15.12.2025, 22:25
(15.12.2025, 22:16)werzweilinkehändehatstudiertdierechte schrieb:(15.12.2025, 21:41)RefHoffeNichtMehrLange schrieb:(15.12.2025, 21:09)werzweilinkehändehatstudiertdierechte schrieb:(15.12.2025, 20:43)NRW2025Examen schrieb: Die Zusammenfassung des LJPA NRW der Klausurinhalte für den Dezember ist übrigens bereits online.
Wo findet man die?
Über ilias unter „allg. Informationen“
ah ok, danke. Kann man also nicht einsehen, wenn man in einem Bundesland geschrieben hat, nehme ich an
Ist jetzt nur für die NRW‘ler
Keine Ahnung, obs das in anderen Bundesländern auch gibt
20.12.2025, 15:52
(05.12.2025, 19:08)ReffiBW schrieb: BW heute
Klage abgewiesen
Widerklage voll zugesprochen.
Klage
Zulässigkeit
Zuständigkeit (+)
aus 12,13 und sachlich weg 5 Hs.2 und mangels Antrag nach 506 kein Problem
Ordnungsgemäße Erhebung (+)
Als Anwalt in eigener Sache auch beA genutzt
Begründetheit
Vertrag (+) aber widerrufen (Frist kein Problem, weil nicht belehrt)
Kein Anspruch aus Vertrag, weil nach 355 III, 357 I Rückgewähr geschuldet, und dann solo agit.
Kein Anspruch nach 357a II weil nicht belehrt.
Kein Anspruch nach GoA weil Auftragsverhältnis.
Kein 812, weil 355 ff abschließend.
Widerklage
Zulässigkeit
I. Zuständigkeit
5 Hs.2 (+) so
Örtlich 33 ZPO
II. Konnexität
Hier jedenfalls nicht gerügt (295), aber ich habe noch einen Dreizeiler im „Hilfsgutachten“
III. Keine Verspätung
Kein 296, weil Widerklage kein Angriffsmittel, sondern der Angriff selbst ist
IV. FK
FI wegen drohender Verjährung gegeben
260 auch (+)
Begründetheit
Hier war ich mir im Aufbau sehr unsicher hinsichtlich der verschiedenen Pflichtverletzungen und der jeweiligen Kausalität…
Anspruch nach 675,611,280 (+)
Anwaltsvertrag (+)
Pflichtverletzungen (+)
Hier habe ich lang und breit Maßstab gebildet und PV herausgearbeitet
1) Säumnis
Führte zu VU
Kausalität für VU, da das Gericht anders entschieden hätte - denn ein Anspruch nach 1004 war nicht gegeben. Ich habe zu 906 I 2,3 gar nicht soooo viel geschrieben, weil TA Lärm recht eindeutig eingehalten, oder? Aber vielleicht habe ich da auch den Schwerpunkt verfehlt…
Weitere Ansprüche neben 1004 habe ich nicht geprüft.
Dann geschrieben, dass bereits das VU kausal war für den späteren Schaden. Denn wenn bereits ein unrichtiges gerichtliches Urteil den Zurechnungszusammenhang nicht unterbricht (stand im Kommentar), ist auf jedenfall ein richtiges Urteil kausal.
Das Urteil war auch richtig und vollstreckbar, da unter Zuhilfenahme der TA Lärm der Tenor auch verständlich ist (also Namen der Pegel und die Uhrzeiten).
Hier war ich mich aber sehr unsicher…
2) Verfristeter Einspruch und unbegründeter Woedereinsetzungsantrag
Natürlich auch pflichtwidrig, auch kausal und zurechenbar
3) keine Aufklärung über und keine Einlegung Berufung
Auch pflichtwidrig und kausal
Beim Feststellungantrag habe ich nur ganz kurz noch einen Satz schreiben können. Ich war mir sehr unsicher, wie ich mit dem Einwand umgehen sollte, dass das Urteil ja keine Schlechterstellung des Widerklägers war, da dieser ja ohnehin die TA Lärm auch zuvor einhalten musste und bisher auch hatte.
Wie habt ihr das gemacht?
Kannst du einmal sagen, was der Anwalt alles falsch gemacht hat und wie der Vorprozess dann ablief? Das wäre super lieb!
Der Anwalt war säumig, verpasste die Wiedereinsetzung bzw. diese war unbegründet und dann erging ein 2. VU und hier dann möglicher Beratungsfehler wegen 2. VU - wie kann das sein? Das erschließt sich mir noch nicht so.


