31.12.2024, 15:47
Hallo,
ich werde mich sehr höchstwahrscheinlich im Laufe des Januars 2025 fürs Referendariat beim OLG Hamm bewerben. Am
liebsten würde ich am LG Hagen landen, meine zweite Wahl wäre das LG Dortmund. Die Wartezeiten haben sich ja leider auch in Hamm deutlich verlängert, mit ca. 9 Monaten, sodass ich wahrscheinlich erst mit einem Einstellungstermin Oktober oder November 2025 rechnen kann. Mein Problem ist nun, dass die AGs für Hagen nur am 1.3. und 1.8. gebildet werden. Wie sehr findet die Präferenz Berücksichtigung in dem Sinne, dass zu meinem wahrscheinlichen Einstellungstermin im November weder Hagen noch Dortmund eine AG bilden? Wird dann eher ein anderes LG angeboten oder hat man dann mehr Wartezeit?
Außerdem: Wäre es dann besser sich so schnell wie möglich zu bewerben und dann eventuell ein Platzangebot, welches ich nicht möchte, abzulehnen und weiter zu warten, oder mit der Bewerbung zu warten, bis der voraussichtliche Einstellungstermin mit der Bildung einer AG am Wunschort übereinstimmt?
Ich hoffe, dass ich mich verständlich genug ausgedrückt habe und, dass mir jemand helfen kann.
ich werde mich sehr höchstwahrscheinlich im Laufe des Januars 2025 fürs Referendariat beim OLG Hamm bewerben. Am
liebsten würde ich am LG Hagen landen, meine zweite Wahl wäre das LG Dortmund. Die Wartezeiten haben sich ja leider auch in Hamm deutlich verlängert, mit ca. 9 Monaten, sodass ich wahrscheinlich erst mit einem Einstellungstermin Oktober oder November 2025 rechnen kann. Mein Problem ist nun, dass die AGs für Hagen nur am 1.3. und 1.8. gebildet werden. Wie sehr findet die Präferenz Berücksichtigung in dem Sinne, dass zu meinem wahrscheinlichen Einstellungstermin im November weder Hagen noch Dortmund eine AG bilden? Wird dann eher ein anderes LG angeboten oder hat man dann mehr Wartezeit?
Außerdem: Wäre es dann besser sich so schnell wie möglich zu bewerben und dann eventuell ein Platzangebot, welches ich nicht möchte, abzulehnen und weiter zu warten, oder mit der Bewerbung zu warten, bis der voraussichtliche Einstellungstermin mit der Bildung einer AG am Wunschort übereinstimmt?
Ich hoffe, dass ich mich verständlich genug ausgedrückt habe und, dass mir jemand helfen kann.
03.01.2025, 15:19
(31.12.2024, 15:47)Kirkmim schrieb: Hallo,
ich werde mich sehr höchstwahrscheinlich im Laufe des Januars 2025 fürs Referendariat beim OLG Hamm bewerben. Am
liebsten würde ich am LG Hagen landen, meine zweite Wahl wäre das LG Dortmund. Die Wartezeiten haben sich ja leider auch in Hamm deutlich verlängert, mit ca. 9 Monaten, sodass ich wahrscheinlich erst mit einem Einstellungstermin Oktober oder November 2025 rechnen kann. Mein Problem ist nun, dass die AGs für Hagen nur am 1.3. und 1.8. gebildet werden. Wie sehr findet die Präferenz Berücksichtigung in dem Sinne, dass zu meinem wahrscheinlichen Einstellungstermin im November weder Hagen noch Dortmund eine AG bilden? Wird dann eher ein anderes LG angeboten oder hat man dann mehr Wartezeit?
Außerdem: Wäre es dann besser sich so schnell wie möglich zu bewerben und dann eventuell ein Platzangebot, welches ich nicht möchte, abzulehnen und weiter zu warten, oder mit der Bewerbung zu warten, bis der voraussichtliche Einstellungstermin mit der Bildung einer AG am Wunschort übereinstimmt?
Ich hoffe, dass ich mich verständlich genug ausgedrückt habe und, dass mir jemand helfen kann.
Hi,
aufgrund den ganzen Änderungen bzgl. der Wartezeit würde ich einfach mal ganz freundlich beim OLG Hamm anrufen und nachfragen. Hagen und Dortmund sind nicht so beliebt, es wollen fast alle nach Münster... Ggf ist die Wartezeit auch kürzer für z. B. Hagen (Dortmund ist wohl noch was beliebter), sodass du wenn alle anderen Hagen ablehnen, viel früher in Hagen eine Chance hättest.
LG und viel Erfolg :-)
06.01.2025, 12:32
Soweit ich weiß, wird zunächst nach Wartezeit ausgewählt, wer in dem jeweiligen Monat ein Angebot erhält und erst in einem zweiten Schritt werden dann diese Personen nach Präferenzen und sozialen Kriterien auf die Standorte verteilt. Vielleicht ergibt für dich also eine Rückstellung bis zu einem Monat, in dem an deinem präferierten LG eingestellt wird, Sinn, da die Zeit der Rückstellung auch als Wartezeit zählt.