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  5. Welche Strafe wenn §§ 114, 223, 52 StGB?
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Welche Strafe wenn §§ 114, 223, 52 StGB?
mariat
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 8
Registriert seit: Jul 2024
#1
16.01.2025, 22:49
Hi, ich verfasse gerade einen Strafbefehl und sehe §§ 114, 223, 52 StGB als erfüllt an. 
Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich eher die Geldstrafe oder die Freiheitsstrafe von § 114 StGB verhängen soll. Beide Delikte tragen einen Höchstmaß von 5 Jahren Freiheitsstrafe, jedoch ist bei 114 ist eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten ohne eine alternative Geldstrafe vorgesehen. Ich finde den Fall aber nicht so schwerwiegend, sodass ich eigentlich gerne nur eine Geldstrafe verhängen wollen würde... Ist es möglich nach § 52 auf den § 223 StGB für die Geldstrafe abzustellen ?

Vielen Dank schonmal :)
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RefNdsOL
Senior Member
****
Beiträge: 470
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#2
16.01.2025, 23:20
Wenn du bereits festgestellt hast, dass Tateinheit vorliegt, dann liefert § 52 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 StGB die Antwort.
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.943
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
17.01.2025, 22:54
Freiheitsstrafe ist im Strafbefehl ohnehin nicht ohne Weiteres möglich, aber das weißt Du vermutlich schon.
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hp123
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2024
#4
19.01.2025, 23:27
47 Abs. 2 StGB
An die Vorposter: bitte nicht so gehässig sondern einfach helfen
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.2025, 23:28 von hp123.)
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