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  5. Drittschützende Normen erkennen
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Drittschützende Normen erkennen
BauRB
Junior Member
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Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2024
#1
11.12.2024, 13:17
Ich habe oft Probleme damit im Bauordnungsrecht drittschützende Normen zu erkennen. Ich kenne die Auslegungskriterien vom BVerwG. Aber kann man als Richtschnur sagen, dass eine bauordnungsrechtliche Norm vor allem dann nachbarschützend ist, wenn irgendwie in ihrem Wortlaut der "Nachbar" oder "Dritte" anklingt?
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NewNRW24
Member
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Beiträge: 116
Themen: 35
Registriert seit: Sep 2024
#2
11.12.2024, 13:28
(11.12.2024, 13:17)BauRB schrieb:  Ich habe oft Probleme damit im Bauordnungsrecht drittschützende Normen zu erkennen. Ich kenne die Auslegungskriterien vom BVerwG. Aber kann man als Richtschnur sagen, dass eine bauordnungsrechtliche Norm vor allem dann nachbarschützend ist, wenn irgendwie in ihrem Wortlaut der "Nachbar" oder "Dritte" anklingt?

Ich glaube im Kommentar stehen die tatsächlich drin (Kopp/ Schenke). Geh mal auf eine intensive Suche, auch mit der Idiotenwiese. Wenn du sie nicht findest, schaue ich mal nach, ob ich sie finde
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NewNRW24
Member
***
Beiträge: 116
Themen: 35
Registriert seit: Sep 2024
#3
11.12.2024, 13:29
(11.12.2024, 13:28)NewNRW24 schrieb:  
(11.12.2024, 13:17)BauRB schrieb:  Ich habe oft Probleme damit im Bauordnungsrecht drittschützende Normen zu erkennen. Ich kenne die Auslegungskriterien vom BVerwG. Aber kann man als Richtschnur sagen, dass eine bauordnungsrechtliche Norm vor allem dann nachbarschützend ist, wenn irgendwie in ihrem Wortlaut der "Nachbar" oder "Dritte" anklingt?

Ich glaube im Kommentar stehen die tatsächlich drin (Kopp/ Schenke). Geh mal auf eine intensive Suche, auch mit der Idiotenwiese. Wenn du sie nicht findest, schaue ich mal nach, ob ich sie finde

Ahh du hast BauordnungsR geschrieben, Kommentar hat glaub ich nur BauplanungsR, was ja auch Sinn macht, da BauO LandesR ist und BauplanungR Bundesrecht und der Kommentar ist für VwGO des Bundes
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.12.2024, 13:33 von NewNRW24.)
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RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 470
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#4
11.12.2024, 13:35
Bist du dir sicher, dass du dass Bauordnungsrecht meinst, d.h. die NBauO/LBauO und nicht das Bauplanungsrecht, zuvorderst BauGB und BauNVO? Denn in ersterem findet sich als Gefahrenabwehrrecht äußerst begrenzt drittschützende Normen, v.a. die Abstandsgebote/Abstandsflächen sind für die unmittelbaren Nachbarn drittschützend (wg. Einflusses auf Besonnung/Belichtung/Belüftung/Brandschutz/Wohnfrieden) und wohl (kurze Recherche) auch Brandschutz- und Standsicherheitsvorschriften. Ansonsten werden drittschützende Normen vor allem dem Bauplanungsrecht entnommen.
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BauRB
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2024
#5
11.12.2024, 13:58
Genau, es geht mir um das BauordnungR. Vielen Dank euch schonmal für die Antworten!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.12.2024, 13:58 von BauRB.)
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Praktiker
Posting Freak
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Beiträge: 1.943
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#6
11.12.2024, 19:54
Das ist halt wie immer Auslegungssache. Einfach, wenn der Wortlaut weiterhilft ("bis 1,2 m nachbarschützend"), sonst nach Sinn und Zweck.
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Paul Klee
Member
***
Beiträge: 161
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#7
12.12.2024, 01:40
(11.12.2024, 19:54)Praktiker schrieb:  Das ist halt wie immer Auslegungssache. Einfach, wenn der Wortlaut weiterhilft ("bis 1,2 m nachbarschützend"), sonst nach Sinn und Zweck.

Würde auch in der Klausur einfach auslegen, wenn das mal tatsächlich ein Thema sein sollte. Wenn es ein Schwerpunkt ist, hast du dazu auch im Sachverhalt was stehen im ÖffRecht und kannst wahrscheinlich auch taktisch vorgehen.

Ich hab es jedenfalls recht schnell aufgegeben das auswendig zu lernen.
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