18.11.2024, 00:44
Ich soll ein Votum zu einem Fall schreiben, in dem das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht geltend gemacht wird. Das habe ich ausführlich geprüft.
Zudem macht der Kläger hilfsweise die Anfechtung geltend. Wie ausführlich muss ich das prüfen?
Es hat noch kein Gütetermin/mündliche Verhandlung stattgefunden. Bis jetzt ist der Vortrag des Klägers so ausführlich und substantiiert, dass es m. E. keine Zweifel am Erfolg durch das Gewährleistungsrecht besteht.
Zudem macht der Kläger hilfsweise die Anfechtung geltend. Wie ausführlich muss ich das prüfen?
Es hat noch kein Gütetermin/mündliche Verhandlung stattgefunden. Bis jetzt ist der Vortrag des Klägers so ausführlich und substantiiert, dass es m. E. keine Zweifel am Erfolg durch das Gewährleistungsrecht besteht.
18.11.2024, 07:07
Hat der Beklagte schon vorgetragen? Wenn nein, dann auf jeden Fall ausführlich, denn dann kann der Klägervortrag ja noch entkräftet werden.
18.11.2024, 08:22
(18.11.2024, 07:07)Praktiker schrieb: Hat der Beklagte schon vorgetragen? Wenn nein, dann auf jeden Fall ausführlich, denn dann kann der Klägervortrag ja noch entkräftet werden.
Die Beklagte hat die Klage erwidert. Sie sagt kurz und knapp, dass kein Sachmangel vorliegt und §§ 474 ff. BGB nicht anzuwenden sind.