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Einziehung in der Anklageschrift
SarahSarah
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jan 2025
#1
29.01.2025, 21:41
Hallo,
wenn sich aus dem Sachverhalt ergibt, dass die Gegenstände schon beschlagnahmt worden sind, muss ich dann trotzdem die Einziehung erwähnen oder hat sich diese dann erledigt?
Danke schonmal :)
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Jungbulle
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2025
#2
29.01.2025, 22:34
§ 111j Abs. 2 StPO dürfte deine Frage beantworten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2025, 22:34 von Jungbulle.)
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hp123
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2024
#3
02.02.2025, 09:01
111j Abs. 2 StPO liefert hier nicht die Antwort. 111j Abs. 2 regelt den Fall der gerichtlichen Bestätigung bei vorläufiger Beschlagnahme aufgrund 111a ff. StPO.

Die gerichtliche Einziehung im Urteil wird nach 73 ff. StGB erfolgen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Diese sind auch in der Anklage wenigstens in einem Satz anszusprechen.
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