01.06.2024, 16:05
Weiß jemand, wo die Tatsachpräklusion infolge rechtkräftiger Entscheidung angesprochen wird? Gehört das in die Zulässigkeit oder Begründetheit??
01.06.2024, 18:08
Zulässigkeit wäre nur, wenn der selbe Streitgegenstand nochmal anhängig gemacht werden soll. Dir geht es um eine Vorfrage, die bereits entschieden ist, also Begründetheit.