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Abstraktum und Konkretum bei §145a StGB
Kleckern25
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2025
#1
15.04.2025, 13:23
Liebe Community,

da ich leider in Büchern und Skripten dazu nichts gefunden habe, hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Wenn ich unter anderem wegen §145a StGB eine Anklage schreibe, schreibe ich doch wie gewohnt im Abstraktum den Wortlaut des Gesetzes hin. Beim Konkretum würde ich dann die jeweilige konkrete Weisung inkl Beschluss und den genauen Verstoß nennen.

Oder baue ich das bei §145a anders auf?

Vielen Dank
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