15.03.2024, 00:17
(14.03.2024, 15:02)Frischling schrieb:(14.03.2024, 13:38)Äfes schrieb:(13.03.2024, 23:29)Frischling schrieb: Immer mehr Universitäten setzen sich für einen integrierten Bachelor in der juristischen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaften ein.
Meine Universität bietet es an und ein erheblicher Mehraufwand ist nicht festzustellen - laut höheren Semestern. Für den Bachelor muss man eine außerjuristische Tätigkeit je nach Schwerpunkt (BWL-Modul z.B) belegen und kann sich seine Seminararbeit als Bachelorarbeit anrechnen lassen.
[...]
Was denkt ihr?
Mich erstaunt ein bisschen, wie der Bachelor an deiner Uni ablaufen soll. Bei uns war das so, dass man drei Jahre lang ~1/3 BWL/VWL-Vorlesungen besucht und auch die dortigen Klausuren geschrieben hat (ich meine sogar mit den richtigen BWLern zusammen) und 2/3 Zivilrecht waren. Man hat also Finanzmathematik, Finanzwirtschaft, internes/externes Rechnungswesen, Management, Marketing usw. gelernt und geschrieben und parallel die zivilrechtliche Examensvorbereitung gemacht.
Nach drei Jahren konnte man dann die drei zivilrechtlichen Examensklausuren mitschreiben und musste eine Bachelorarbeit schreiben. Dann hatte man den Bachelor und hat in zwei weiteren Jahren Strafrecht und Örecht gelernt und die übrigen Examensklausuren nebst mündlicher Prüfung absolviert.
Ich fand schon, dass einem unser Bachelor einen gewissen Mehrwert bieten könnte, wenn man denn in einem Unternehmen tätig wäre und habe auch mehrfach gehört, dass allein mit dem Bachelor schon ins Berufsleben gestartet wurde.
So, wie du es an deiner Uni beschreibst, hört es sich nicht nach sonderlich viel Mehrwert an.
Unsere Universität ist tatsächlich die aller erste oder zweite (2013), die den integrierten Bachelor in Deutschland eingeführt hat.
Im Vergleich zu anderen Unis aber am "leichtesten" zu bekommen - habe ich das Gefühl.
Die Note unseres LL.B setzt sich aus der Zwischenprüfungsnote des Grundstudiums, dem Sprachschein, den Noten aus dem Hauptstudium (große Scheine etc.), des außerjuristischen Moduls und unserer Seminararbeit vom Schwerpunkt zusammen (dieser wird wie gesagt als Bachelorarbeit gleichgesetzt).
Wenn man alles in Regelstudienzeit schafft, hat man den Bachelor im 6. Semester in der Tasche.
Mich erstaunt eher (falls ich es richtig verstanden habe), dass euer Bachelor eine Art Abschichtung des Examens ermöglicht. Also dass man sozusagen Straf und ÖffR Monate nach Zivilrecht schreiben kann.
Finde ich äußerst interessant. Ich wüsste tatsächlich nicht, ob mir das lieber wäre.
Ja, hast du richtig verstanden. Straf- und Örecht schreibst du erst zwei Jahre nach Zivilrecht. Die mündliche findet dann auch erst am Ende statt, da kommt Zivilrecht aber wieder dran. Die Abschichtungsmöglichkeit hast du aber nur, wenn du den Bachelor innerhalb von 6 Semestern abschließt. Anderenfalls schreibst du Zivilrecht zwei Mal...
Ist in Mannheim. Glaube die haben 2008 schon auf Bachelor umgestellt
15.03.2024, 14:45
(14.03.2024, 13:38)Äfes schrieb:(13.03.2024, 23:29)Frischling schrieb: Immer mehr Universitäten setzen sich für einen integrierten Bachelor in der juristischen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaften ein.
Meine Universität bietet es an und ein erheblicher Mehraufwand ist nicht festzustellen - laut höheren Semestern. Für den Bachelor muss man eine außerjuristische Tätigkeit je nach Schwerpunkt (BWL-Modul z.B) belegen und kann sich seine Seminararbeit als Bachelorarbeit anrechnen lassen.
[...]
Was denkt ihr?
Mich erstaunt ein bisschen, wie der Bachelor an deiner Uni ablaufen soll. Bei uns war das so, dass man drei Jahre lang ~1/3 BWL/VWL-Vorlesungen besucht und auch die dortigen Klausuren geschrieben hat (ich meine sogar mit den richtigen BWLern zusammen) und 2/3 Zivilrecht waren. Man hat also Finanzmathematik, Finanzwirtschaft, internes/externes Rechnungswesen, Management, Marketing usw. gelernt und geschrieben und parallel die zivilrechtliche Examensvorbereitung gemacht.
Nach drei Jahren konnte man dann die drei zivilrechtlichen Examensklausuren mitschreiben und musste eine Bachelorarbeit schreiben. Dann hatte man den Bachelor und hat in zwei weiteren Jahren Strafrecht und Örecht gelernt und die übrigen Examensklausuren nebst mündlicher Prüfung absolviert.
Ich fand schon, dass einem unser Bachelor einen gewissen Mehrwert bieten könnte, wenn man denn in einem Unternehmen tätig wäre und habe auch mehrfach gehört, dass allein mit dem Bachelor schon ins Berufsleben gestartet wurde.
So, wie du es an deiner Uni beschreibst, hört es sich nicht nach sonderlich viel Mehrwert an.
Der BA, der jetzt überall eingeführt wird, hat inhaltlich keinen Mehrwert. Es ist ein Studienabschluss für Studienabbrecher.
15.03.2024, 23:20
Es ist ein Studienabschluss. Verliehen in Anerkennung dessen, was man geleistet hat. Rundum gute Sache.
16.03.2024, 16:12
Ich lach mich tot, als würde es irgendwen interessieren, ob irgendwer irgendwas belächelt. Das ist doch genauso erheblich wie die Leute, die auch Menschen belächeln, weil sie an der Kasse sitzen oder "nur" irgendeine Ausbildung gemacht haben. Vollkommen Banane und irrelevant.
Und klar liegt es auf der Hand, dass da Entwicklungsmöglichkeiten bestehen, in alle möglichen Richtungen.
Und klar liegt es auf der Hand, dass da Entwicklungsmöglichkeiten bestehen, in alle möglichen Richtungen.
19.03.2024, 09:04
Ich verstehe die Emotionalität nicht, mit der um die Frage gestritten wird. Warum soll man jemandem, der erhebliche Teilleistungen des Studiums erbracht hat, das nicht mit einem Titel bescheinigen, der abgesehen von Medizin und Theologie sonst überall üblich ist? Ob der Arbeitsmarkt das sucht, ist doch nicht das Problem der Hochschule, und wenn es nur dazu führt, dass jemand, der in Jura nicht gut aufgehoben war, anstatt ganz neu anzufangen nur noch einen Master in einem anderen Fach draufsetzen muss, dann ist das doch völlig in Ordnung.
19.03.2024, 11:46
Ich kenne zwei die vor dem Examen aufgehört haben und jetzt mit dem Bachelor den Berufseinstieg gewählt haben. Ich denke dass es eine gute Absicherung ist. Auch macht es einen flexibler, wenn man sich im Studium doch noch umorientieren möchte.
21.03.2024, 20:08
(19.03.2024, 09:04)Praktiker schrieb: Ich verstehe die Emotionalität nicht, mit der um die Frage gestritten wird. Warum soll man jemandem, der erhebliche Teilleistungen des Studiums erbracht hat, das nicht mit einem Titel bescheinigen, der abgesehen von Medizin und Theologie sonst überall üblich ist? Ob der Arbeitsmarkt das sucht, ist doch nicht das Problem der Hochschule, und wenn es nur dazu führt, dass jemand, der in Jura nicht gut aufgehoben war, anstatt ganz neu anzufangen nur noch einen Master in einem anderen Fach draufsetzen muss, dann ist das doch völlig in Ordnung.
Ich sehe das genauso. Ich hätte mich z. B. umorientiert, aber bei null anzufangen erschien mir doch fragwürdig.
Die starke Emotionalität rührt wohl von dem Gefühl der eigenen Erhabenheit her und von der Sorge, diese werde durch Bachelorabsolventen infrage gestellt. Alternativ von unaufgearbeiterer Verbitterung infolge des doch durchaus unerfreulichen Weges zum 2. StEx.
Ich liebe diesen Berufsstand :)
21.03.2024, 22:57
(19.03.2024, 09:04)Praktiker schrieb: Ich verstehe die Emotionalität nicht, mit der um die Frage gestritten wird. Warum soll man jemandem, der erhebliche Teilleistungen des Studiums erbracht hat, das nicht mit einem Titel bescheinigen, der abgesehen von Medizin und Theologie sonst überall üblich ist? Ob der Arbeitsmarkt das sucht, ist doch nicht das Problem der Hochschule, und wenn es nur dazu führt, dass jemand, der in Jura nicht gut aufgehoben war, anstatt ganz neu anzufangen nur noch einen Master in einem anderen Fach draufsetzen muss, dann ist das doch völlig in Ordnung.
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Anekdote am Rande: War auf einer Konferenz von der Polizei und da wurde bei der Anmoderation einer Oberregierungsrätin explizit hervorgehoben dass diese "ganz nebenbei ja auch noch einen Bachelor of Laws" gemacht hätte. Also scheint es zumindest in diesem Kontext so beeindruckend zu sein, dass es explizit hervorgehoben wurde - trotz vermutlich einiger anderer Qualifikationen, die sie während ihrer Berufsjahre gesammelt hatte, die hätten hervorgehoben werden können.
24.03.2024, 22:38
(19.03.2024, 09:04)Praktiker schrieb: Ich verstehe die Emotionalität nicht, mit der um die Frage gestritten wird. Warum soll man jemandem, der erhebliche Teilleistungen des Studiums erbracht hat, das nicht mit einem Titel bescheinigen, der abgesehen von Medizin und Theologie sonst überall üblich ist? Ob der Arbeitsmarkt das sucht, ist doch nicht das Problem der Hochschule, und wenn es nur dazu führt, dass jemand, der in Jura nicht gut aufgehoben war, anstatt ganz neu anzufangen nur noch einen Master in einem anderen Fach draufsetzen muss, dann ist das doch völlig in Ordnung.
Völlig richtig, +1


