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  5. Vorgehen hinsichtlich Verbeamtung
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Vorgehen hinsichtlich Verbeamtung
Dplm91
Unregistered
 
#1
17.02.2024, 18:48
Hallo, 

eine wahrscheinlich grundsätzliche Frage, wie die Praxis dazu im öffentlichen Dienst aussieht: kommt es (möglicherweise speziell bei Juristen) regelmäßig vor, dass man bspw. im höheren Dienst zunächst als Tarifbeschäftigter angestellt wird und dann nach einer gewissen Zeit (mehreren Jahren) verbeamtet wird? Das ist mir jetzt mehrmals untergekommen und ich fand das ungewöhnlich, weil doch die Beamtenstellen als solche eigentlich direkt für die Bewerbung offenstehen? Vielleicht gibt es dazu ja von dem ein oder anderen Erfahrungen aus der Praxis?

Dankeschön!
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Illegal_Counsel
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2023
#2
18.02.2024, 14:08
Hallo,

kommt einfach auf die Stelle an und vor allem wo du arbeiten willst.

In Kommunen gibt es dieses Modell öfters. Bundesländer wie Sachsen stellen z.B. in der Innenverwaltung oft nur nach TV-l ein, während die Finanzverwaltung in Sachsen direkt verbeamtet.

In Bayern dagegen wirst du nahezu überall direkt verbeamtet. Ich schätze es hängt - wie immer - mit Kostengründen zusammen. Oft verlangen TV-L Stellen auch geringere Notenanforderungen als Stellen, bei denen du direkt verbeamtet wirst.

Ich denke das hängt nicht speziell mit Juristen zusammen, sondern man will einfach Kosten sparen. 

Grüße
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Dplm91
Unregistered
 
#3
18.02.2024, 14:23
Danke! 

Ja konkret stellt sich eben die Frage, ob es dann ratsam ist, sich (vorübergehend) mit einer Tarifstelle zu arrangieren, wenn man die realistische Perspektive einer Verbeamtung dadurch bekommt, oder ob man damit dann quasi bis ultimo im TV-L bleibt.
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Dplm91
Unregistered
 
#4
24.02.2024, 16:31
Das sollte natürlich nicht abwertend gegenüber den Beschäftigten im TV-L sein, hoffentlich ist das nicht so aufgefasst worden! Das mit der Verbeamtung fände ich auch aus dem Grund interessant, weil angeblich der Freistaat Bayern Interesse daran hat, dass Beamte der 4. QE (höherer Dienst) regelmäßig unter Wegfall der Bezüge beurlaubt werden, und für eine Zeit u.a. in der freien Wirtschaft tätig sein können, bevor sie im Zweifel dann von ihrem "Rückkehrrecht" Gebrauch machen können. Das wäre natürlich auch interessant, wenn hierzu möglicherweise schon jemand aus praktischer Erfahrung etwas sagen kann.
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nachdenklich
Senior Member
****
Beiträge: 500
Themen: 8
Registriert seit: Sep 2023
#5
24.02.2024, 17:13
.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2024, 23:19 von nachdenklich.)
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Dplm91
Unregistered
 
#6
24.02.2024, 18:10
aktuell bin ich nicht verbeamtet, die Frage ist allerdings nicht, was ich persönlich gerade mache, sondern ob es Erfahrungsberichte zu dem genannten Konzept gibt, danke.

Das sollte jetzt auch nicht böse klingen, aber zwecks weiterem Vorgehen habe ich mir grundsätzlich (hoffentlich) genug Gedanken gemacht.
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