• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Aktivlegitimation
Antworten

 
Aktivlegitimation
feuxlio
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#1
02.04.2025, 21:06
Hallo
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.04.2025, 15:29 von feuxlio.)
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.943
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
02.04.2025, 21:23
Wenn das alles ist, was vorgetragen wurde, ist die Klage insoweit unschlüssig.

Aber schau nochmal in die vorgelegten Urkunden, ob irgendwo eine Abtretung steht. Ist zwar nicht ganz sauber das Vorgehen, aber wenn Du zusprechen sollst... steht der Termin noch aus? Dann die saubere Lösung und darauf hinweisen.
Suchen
Zitieren
feuxlio
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#3
02.04.2025, 21:28
(02.04.2025, 21:23)Praktiker schrieb:  Wenn das alles ist, was vorgetragen wurde, ist die Klage insoweit unschlüssig.

Aber schau nochmal in die vorgelegten Urkunden, ob irgendwo eine Abtretung steht. Ist zwar nicht ganz sauber das Vorgehen, aber wenn Du zusprechen sollst... steht der Termin noch aus? Dann die saubere Lösung und darauf hinweisen.

Danke für die schnelle Antwort!

Das Verfahren läuft nur noch schriftlich (mit Zustimmung, § 128 II ZPO).
Wäre denn eine Umdeutung der Klageanträge in einen Freistellungsanspruch ganz fernliegend?
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.943
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
03.04.2025, 16:57
Du hast von dem Fall zu wenig geschrieben, um das seriös einschätzen zu können. Um welchen Dritten geht es denn? Und was willst Du genau freistellen? Auch dafür braucht es ja eine Anspruchsgrundlage. Wenn es um eine Nebenforderung geht, kann man nach 139 II auch ohne Hinweis abweisen - aber ist es eine? Und wer wird überhaupt beklagt?

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, das betrifft auch viele andere Posts hier: zur juristischen Kompetenz gehört auch, einen Sachverhalt knapp, aber mit allen wesentlichen Gesichtspunkten darlegen zu können, Stichwort Aktenvortrag. Dann kann man darüber nämlich in ein sinnvolles Rechtsgespräch eintreten. Andernfalls wirft man sich nur Aspekte um die Ohren, die vielleicht oder auch nicht eine Rolle spielen könnten, und übersieht anderes ganz.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2025, 17:02 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus