29.12.2024, 14:35
Hallo, ich erstelle gerade einen groben Lernplan und frage mich, wie viel Zeit ich in der Vorbereitung auf die Klausuren jeweils in Verwaltungs- und Strafrecht investieren muss. Was sind da eure Erfahrungen? In meinem Bundesland schreibe ich jeweils zwei Klausuren aus den beiden Gebieten. Der Gedanke ist bloß, dass man im Studium ja schon einiges an verwaltungsrechtlichem Prozessrecht gelernt hat. Was meint ihr?
LG
LG
29.12.2024, 16:31
Das kommt drauf an. Wenn du dich im Verwaltungsrecht sowohl materiell als auch prozessual für äußerst fit befindest und da bislang in Probeklausuren wenig Schwierigkeiten hast, dann kannst du dafür natürlich entsprechend weniger Zeit einplanen und/oder eben nur die Bereiche, in denen es noch Probleme gibt. Zu beachten ist auch, wie viele verschiedene Klausurtypen jeweils bei dir dran kommen können. So gibt es in Nds bspw. auch 2 (ggf. 3) ÖR-Klausuren, es gibt aber keine Verwaltungsgerichtsklausuren, sodass man keine Spezifikationen zu diesen Klausurtypen kennen muss bzw. Probleme, die nur im Zusamenhang damit auftreten, dafür eben die BEsonderheiten unserer Klausurtypen.
Gleichermaßen im Strafrecht; zwar wird in den meisten Ländern, die 2 S-Klausuren haben 1 StA und 1x Revision geschrieben, in manchen Ländern jedoch kann auch die zweite Klausur ein Urteil/Strafgerichtsentscheidung sein. In Nds wiederum gibt es keine Revision und kein Urteil, sodass man entsprechend weniger Zeit ins Strafprozessrecht stecken kann und insbesondere nicht das Revisionsrecht lernen muss.
Im Übrigen gilt ganz grundsätzlich, dass du gucken musst, wo du bislang noch Probleme hast (ausgehend von Probeklausuren und ggf. Stationsarbeiten) und gezielt daran arbeitest, dass du mit diesen Situationen, die du dabei fortfindest, besser umgehen kannst. m.E. das hilfsreichste viele (Original-)Probeklausuren schreiben (sofern dein OLG Originalklausuren anbietet) und dadurch ein Gefühl bekommen für das erwartete Niveau/wiederkehrende Probleme und auch in welchen Situationen dir der Kommentar weiterhelfen kann und in welchen das gerade nicht der Fall ist (bspw. Besonderes Verwaltungsrecht).
Gleichermaßen im Strafrecht; zwar wird in den meisten Ländern, die 2 S-Klausuren haben 1 StA und 1x Revision geschrieben, in manchen Ländern jedoch kann auch die zweite Klausur ein Urteil/Strafgerichtsentscheidung sein. In Nds wiederum gibt es keine Revision und kein Urteil, sodass man entsprechend weniger Zeit ins Strafprozessrecht stecken kann und insbesondere nicht das Revisionsrecht lernen muss.
Im Übrigen gilt ganz grundsätzlich, dass du gucken musst, wo du bislang noch Probleme hast (ausgehend von Probeklausuren und ggf. Stationsarbeiten) und gezielt daran arbeitest, dass du mit diesen Situationen, die du dabei fortfindest, besser umgehen kannst. m.E. das hilfsreichste viele (Original-)Probeklausuren schreiben (sofern dein OLG Originalklausuren anbietet) und dadurch ein Gefühl bekommen für das erwartete Niveau/wiederkehrende Probleme und auch in welchen Situationen dir der Kommentar weiterhelfen kann und in welchen das gerade nicht der Fall ist (bspw. Besonderes Verwaltungsrecht).