20.02.2025, 20:16
Hallo Leute :)
ich bin Referendarin in Bayern und ich wollte fragen, ob ihr mir gute Literatur zur Berufung empfehlen könnt.
Die Materialien der AG sind schon gut, aber mir fehlen da leider die Beispiele zu den ganzen Rechtsverletzungen.
Knöringer und Dallmayer sind etwas verwirrend aufgebaut und die Klausur von Strauß/Bieber auf Beck Online ist auch sehr verwirrend,
da jeder die Berufungsbegründung anders macht.
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
ich bin Referendarin in Bayern und ich wollte fragen, ob ihr mir gute Literatur zur Berufung empfehlen könnt.
Die Materialien der AG sind schon gut, aber mir fehlen da leider die Beispiele zu den ganzen Rechtsverletzungen.
Knöringer und Dallmayer sind etwas verwirrend aufgebaut und die Klausur von Strauß/Bieber auf Beck Online ist auch sehr verwirrend,
da jeder die Berufungsbegründung anders macht.
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
20.02.2025, 20:27
Wegen der Nennung des Knöringers gehe ich mal davon aus, dass du die Berufung im Zivilprozessrecht meinst.
Suchst du jetzt Informationen zur Berufung grundsätzlich wie du sie bspw. auch im Anders/Gehle bekommen könntest oder eher spezifische Fragen zur Klausur oder Fragen dazu, wie eine Berufungsbegründung aufzubauen ist?
Für letzteres kann sicherlich ein Blick in die Kommentierung zu § 520 ZPO helfen. Im Wesentlichen hat der Berufungskläger eben auszuführen, warum der Anspruch besteht/nicht besteht und an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen Bezug auf das erstinstanzliche Urteil und warum dies anders zu beurteilen ist als es dort erfolgt ist.
Der Berufungsbeklagte macht für die Berufungserwiderung das gleiche und nimmt ggf. zusätzlich Bezug an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen auf das Vorbringen des Berufungsklägers sowie das erstinstanzliche Urteil, warum dieses aufrechtzuerhalten ist.
Wenn es dir mehr darum geht, was du in einem Berufungsurteil schreiben musst: Dafür gibt § 513 ZPO den Maßstab vor. Dieser ist auch entsprechend bei der Entwerfung der Berufungsbegründung zu berücksichtigen. Gerade auch § 513 I Alt. 2 ZPO; beachte dazu nämlich § 531 ZPO.
Suchst du jetzt Informationen zur Berufung grundsätzlich wie du sie bspw. auch im Anders/Gehle bekommen könntest oder eher spezifische Fragen zur Klausur oder Fragen dazu, wie eine Berufungsbegründung aufzubauen ist?
Für letzteres kann sicherlich ein Blick in die Kommentierung zu § 520 ZPO helfen. Im Wesentlichen hat der Berufungskläger eben auszuführen, warum der Anspruch besteht/nicht besteht und an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen Bezug auf das erstinstanzliche Urteil und warum dies anders zu beurteilen ist als es dort erfolgt ist.
Der Berufungsbeklagte macht für die Berufungserwiderung das gleiche und nimmt ggf. zusätzlich Bezug an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen auf das Vorbringen des Berufungsklägers sowie das erstinstanzliche Urteil, warum dieses aufrechtzuerhalten ist.
Wenn es dir mehr darum geht, was du in einem Berufungsurteil schreiben musst: Dafür gibt § 513 ZPO den Maßstab vor. Dieser ist auch entsprechend bei der Entwerfung der Berufungsbegründung zu berücksichtigen. Gerade auch § 513 I Alt. 2 ZPO; beachte dazu nämlich § 531 ZPO.
20.02.2025, 20:43
(20.02.2025, 20:27)RefNdsOL schrieb: Wegen der Nennung des Knöringers gehe ich mal davon aus, dass du die Berufung im Zivilprozessrecht meinst.
Suchst du jetzt Informationen zur Berufung grundsätzlich wie du sie bspw. auch im Anders/Gehle bekommen könntest oder eher spezifische Fragen zur Klausur oder Fragen dazu, wie eine Berufungsbegründung aufzubauen ist?
Für letzteres kann sicherlich ein Blick in die Kommentierung zu § 520 ZPO helfen. Im Wesentlichen hat der Berufungskläger eben auszuführen, warum der Anspruch besteht/nicht besteht und an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen Bezug auf das erstinstanzliche Urteil und warum dies anders zu beurteilen ist als es dort erfolgt ist.
Der Berufungsbeklagte macht für die Berufungserwiderung das gleiche und nimmt ggf. zusätzlich Bezug an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen auf das Vorbringen des Berufungsklägers sowie das erstinstanzliche Urteil, warum dieses aufrechtzuerhalten ist.
Wenn es dir mehr darum geht, was du in einem Berufungsurteil schreiben musst: Dafür gibt § 513 ZPO den Maßstab vor. Dieser ist auch entsprechend bei der Entwerfung der Berufungsbegründung zu berücksichtigen. Gerade auch § 513 I Alt. 2 ZPO; beachte dazu nämlich § 531 ZPO.
Mir gehts eher um die Umsetzung in der Berufungsbegründung.
Ich weiß, welche Fehler es geben kann, aber ich tu mich schwer die aufs Papier zu bringen.
Die ganze Literatur, die ich dazu finde, ist etwas vage. Ich bräuchte etwas konkretes wie's zB zur Revisionsbegründung im Strafrecht gibt.
Ich kann ehrlich gesagt auch nicht genau sagen, was ich nicht verstehe. Drehe mich iwie im Kreis beim Lernen.

20.02.2025, 20:53
(20.02.2025, 20:43)Kaufvertrag433 schrieb:(20.02.2025, 20:27)RefNdsOL schrieb: Wegen der Nennung des Knöringers gehe ich mal davon aus, dass du die Berufung im Zivilprozessrecht meinst.
Suchst du jetzt Informationen zur Berufung grundsätzlich wie du sie bspw. auch im Anders/Gehle bekommen könntest oder eher spezifische Fragen zur Klausur oder Fragen dazu, wie eine Berufungsbegründung aufzubauen ist?
Für letzteres kann sicherlich ein Blick in die Kommentierung zu § 520 ZPO helfen. Im Wesentlichen hat der Berufungskläger eben auszuführen, warum der Anspruch besteht/nicht besteht und an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen Bezug auf das erstinstanzliche Urteil und warum dies anders zu beurteilen ist als es dort erfolgt ist.
Der Berufungsbeklagte macht für die Berufungserwiderung das gleiche und nimmt ggf. zusätzlich Bezug an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen auf das Vorbringen des Berufungsklägers sowie das erstinstanzliche Urteil, warum dieses aufrechtzuerhalten ist.
Wenn es dir mehr darum geht, was du in einem Berufungsurteil schreiben musst: Dafür gibt § 513 ZPO den Maßstab vor. Dieser ist auch entsprechend bei der Entwerfung der Berufungsbegründung zu berücksichtigen. Gerade auch § 513 I Alt. 2 ZPO; beachte dazu nämlich § 531 ZPO.
Mir gehts eher um die Umsetzung in der Berufungsbegründung.
Ich weiß, welche Fehler es geben kann, aber ich tu mich schwer die aufs Papier zu bringen.
Die ganze Literatur, die ich dazu finde, ist etwas vage. Ich bräuchte etwas konkretes wie's zB zur Revisionsbegründung im Strafrecht gibt.
Ich kann ehrlich gesagt auch nicht genau sagen, was ich nicht verstehe. Drehe mich iwie im Kreis beim Lernen.
Für die Berufungsbegründung habe ich das beschrieben:
Bsp (bewusst einfach gehalten): K klagt gegen B auf 3000 EUR. Das AG gibt der Klage nicht/nur teilweise statt. K legt Berufung ein.
K, der Berufungskläger, muss jetzt in seiner Berufungsbegründung subsumieren, warum der geltend gemachte Anspruch in der geltend gemachten Höhe besteht, d.h. woraus sich ergibt, dass er einen Anspruch in Höhe von 3000 EUR hat durch ganz normale Subsumtion unter eine Anspruchsgrundlage. Bei dem Tatbestandsmerkmal, bei dem das AG den Anspruch oder dessen Umfang (bei teilweiser Stattgabe) hat scheitern lassen, muss dann eben zusätzlich zu der grundsätzlichen Subsumtion, auch begründet werden, warum das AG an der Stelle etwas falsch gemacht hat undzwar entweder, weil das AG dort eine Norm falsch angewandt hat, oder weil es eine Tatsache falsch gewertet hat.
Aus Anwaltssicht wird das teils so aufgebaut:
I. Zulässigkeit des Rechtsmittels (nur falls problematisch)
II. Verfahrensrügen
III. Zugrunde zu legende Tatsachen - Bindung an erstinstanzliche Feststellungen / ggf. nova (ggf. und deren Zulässigkeit im Berufungsverfahren)
IV. Materiell-rechtliche Bewertung dieser Tatsachen (dabei entsprechend dann an den maßgeblichen Tatbestandsmerkmalen Bezug auf die Wertung des erstinstanzlichen Gerichtes nehmen und aufzeigen, warum dies anders zu beurteilen ist)