• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Welchen Gerichtszweig?
Antworten

 
Welchen Gerichtszweig?
Justiiziaaa
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2024
#1
02.03.2024, 12:23
Hallo,

ich habe das zweite Examen beendet und steht jetzt vor dem Berufseinstieg und möchte gerne in die Justiz. Ich stelle mir aber die Frage, welche Gerichtsbarkeit am sinnvollsten ist. Am meisten Spaß habe ich am Zivilrecht/ Arbeitsrecht, indessen schreckt mich hier die extreme Arbeitsbelastung an den AGs/LGs ab, wenn man das hier so im Forum liest. Und am ArbG macht man nicht wirklich viel Jura, das finde ich auch eher öde, wenn man nur wegvergleicht. Verwaltungsgericht käme in Betracht, weiß aber nicht, ob ich da thematisch so Spaß dran hätte.

Standet ihr vor einer ähnlichen Entscheidung und wie habt ihr euch entschieden? SOllte man nur nach seinen Interessen gehen und Themen wie Arbeitsbelastung etc außer Acht lassen?
Suchen
Zitieren
Luke
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2023
#2
02.03.2024, 12:37
Du solltest bedenken, dass die ordentliche Gerichtsbarkeit neben dem klassischen Zivildezernat als Hauptdezernate auch Strafrecht, Familien- und Betreuungsrecht umfasst. Wenn du nur Zivilrecht magst, ist die ordentliche Gerichtsbarkeit natürlich riskanter als das ArbG. Wenn du dir aber auch Abwechslung vorstellen kannst, wäre es vielleicht etwas für dich.
Suchen
Zitieren
Spencer
Senior Member
****
Beiträge: 313
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#3
02.03.2024, 15:53
Das Problem ist, dass es an jedem Gericht Materien gibt, die man nicht wirklich gerne macht. Ich bin zum Beispiel am Verwaltungsgericht und kenne viele Rechtsgebiete, die ich nicht gerne machen wollen würde (ganz vorne Regulierungsrecht). Man kann natürlich immer Wünsche äußern, letztlich entscheidet das aber das Präsidium, in welcher Kammer du landest. Das Leben ist nunmal kein Wunschkonzert. Andererseits kommt es häufig vor, dass ungeliebte Materien sich als erstaunlich interessant (und umgekehrt) erweisen.

Das Thema Arbeitsbelastung sollte man nicht unterschätzen: es würde zumindest für meine Arbeitszufriedenheit einen riesigen Unterschied machen, ob ich eine 55 oder 35-Stundenwoche habe. U.a. deshalb kam für mich die zumindest in NRW chronisch überlastete StA nie Infrage.

Schließlich sollte man sich auch noch die Frage stellen, ob man lieber alleine oder in einer Kammer arbeiten will.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2024, 15:54 von Spencer.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus