01.10.2019, 10:19
Ich hatte das gleiche Problem. Habe mir einen Übergangsjob als WiMi gesucht und auf das ALG I verzichtet. Für mich stellten die ständigen Aufforderungen zu Bewerbungen vom Arbeitsamt eine Belastung dar, auf die ich verzichten wollte. 2-3 Tage die Woche arbeiten ist drin, wenn man strukturiert lernt.
01.10.2019, 10:33
(30.09.2019, 21:01)Gast schrieb: Was ist daran so schwer, neben dem Referendariat 24 Monate Geld per Minijob anzusparen und die Beihilfe zu 1/3 pro Monat auch zur Seite zu legen? Dann lieber dem Steuerzahler auf der Tasche liegen
ALG I ist eine Versicherungsleistung, die man durch regelmäßige Einzahlungen während der Anwartschaftszeit erwirtschaftet hat. Das ALG I wird nicht durch Steuern finanziert. Was ist daran so schwer, sich auszukennen?
01.10.2019, 11:42
(01.10.2019, 10:33)Rast schrieb:(30.09.2019, 21:01)Gast schrieb: Was ist daran so schwer, neben dem Referendariat 24 Monate Geld per Minijob anzusparen und die Beihilfe zu 1/3 pro Monat auch zur Seite zu legen? Dann lieber dem Steuerzahler auf der Tasche liegen
ALG I ist eine Versicherungsleistung, die man durch regelmäßige Einzahlungen während der Anwartschaftszeit erwirtschaftet hat. Das ALG I wird nicht durch Steuern finanziert. Was ist daran so schwer, sich auszukennen?
Danke für diese Klarstellung :)
02.10.2019, 22:48
Wie vorher schon geschrieben wurde: Es kommt ganz auf deinen Sachbearbeiter an. Ich hatte Ende vergangenes Jahr meine Mündliche und war bis jetzt zwei Mal bei der "Agentur" (in Köln), davon war ein Mal zur "Anmeldung". Wie jeder habe ich eine Eingliederungsvereinbarung. In meinem Fall muss ich mich 2 Bewerbungen pro Woche schreiben. Und als Nachweis genügt eine einfache Auflistung mit Namen des Arbeitgebers und Bewerbungsdatum (also wahrlich kein Hexenwerk). Meine Sachbearbeiterin schien auch sehr verständnisvoll, als ich ihr sagte, dass ich (neben den Bewerbungen) noch für meinen Verbesserungsversuch lerne. Mir blieb (neben meinem 450€-Job) also genug Zeit, um vernünftig zu lernen (und nächste Woche dann endlich ein letztes Mal eine juristische (mündliche) Prüfung zu haben^^). Ich kann also nur raten, es erstmal mit Alg1 zu versuchen. Sollte es wirklich zu stressig werden, kann man sich ja immer noch umschauen (ganz davon abgesehen, dass man nach den 2 Jahren, in denen man effektiv unter Hartz4-Niveau "vergütet" wird, sich seine Versicherungsleistung auch besten Gewissens genehmigen kann;))
03.10.2019, 11:07
@Gast(nrw) das klingt ja super vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht :shy:
Wie lief das dann hast du dich bei Sachen beworben wo du eh nicht arbeiten wolltest? Und wie war das mit Vorschlägen vom Arbeitsamt? :)
Wie lief das dann hast du dich bei Sachen beworben wo du eh nicht arbeiten wolltest? Und wie war das mit Vorschlägen vom Arbeitsamt? :)
03.10.2019, 12:43
(02.10.2019, 22:48)gast(nrw) schrieb: Wie vorher schon geschrieben wurde: Es kommt ganz auf deinen Sachbearbeiter an. Ich hatte Ende vergangenes Jahr meine Mündliche und war bis jetzt zwei Mal bei der "Agentur" (in Köln), davon war ein Mal zur "Anmeldung". Wie jeder habe ich eine Eingliederungsvereinbarung. In meinem Fall muss ich mich 2 Bewerbungen pro Woche schreiben. Und als Nachweis genügt eine einfache Auflistung mit Namen des Arbeitgebers und Bewerbungsdatum (also wahrlich kein Hexenwerk). Meine Sachbearbeiterin schien auch sehr verständnisvoll, als ich ihr sagte, dass ich (neben den Bewerbungen) noch für meinen Verbesserungsversuch lerne. Mir blieb (neben meinem 450€-Job) also genug Zeit, um vernünftig zu lernen (und nächste Woche dann endlich ein letztes Mal eine juristische (mündliche) Prüfung zu haben^^). Ich kann also nur raten, es erstmal mit Alg1 zu versuchen. Sollte es wirklich zu stressig werden, kann man sich ja immer noch umschauen (ganz davon abgesehen, dass man nach den 2 Jahren, in denen man effektiv unter Hartz4-Niveau "vergütet" wird, sich seine Versicherungsleistung auch besten Gewissens genehmigen kann;))Klar, weil wir Referendare ja so hart gearbeitet haben, dass wir den Mindestlohn verdient hätten. Mein Chef war fassungslos, als ich davon berichtete, dass alle anderen aus der AG nach Stunden bezahlt werden und auch bei 450 Euro Jobs nach Stunden abgerechnet wird. Ich habe ganze Monate rund um die Uhr für 450 Euro geackert und habe als Dank den Job in einer recht bekannten Boutique Kanzlei sicher. In 20 Jahren, wenn ,,unsere" lahmarschige Generation die Referendare einstellt, dann ist diese Wischiwaschi- Arbeitsmoral vielleicht state of the art. Aber heute doch noch nicht. LG
03.10.2019, 12:51
Ich habe mich sowohl bei Arbeitgebern beworben, bei denen ich Interesse hatte, und auch bei solchen, bei denen das eher nicht der Fall war. Aber grds. prüft die Arbeitsagentur ja nicht, ob Du dich wirklich bewirbst, also auch erst recht nicht, ob Du bei Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch hingehst und wie das Bewerbungsverfahren letztlich ausgegangen ist (allein für die gesammelte Erfahrung für die wirklich interessanten Stellen bin ich aber zu einigen hingegangen).
Ich habe bis jetzt auch nur ein Vermittlungsangebot bekommen (, auf das ich gar nicht reagiert habe^^). Es hilft ggf., bei der Angabe der Berufswünsche nicht Rechtsanwalt oder Versicherung o.Ä. anzugeben (man könnte es zB mit öD, internationale (Entwicklungs-)Zusammenarbeit, etc. versuchen).
Und noch etwas Wichtiges: Grds hat man auf die ALG1-Leistung nur einen Freibetrag von 165 € gem. § 155 I SGB III (AS: wenn man 18 Monate vor Arbeitslosigkeit schon bei einem Arbeitgeber gearbeitet hat und auch während des ALG1-Bezugs dort weiter arbeitet, erhöht sich der Freibetrag auf das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, § 155 II SGB III). Abhängig von deiner finanziellen Situation solltest Du dich ggf. zeitnah auch über Wohngeld oder Aufstockung mit ALG2 kümmern.
Ich habe bis jetzt auch nur ein Vermittlungsangebot bekommen (, auf das ich gar nicht reagiert habe^^). Es hilft ggf., bei der Angabe der Berufswünsche nicht Rechtsanwalt oder Versicherung o.Ä. anzugeben (man könnte es zB mit öD, internationale (Entwicklungs-)Zusammenarbeit, etc. versuchen).
Und noch etwas Wichtiges: Grds hat man auf die ALG1-Leistung nur einen Freibetrag von 165 € gem. § 155 I SGB III (AS: wenn man 18 Monate vor Arbeitslosigkeit schon bei einem Arbeitgeber gearbeitet hat und auch während des ALG1-Bezugs dort weiter arbeitet, erhöht sich der Freibetrag auf das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, § 155 II SGB III). Abhängig von deiner finanziellen Situation solltest Du dich ggf. zeitnah auch über Wohngeld oder Aufstockung mit ALG2 kümmern.
20.10.2019, 17:34
Hat jemand Erfahrung mit der Arbeitsagentur in Berlin?