10.05.2024, 09:13
Hey liebe Leute,
es sieht so aus, als müsste ich ein Unternehmen in Anspruch nehmen wegen Rückzahlung von Geld (Vertrag im Internet abgeschlossen).
Kann ich da einfach die Adresse aus dem Impressum nehmen, um Forderungen geltend zu machen und auch für die ggf erforderliche Klage?
es sieht so aus, als müsste ich ein Unternehmen in Anspruch nehmen wegen Rückzahlung von Geld (Vertrag im Internet abgeschlossen).
Kann ich da einfach die Adresse aus dem Impressum nehmen, um Forderungen geltend zu machen und auch für die ggf erforderliche Klage?
10.05.2024, 10:48
Impressum nennt nur den Verantwortlichen für die Webseite. Du brauchst deinen Vertragspartner. Kann gleich sein, kann aber auch verschieden sein.
10.05.2024, 15:14
Ich glaube (aber so lange bin ich ja nun doch noch nicht dabei), dass dieses Forum nicht für die Erbringung von kostenlosen Rechtsdienstleistungen da ist, die nicht im Zusammenhang mit der Referendarstätigkeit in Verbindung stehen.
Aber ich kann mich irren.
Aber ich kann mich irren.
10.05.2024, 20:30
(10.05.2024, 15:14)hyaene_mit_hut schrieb: Ich glaube (aber so lange bin ich ja nun doch noch nicht dabei), dass dieses Forum nicht für die Erbringung von kostenlosen Rechtsdienstleistungen da ist, die nicht im Zusammenhang mit der Referendarstätigkeit in Verbindung stehen.
Aber ich kann mich irren.
So ist es.
Etwas verallgemeinert lässt sich allerdings sagen, dass der Blick ins Impressum oft eine spätere Rubrumsberichtigung erspart. Andererseits ist es möglich, dass man im Impressum nur die Firma des Vermittlers findet oder der Holding, über deren Homepage verschiedene ihrer Gesellschaften Verträge abschließen - etwa bei Versicherern möglich mit entsprechenden prozessualen Folgen, wenn man eigentlich die Krankenversicherungs-Tochtergesellschaft hätte verklagen müssen: da lässt dann Baumbach grüßen...