Gehalts ebenfalls beachten solltest.
Interessant. Aber wenn ich das richtige verstehe, sind das ja ganz schön große persönliche Opfer… Würde das dann nicht für ein höheres Gehalt sprechen? Oder kann man froh sein wenn lern Unterlagen bezahlt werden… Jahresurlaub und unbezahlte Freistellung klingt für mich aber nicht nach großer Unterstützung? Support wäre doch 1-2 Monate bezahlte Freistellung (was dann auch ein niedrigeres Gehalt rechtfertigen würde?)

Klar, die Prüfung ist ein vollwertiges Staatsexamen, dafür müssen jedenfalls die meisten einiges opfern. Allerdings bringt man der Kanzlei durch die Fortbildung ja auch einen erheblichen Mehrwert. Unterstützung bei der Vorbereitung kann man daher meines Erachtens ruhig offensiv einfordern. Lernunterlagen und Vorbereitungskurse werden nach meiner Nahbereichsempirie eigentlich standardmäßig von Kanzleien übernommen. Bei der Freistellung habe ich schon sehr viele verschiedene Modelle gehört. In meinem Fall waren es 3 Monate (davon 1 bezahlt durch die Kanzlei, 1 Urlaub und 1 Überstundenabbau). In der Regel verpflichtet man sich auch für einen gewissen Zeitraum nach dem StB nicht zu kündigen, um die Kosten "abzuarbeiten".

Aber ja, man sollte sich das nur antun, weil man es für die eigene Entwicklung wirklich sinnvoll hält oder wenn eine sehr große Gehaltserhöhung mit Bestehen winkt. Aber selbst im zweiten Fall würde ich mir das sehr gut überlegen.

Und die Bank mit 60k wurde von Sonnenschein gesetzt. Ich kann hierzu erneut nur mit Nahbereichsempirie dienen aber nach dieser verdienen die meisten Rechtsanwälte in Steuerberatungskanzleien eine gute Spur mehr als das.
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ForumBenutzer
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Registriert seit: Feb 2023
#25
08.05.2026, 21:09
(08.05.2026, 14:11)Gast1904 schrieb:  
(08.05.2026, 13:43)ForumBenutzer schrieb:  
(08.05.2026, 09:15)Gast1904 schrieb:  
(07.05.2026, 18:19)Sonnenschein schrieb:  
(07.05.2026, 12:13)Gast1904 schrieb:  Das wird auch darin bestätigt, dass du für den FA für Steuerrecht keine theoretischen Kenntnisse mehr nachweisen musst, wenn du Steuerberater bist.

@Sonnenschein:
Ich bin den Weg gegangen und habe im letzten Durchgang den Steuerberater geschrieben. Was die fachliche Tiefe angeht, kann ich das absolut empfehlen. Der Vorteil ist halt, wie jemand anders schon geschrieben hat, dass man zum Generalisten ausgebildet wird und einen Überblick über das gesamte Steuerrecht erhält. Man kann danach nicht jede Frage vom Mandanten sofort rechtssicher beantworten, aber die Themen zumindest mal einordnen und hat auch einen Blick für die Folgethemen, den man (ich) sonst vermutlich so nicht hätte.

Im Verhältnis zum Mandanten ist der Mehrwert des StB-Titels für mich aktuell überschaubar - viele überblicken den Unterschied zwischen StB/RA/FAStR nicht richtig. Wo der Titel aber absolutes Gold wert ist, ist im Umgang mit anderen Steuerberatern. Diese sind teilweise auf die Zusammenarbeit mit Anwälten angewiesen, denken aber steuerlich motiviert. Entsprechend wollen viele StB mit einem Anwalt sprechen, der versteht, aus welcher Richtung sie kommen. Wir generieren daher relativ viele Mandate durch unsere Doppelzulassungen in der Kanzlei.

Ich würde den StB absolut empfehlen, wenn du im Steuerrecht arbeiten willst. Allerdings will ich auch nicht vorenthalten, dass die Vorbereitungszeit und die Prüfung selber eine absolute Sch***zeit war. Hätte ich das nicht absolut gewollt, weiß ich nicht, ob ich das gepackt hätte. Daher würde ich dir zum StB auch nur raten, wenn du selber einen echten Mehrwert für dich darin siehst. Den Steuerberater nur zu machen, weil das andere noch schlimmer ist, verhagelt dir im Zweifel auch den Spaß am Steuerrecht.

Viel Erfolg auf jeden Fall bei der Entscheidungsfindung! :)
Danke für die Erfahrung! Ich weiß, es sollte nicht der treibendene Faktor sein, aber was würdest du als ein realistisches Gehalt einstufen wenn ich dort genommen werden würde? Klar, keine Vorerfahrung im Steuerrecht und wenig BE aber immerhin eben Anwalt der bereit ist sich einzuarbeiten. Wollte ungerne weniger als 60k verdienen, auch wenn viel Lernzeit dabei sein wird.

Mit "dort" beziehst du dich auf die Stelle, die du in dem anderen Threat beschrieben hast?

Wenn es eher eine StB Gesellschaft mit wenigen Anwälten ist, wird es da vermutlich keine fixen Vergütungsvorgaben geben. Ein fixes Gehalt kann ich natürlich ohne die Struktur irgendwie zu kennen nicht realistisch einschätzen. Einen Einstieg für 60k oder mehr halte ich aber in einer Großstadt im Steuerrecht grundsätzlich für realistisch. Als ich mein Angebot bekommen habe, war ich positiv überrascht. Oft ist es in den Gesellschaften auch so, dass mit dem Bestehen des StB dann ein mehr oder weniger großer Gehaltssprung verbunden ist.

Mit der Doppelqualifikation ist dann dein Marktwert auch recht hoch. Ich kenne einige Kollegen die frisch nach dem Steuerberater die Kanzlei gewechselt haben und >80k bekommen. Das sind wohlgemerkt "nur" Steuerberater ohne die RA-Qualifikation.

Was aber auch dazugehört: Der Weg zum StB ist auch ein finanzielles Investment. Kurse übernimmt in der Regel bis zu einem gewissen Punkt die Kanzlei, aber du musst auch eine Freistellung vorm Examen machen. Bei mir musste ich einen Monat mit Urlaub und einen Monat mit Überstunden bestreiten. Das sind quasi 2 Monatsgehälter, die ich investiert habe. Außerdem hatte das zur Folge, dass ich ein Jahr quasi keinen Erholungsurlaub gemacht habe und die Wochenenden auch nicht zur Erholung gedient haben sondern zum Lernen draufgegangen sind. Da ist ein eventueller Wiederholungsversuch noch nicht mit eingepreist. Das sind Punkte, die du meines Erachtens bei der Einordnung des Gehalts ebenfalls beachten solltest.
Interessant. Aber wenn ich das richtige verstehe, sind das ja ganz schön große persönliche Opfer… Würde das dann nicht für ein höheres Gehalt sprechen? Oder kann man froh sein wenn lern Unterlagen bezahlt werden… Jahresurlaub und unbezahlte Freistellung klingt für mich aber nicht nach großer Unterstützung? Support wäre doch 1-2 Monate bezahlte Freistellung (was dann auch ein niedrigeres Gehalt rechtfertigen würde?)

Klar, die Prüfung ist ein vollwertiges Staatsexamen, dafür müssen jedenfalls die meisten einiges opfern. Allerdings bringt man der Kanzlei durch die Fortbildung ja auch einen erheblichen Mehrwert. Unterstützung bei der Vorbereitung kann man daher meines Erachtens ruhig offensiv einfordern. Lernunterlagen und Vorbereitungskurse werden nach meiner Nahbereichsempirie eigentlich standardmäßig von Kanzleien übernommen. Bei der Freistellung habe ich schon sehr viele verschiedene Modelle gehört. In meinem Fall waren es 3 Monate (davon 1 bezahlt durch die Kanzlei, 1 Urlaub und 1 Überstundenabbau). In der Regel verpflichtet man sich auch für einen gewissen Zeitraum nach dem StB nicht zu kündigen, um die Kosten "abzuarbeiten".

Aber ja, man sollte sich das nur antun, weil man es für die eigene Entwicklung wirklich sinnvoll hält oder wenn eine sehr große Gehaltserhöhung mit Bestehen winkt. Aber selbst im zweiten Fall würde ich mir das sehr gut überlegen.

Und die Bank mit 60k wurde von Sonnenschein gesetzt. Ich kann hierzu erneut nur mit Nahbereichsempirie dienen aber nach dieser verdienen die meisten Rechtsanwälte in Steuerberatungskanzleien eine gute Spur mehr als das.
Auch ohne den stb und große BE, oder erst nach dem stb?
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