• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme
« 1 2
Antworten

 
Angestellter Anwalt - Praktisches Probleme
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.010
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#11
05.02.2025, 18:28
Seid Ihr denn notwendige Streitgenossen? Das ist ja selten der Fall. Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag und werdet daher gemeinsam auf Zustimmung verklagt? Dann ist das so.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2025, 18:31 von Praktiker.)
Suchen
Zitieren
Novize
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 4
Registriert seit: Feb 2025
#12
05.02.2025, 20:04
Bitte löschen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.02.2025, 14:32 von Novize.)
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.010
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#13
05.02.2025, 21:42
Habt Ihr irgendwie unterschiedliche Interessen? Das wäre vermutlich ein guter Grund für unterschiedliche Anwälte.

Woran scheitert der Zustimmungsanspruch denn?
Suchen
Zitieren
Novize
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 4
Registriert seit: Feb 2025
#14
07.02.2025, 14:39
(05.02.2025, 21:42)Praktiker schrieb:  Habt Ihr irgendwie unterschiedliche Interessen? Das wäre vermutlich ein guter Grund für unterschiedliche Anwälte.

Woran scheitert der Zustimmungsanspruch denn?

In der Sache selbst sind die Interessen exakt gleich gelagert. Ansonsten habe ich das Interesse mir im Falle des Unterliegens Kosten zu ersparen, indem ich mich selbst vertrete und daher keinen Kollegen beauftragen muss. Mein Mitbewohner hat als Nichtjurist das Interesse sich als Laie in einem zivilprozessualen Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen und ich kann ihn nicht vertreten, weil es mir aus Konkurrenzschutz versagt ist Mandate Dritter anzunehmen und das Thema nicht zum Profil der Kanzlei passt.

Aus meiner Sicht hat also jeder von uns legitime Interessen. Würde es als zweifelhaft empfinden mir die Beauftragung eines Kollegens aufzuzwingen (der meinen Mitbewohner vertritt) oder es meinem Mitbewohner zuzumuten sich als Laie selbst vertreten zu müssen, nur damit der Kläger kosten spart. Wer die Musik bestellt, muss die Kapelle auch bezahlen. So sehe ich das jedenfalls.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus