Vor 7 Stunden
Hallo liebe Mitrechtler,
ich stehe kurz vor dem Beginn meines Referendariats und spiele momentan mit dem Gedanken, meinen Platz abzusagen, um mich noch etwas besser auf die erste Station vorzubereiten. Dabei beschäftigen mich die folgenden Überlegungen:
Aktuell beschäftige ich mich damit, wie man ein zivilrechtliches Urteil schreibt, und fühle mich ehrlich gesagt maßlos überfordert. In Niedersachsen gibt es ja relativ früh Klausuren, die in das Stationszeugnis eingehen (ich bin mir nicht sicher, ob das überall so ist).
Mein erstes Examen habe ich mit einem oberen „ausreichend“ bestanden. Ehrlicherweise bin ich aus allen Wolken gefallen, weil ich mit 8 Punkten gerechnet hatte und gerne promovieren wollte. Gerade deshalb ist mir meine Note im zweiten Examen sehr wichtig.
Ich schätze mich selbst recht gut ein und weiß, dass ich nicht der Schnellste bin, wenn es darum geht, Neues zu lernen. Schon jetzt habe ich Schwierigkeiten, den Urteilsstil zu verstehen, und zusätzlich kommt noch das prozessuale Wissen dazu.
Neben der Wiederholung des materiellen Rechts möchte ich am liebsten bereits in der ersten Station mit dem Klausurenschreiben beginnen, um die Zeit bis zum Examen bestmöglich zu nutzen und „zu strecken“.
Mein Plan wäre daher, den Beginn des Referendariats auf voraussichtlich Juni zu verschieben. Die Zeit bis dahin würde ich nutzen, um:
Deshalb möchte ich das Risiko möglichst gering halten. Was meint ihr?
Viele Grüße
ich stehe kurz vor dem Beginn meines Referendariats und spiele momentan mit dem Gedanken, meinen Platz abzusagen, um mich noch etwas besser auf die erste Station vorzubereiten. Dabei beschäftigen mich die folgenden Überlegungen:
Aktuell beschäftige ich mich damit, wie man ein zivilrechtliches Urteil schreibt, und fühle mich ehrlich gesagt maßlos überfordert. In Niedersachsen gibt es ja relativ früh Klausuren, die in das Stationszeugnis eingehen (ich bin mir nicht sicher, ob das überall so ist).
Mein erstes Examen habe ich mit einem oberen „ausreichend“ bestanden. Ehrlicherweise bin ich aus allen Wolken gefallen, weil ich mit 8 Punkten gerechnet hatte und gerne promovieren wollte. Gerade deshalb ist mir meine Note im zweiten Examen sehr wichtig.
Ich schätze mich selbst recht gut ein und weiß, dass ich nicht der Schnellste bin, wenn es darum geht, Neues zu lernen. Schon jetzt habe ich Schwierigkeiten, den Urteilsstil zu verstehen, und zusätzlich kommt noch das prozessuale Wissen dazu.
Neben der Wiederholung des materiellen Rechts möchte ich am liebsten bereits in der ersten Station mit dem Klausurenschreiben beginnen, um die Zeit bis zum Examen bestmöglich zu nutzen und „zu strecken“.
Mein Plan wäre daher, den Beginn des Referendariats auf voraussichtlich Juni zu verschieben. Die Zeit bis dahin würde ich nutzen, um:
- das Schreiben von zivilrechtlichen Urteilen zu lernen,
- mein Wissen im Strafrecht auf ein akzeptables Niveau zu bringen (ich hatte im ersten Examen lediglich einen Punkt und bin beim Kurzvortrag, der strafrechtlichen Bezug hatte, durchgefallen). Mit diesem Bereich habe ich immer noch große Schwierigkeiten.
Deshalb möchte ich das Risiko möglichst gering halten. Was meint ihr?
- Haltet ihr diesen Schritt für sinnvoll?
- Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben?
Viele Grüße
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
Vor 6 Stunden
Jetzt bereits zu versuchen selbst sich das Anfertigen eines Urteils zu lernen halte ich für verschwendete Zeit. Denn m.E. ist es gerade während der AG und dann auch in der Station gewesen, dass man durch das Miterleben und Hören erst wirklich verstehen kann, wie die ZPO funktioniert und warum und so weiter. ZPO rein theoretisch zu lernen ist m.E. nicht sinnvoll möglich, jedenfalls nicht das maßgebliche Erkenntnisverfahren.
Außerdem kriegst du bei uns in Niedersachsen am Anfang erstmal die ersten Wochen beigebracht wie man Relationsgutachten schreibt (eigener Klausurtyp bei uns neben Zivilurteil). Dabei lernst du erstmal kennen wie man "Denken" muss für ein Urteil, wie Beweiswürdigung funktioniert usw. Wichtig ist, gerade auch in den Klausuren, dass du das materielle Recht beherrschst. In allen meinen drei Zivilklausuren einschließlich der Probeklausur, die man zuerst schreibt (die bewertet wird, aber nicht zählt), waren die "Probleme" alle im materiellen Recht. Sicherlich gab es mal etwas das prozessual zu berücksichtigen war, aber das allermeister spielt immer noch im materiellen Recht. Daher ist es sinnvoll in Letzterem eben mehr oder weniger fit zu sein, damit man sich gerade darauf konzentrieren kann das neue zu verstehen. Ja, man hat Zugriff auf Kommentare, aber man hat - gerade beim Relationsgutachten - nicht die Zeit alles ständig nachzuschauen, außerdem muss man erstmal wissen, wo und da hilft es sehr, wenn man ein gutes Grundverständnis des materiellen Rechtes und seiner Systematik hat, wo eben auch die Musik spielt; beim Zivilrecht insbesondere im Bereich des Schuldrechts (gesetzlich, vertraglich) und auch Schadensrecht.
Das gilt für die anderen Bereiche genau so, auch im Strafrechtsbereich ist das materielle Recht das wichtigste. Gerade da wir hier in Nds keine Strafurteils- oder Revisionsklausuren haben, wobei vor allem bei letzterem eben auch stark das Prozessrecht ausgeprägt ist.
Wenn du der Auffassung bist, dass es materiell überhaupt nicht bei dir funktioniert, dann kann das ggf. Sinn ergeben mit dem Schieben. Ansonsten hat mir jedenfalls die Zivilstation ein ganz neues Verständnis für das Zivilrecht in seiner Gesamtheit gegeben aber das ist sicherlich auch etwas individuelles. Die Zivil-AG ist jedenfalls recht gut (hier zumindest), da sie idR von einem Richter deines LG und/oder des AG am LG gehalten wird.
Klausurenschreiben ist erst sinnvoll, wenn du den jeweiligen Klausurtyp hattest. Im Klausurenkurs kommt jede Woche eine andere Klausur dran. Ich habe am Anfang mal eine RA Klausur versucht und das endete nicht gut; soll heißen: Sobald du das grundsätzliche zum Relationsgutachten gelernt hast, kannst du ZG Klausuren schreiben, wenn du das Urteil hattest, ZU usw. Das OLG rät selbst frühzeitig aber wohl erst ab dem 2-3. Monat anzufangen. Es bringt halt auch einfach nichts, wenn man über der Klausur verzweifelt, weil man die Vorgehensweie oder Formalia noch gar nicht kennengerlernt hat. Manches steht auch nicht niedergeschrieben, sondern lernt man durch die Station oder weil es mal aus einem Urteil, dass man mal bei der Recherche für ein in der Station zu entwerfendes Urteil gelesen hat.
Außerdem kriegst du bei uns in Niedersachsen am Anfang erstmal die ersten Wochen beigebracht wie man Relationsgutachten schreibt (eigener Klausurtyp bei uns neben Zivilurteil). Dabei lernst du erstmal kennen wie man "Denken" muss für ein Urteil, wie Beweiswürdigung funktioniert usw. Wichtig ist, gerade auch in den Klausuren, dass du das materielle Recht beherrschst. In allen meinen drei Zivilklausuren einschließlich der Probeklausur, die man zuerst schreibt (die bewertet wird, aber nicht zählt), waren die "Probleme" alle im materiellen Recht. Sicherlich gab es mal etwas das prozessual zu berücksichtigen war, aber das allermeister spielt immer noch im materiellen Recht. Daher ist es sinnvoll in Letzterem eben mehr oder weniger fit zu sein, damit man sich gerade darauf konzentrieren kann das neue zu verstehen. Ja, man hat Zugriff auf Kommentare, aber man hat - gerade beim Relationsgutachten - nicht die Zeit alles ständig nachzuschauen, außerdem muss man erstmal wissen, wo und da hilft es sehr, wenn man ein gutes Grundverständnis des materiellen Rechtes und seiner Systematik hat, wo eben auch die Musik spielt; beim Zivilrecht insbesondere im Bereich des Schuldrechts (gesetzlich, vertraglich) und auch Schadensrecht.
Das gilt für die anderen Bereiche genau so, auch im Strafrechtsbereich ist das materielle Recht das wichtigste. Gerade da wir hier in Nds keine Strafurteils- oder Revisionsklausuren haben, wobei vor allem bei letzterem eben auch stark das Prozessrecht ausgeprägt ist.
Wenn du der Auffassung bist, dass es materiell überhaupt nicht bei dir funktioniert, dann kann das ggf. Sinn ergeben mit dem Schieben. Ansonsten hat mir jedenfalls die Zivilstation ein ganz neues Verständnis für das Zivilrecht in seiner Gesamtheit gegeben aber das ist sicherlich auch etwas individuelles. Die Zivil-AG ist jedenfalls recht gut (hier zumindest), da sie idR von einem Richter deines LG und/oder des AG am LG gehalten wird.
Klausurenschreiben ist erst sinnvoll, wenn du den jeweiligen Klausurtyp hattest. Im Klausurenkurs kommt jede Woche eine andere Klausur dran. Ich habe am Anfang mal eine RA Klausur versucht und das endete nicht gut; soll heißen: Sobald du das grundsätzliche zum Relationsgutachten gelernt hast, kannst du ZG Klausuren schreiben, wenn du das Urteil hattest, ZU usw. Das OLG rät selbst frühzeitig aber wohl erst ab dem 2-3. Monat anzufangen. Es bringt halt auch einfach nichts, wenn man über der Klausur verzweifelt, weil man die Vorgehensweie oder Formalia noch gar nicht kennengerlernt hat. Manches steht auch nicht niedergeschrieben, sondern lernt man durch die Station oder weil es mal aus einem Urteil, dass man mal bei der Recherche für ein in der Station zu entwerfendes Urteil gelesen hat.
Vor 6 Stunden
Also es gibt viele Leute die fangen erst in den letzten Monaten des Refs an überhaupt zu lernen. Wenn du jetzt schon anfängst kontinuierlich und einige Stunden am Tag zu lernen, sollte das eigentlich gut reichen.
Ich persönlich würde daher direkt ins Ref gehen und dann strukturiert durchgehend ab Beginn lernen. Ich glaube es geht dir jetzt auch nichts verloren, wenn du erst im Juni startest, aber erfahrungsgemäß schleift irgendwann dann doch die Motivation und außerdem vergisst man vieles auch immer wieder. Ob es Sinn macht das dann 2 Jahre vor der Prüfung schon zu wiederholen bezweifle ich.
Ich bin daher gut damit gefahren zu Beginn des Refs parallel zur jeweiligen Station das Neue, also Urteil, Anklage, Prozessrecht etc. zu lernen und dann im letzten Drittel des Refs die Wiederholung des materiellen Rechts mit dazu zu nehmen.
Ich wünsche dir viel Erfolg :) !
Ich persönlich würde daher direkt ins Ref gehen und dann strukturiert durchgehend ab Beginn lernen. Ich glaube es geht dir jetzt auch nichts verloren, wenn du erst im Juni startest, aber erfahrungsgemäß schleift irgendwann dann doch die Motivation und außerdem vergisst man vieles auch immer wieder. Ob es Sinn macht das dann 2 Jahre vor der Prüfung schon zu wiederholen bezweifle ich.
Ich bin daher gut damit gefahren zu Beginn des Refs parallel zur jeweiligen Station das Neue, also Urteil, Anklage, Prozessrecht etc. zu lernen und dann im letzten Drittel des Refs die Wiederholung des materiellen Rechts mit dazu zu nehmen.
Ich wünsche dir viel Erfolg :) !