30.01.2024, 15:29
Hi,
ich hätte eine steuerrechtliche Frage zum Thema Wahlstation im Ausland:
Wie werden die angefallenen Kosten (Miete, Flug etc) korrekt in der Steuererklärung geltend gemacht?
Der Vertrag wurde mit dem Münchner Standort der Kanzlei geschlossen, es hieß darin nur, dass ich drei Monate im Auslandsoffice arbeite.
Verkompliziert wird das ganze dadurch, dass ich meine Wohnung in München in der Zeit untervermietet habe.
Ist das dann eine dreimonatige Dienstreise (mit der Folge, dass auch Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann)?
Wie habt ihr das gehandhabt?
Vielen Dank!
ich hätte eine steuerrechtliche Frage zum Thema Wahlstation im Ausland:
Wie werden die angefallenen Kosten (Miete, Flug etc) korrekt in der Steuererklärung geltend gemacht?
Der Vertrag wurde mit dem Münchner Standort der Kanzlei geschlossen, es hieß darin nur, dass ich drei Monate im Auslandsoffice arbeite.
Verkompliziert wird das ganze dadurch, dass ich meine Wohnung in München in der Zeit untervermietet habe.
Ist das dann eine dreimonatige Dienstreise (mit der Folge, dass auch Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann)?
Wie habt ihr das gehandhabt?
Vielen Dank!
02.02.2024, 01:15
Hat niemand Erfahrungswerte diesbezüglich? Bin um jeden Tipp dankbar ?
02.02.2024, 10:54
(02.02.2024, 01:15)Anfänger24 schrieb: Hat niemand Erfahrungswerte diesbezüglich? Bin um jeden Tipp dankbar ?
Tipp aus persönlicher und fremder Erfahrung: Nimm 80€ in die Hand und frag das einen Steuerberater, der mit internationalen Fragestellungen zu tun hat.
Was erhoffst du dir hier für Antworten? :D
Ist nicht böse gemeint. Aber solche Informationen haben in der Regel einen wirtschaftlichen Wert für die Person und kosten daher zu Recht Geld.