05.03.2024, 18:42
Im Wesentlichen zwei Aspekte bestimmen, wie oft man zuhause arbeiten "kann"
- Soziale Aspekte/Gerichtskultur = gerade als Proberichter mag man sich scheuen, von Kollegen/Gerichtsleitung kommunizierte Erwartungen zu brechen. Dies ist am SG vmtl. geringer ausgeprägt als an VGen, da man de facto Einzelrichter ist
- Technische Aspekte = je nach Dezernat (ALG und Schwerbehindertenrecht sind ganz verschieden) kann ein hoher Akten/Postumlauf am SG bestehen (eher wie am Amtsgericht als am VG/LG). An Gerichten, die noch keinerlei eAkten-Funktionen haben (elektronische Anzeige von Schriftsätzen etc) wird es schwieriger, effektiv von zuhause zu arbeiten. Das erledigt sich natürlich innerhalb der nächsten 2 Jahre vollständig.
Grundsätzlich ist man auch als ProRi völlig frei, wann und wo man arbeitet (im Rahmen der ordnungsgemäßen Führung der Amtsgeschäfte).
- Soziale Aspekte/Gerichtskultur = gerade als Proberichter mag man sich scheuen, von Kollegen/Gerichtsleitung kommunizierte Erwartungen zu brechen. Dies ist am SG vmtl. geringer ausgeprägt als an VGen, da man de facto Einzelrichter ist
- Technische Aspekte = je nach Dezernat (ALG und Schwerbehindertenrecht sind ganz verschieden) kann ein hoher Akten/Postumlauf am SG bestehen (eher wie am Amtsgericht als am VG/LG). An Gerichten, die noch keinerlei eAkten-Funktionen haben (elektronische Anzeige von Schriftsätzen etc) wird es schwieriger, effektiv von zuhause zu arbeiten. Das erledigt sich natürlich innerhalb der nächsten 2 Jahre vollständig.
Grundsätzlich ist man auch als ProRi völlig frei, wann und wo man arbeitet (im Rahmen der ordnungsgemäßen Führung der Amtsgeschäfte).