Gestern, 10:36
Der Vergleich zwischen Verwaltung und Justiz ist schwierig anzustellen. Unter den klassischen Berufen der Justiz (Richter, Staatsanwalt) kann man sich etwas vorstellen, wohingegen die Tätigkeit in der Verwaltung extrem unterschiedlich sein kann. Der Arbeitsalltag in der Kreisverwaltungsbehörde unterscheidet sich sehr von der Tätigkeit in einem Ministerium.
Neben den üblichen Punkten, die für und gegen die Justiz bzw. die Verwaltung sprechen, möchte ich hier noch zu bedenken geben, dass eine Tätigkeit in der Verwaltung auch extrem unjuristisch sein kann. Man sollte daher sehr genau für sich persönlich prüfen, ob man bereit ist, ggf. mehrere Jahre auch abseits der Juristerei zu arbeiten.
Zudem würde ich auch sagen, dass ein Wechsel von Justiz in die Verwaltung in der Regel problemloser möglich sein wird als umgekehrt. Nichtsdestotrotz finden Wechsel von Verwaltung in die Justiz ebenso statt.
Neben den üblichen Punkten, die für und gegen die Justiz bzw. die Verwaltung sprechen, möchte ich hier noch zu bedenken geben, dass eine Tätigkeit in der Verwaltung auch extrem unjuristisch sein kann. Man sollte daher sehr genau für sich persönlich prüfen, ob man bereit ist, ggf. mehrere Jahre auch abseits der Juristerei zu arbeiten.
Zudem würde ich auch sagen, dass ein Wechsel von Justiz in die Verwaltung in der Regel problemloser möglich sein wird als umgekehrt. Nichtsdestotrotz finden Wechsel von Verwaltung in die Justiz ebenso statt.
Vor 4 Stunden
(27.03.2025, 10:24)Homer S. schrieb:V.a. die Aspekte Einzelkämpfer und steinigerer und längerer Weg zu R2 (NRW) als zu A16 + x (Bund) haben mich letztlich zum Wechsel in die Verwaltung bewogen. Bisher habe ich es nicht bereut, hängt aber sicher auch mit den aktuellen Vorgesetzten und Kollegen zusammen. Wenn es da mal nicht passen sollte, kann man sich als Richter noch eher ein Stück rausziehen. Allerdings schienen mir solche Eremiten im Gericht auch nicht die Zufriedensten zu sein.(27.03.2025, 10:10)Reffi0815 schrieb: Hallo,
ich habe in BW zweites Staatsexamen geschrieben und warte nun auf die mündliche Prüfung.
Im 1. Staatsexamen habe ich 8,x Punkte und im zweiten 7,5 Punkte, so dass sowohl die Justiz als auch die Verwaltung für mich in Betracht kommt (beides in BW). Ich rechne damit, mich im Mündlichen nochmal zu verbessern, wobei die Justiz mich auch schon kontaktier hat, und mir schon gesagt hatte, dass ich mich so oder so bewerben soll. Unabhängig davon, ob ich tatsächlich eine Chance habe oder nicht, fällt mir die Entscheidung zwischen den beiden Möglichkeiten schwer. Könntet ihr abschätzen, ob meine Vorstellungen über die beiden Arbeitgeber korrekt in der Annahme sind?
Gründe für die Justiz/gegen Verwaltung:
- Rechtsgebiet: Mein persönliches Interesse lag bisher sehr beim Zivilrecht, Strafrecht ist auch okay. Das wäre ein Argument für mich für die Justiz (wobei ich im öffentlichen Recht nicht schlecht bin - Zivilrecht fand ich bisher einfach nur besonders interessant).
--> legitimer Punkt, wobei das Zivilrecht ein weites Feld ist und du keinen Einfluss auf das jeweilige Rechtsgebiet hast. Zudem kannst du auch in der Verwaltung Zivilrecht machen. Wir haben viel Arbeitsrecht, Mietrecht, etc.
- Tätigkeit bei der StA ist nach meinen Vorstellungen spannender/die beim Gericht erfüllender in der Verwaltung (mir ist klar, dass das auf sehr subj. Erfahrungen basiert, mich würde aber auch eure subjektive Beurteilung sehr interessieren!) Ich habe Ehrfurcht vor der Justiz aufgrund ihrer enormen Bedeutung in unserer Gesellschaft.
--> StA ist schon nah am Leben und spannender als vieles in der Verwaltung. Die Bedeutung würde ich nicht zu hoch hängen, immer weniger Menschen suchen Hilfe beim Zivilgericht und werden dort oftmals in Vergleiche gequatscht. Vor dem Strafrichter /Schöffengericht siehst du immer wieder dieselben Kandidaten und merkst, dass das Strafrecht da nichts bewirkt. Ist in einer großen Strafkammer aber anders.
Gründe für die Verwaltung/gegen Justiz:
- ich stelle mir vor, dass die Arbeit bei der Verwaltung weniger einsam ist - da man vielleicht mehr mit den einzelnen Fachbereichen in Kontakt steht, insgesamt mehr verschiedene Stellen zu koordinieren sind? Das wäre ein gewichtiges Argument für mich.
--> ja, Justiz ist Einzelkämpfer, Verwaltung oft Teamarbeit, wobei das jeweils vor und Nachteile hat. In der Verwaltung kann dein Chef halt ein idiot sein, trotzdem sagt der wo es lang geht. Mit guten Kollegen macht das dagegen manchmal richtig Spaß.
- auch wenn mir ÖffRecht bisher nicht besonders gefällt, könnte sich das mit der Vielfalt in der Praxis ändern?
--> kommt ganz auf dich an
- Vorstellung: in der Verwaltung arbeite nach geregelten Arbeitszeiten - ich kann also Überstunden abfeieren. Ich habe in der Justiz Angst, dass ich mich wegen des hohen Drucks und vorallem wegen des Anspruchs an mich selbst verausgabe. M. E. trägt man als Beschäftiger in der Justiz eine wahnsinnige Verantwortung, der er zu entsprechen gilt.
--> exakt. Das bringt gut und gerne 2 Wochen zusätzlichen Urlaub im Jahr.
- vielfältigere Karrieremöglichkeiten bei der Verwaltung als bei der Justiz?
--> sehe ich schon so, die Justiz ist darauf ausgelegt, dass du Richter bleibst, in der Verwaltung kannst du zwischen vielen Behörden und Aufgabenbereichen wechseln.
Die Besoldung spielt für mich erstmal keine Rolle. Ich denke, dass ich mit beiden Gehältern sehr gut leben könnte.
--> Zudem ist die nahezu identisch. R1 läuft finanziell und zeitlich nahezu parallel zu A15. Die Chancen auf >A16 schätze ich zudem.besser ein, als auf R2.
Ich würde mich über Beiträge von Leuten, die vielleicht sogar schon beides gesehen habe, sehr freuen und wäre sehr dankbar. Das wäre für mich wirklich sehr wertvoll. Habe ich wichtige Aspekte bis jetzt gar nicht bedacht? Sind meine Annahmen schlichtweg falsch?
Viele Grüße
Reffi0815
Ich hab beides gemacht und bin letztlich in der Verwaltung "hängen" geblieben. Zu den einzelnen Gründen ergänzen ich mal was in deinen Angaben.
Generell gilt jedoch zumindest in NRW, dass dein Wechsel aus der Justiz in die Verwaltung einfacher ist als andersrum. Denn die Verwaltung übernimmt dich aus der Justiz, d.h. es ist keine Entlassung und ggf neue Probezeit nötig. Die Justiz macht das hier nicht. Ob und was das bereits aussagt, kannst du selbst bewerten.