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Prozessualer Tatbegriff und § 265 II StPO
F-H98
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 4
Registriert seit: Feb 2025
#1
22.02.2025, 23:57
Hallo in die Runde,

ich stehe etwas auf dem Schlauch und bräuchte einen zündenden Gedanken. Die Vorschrift des § 265 II StPO normiert ja das Erfordernis des rechtlichen Hinweises bei veränderter Sachlage. Mir bereitet es Schwierigkeiten die Grenze zu ziehen, ab wann eine neue Prozessuale Tat vorliegt, sodass mangels Anklage eine Verurteilung nicht möglich und somit ja auch ein Hinweis unnütz ist. 

Bei den Beispielen in der Kommentierung und Rechtsprechung, dass ein solcher Hinweis bspw. bei Veränderung der "Tatzeit" oder "Tathandlung" erforderlich sei, steige ich ehrlich gesagt völlig aus. Soweit sich an diesen Kriterien Änderungen ergeben spreche ich doch von einer anderen prozessualen Tat.

Wäre für Hilfe echt dankbar.
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Paul Klee
Member
***
Beiträge: 164
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#2
23.02.2025, 10:35
Es geht um das Ausmaß in dem sich die Punkte ändern. Wenn das jetzt 4 Stunden vorher war als in der Anklage beschrieben ist es vermutlich keine andere prozessuale Tat. Wenn es vor 2 Jahren war schon. Wo genau die Grenze liegt, darfst du als Jurist im Einzelfall wie immer selbst entscheiden.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.012
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
23.02.2025, 22:06
Stell Dir vor, Du klagst häusliche Gewalt oder Missbrauchstaten über einen langen Zeitraum an. Jetzt stellt sich in der Hauptverhandlung heraus, dass die klar von allen anderen Taten unterscheidbare Tat 14 von 56 angeklagten nicht am 13., sondern am 14.10. stattgefunden hat. Das gibt ihr aber jetzt kein so wesentlich anderes Gepräge, dass es um ein ganz anderes historisches Geschehen gehen würde - daher gleiche prozessuale Tat. Aber eben ein Hinweis vielleicht nötig.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.02.2025, 22:07 von Praktiker.)
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