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Erbpacht
sl4442
Member
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Beiträge: 184
Themen: 2
Registriert seit: Aug 2021
#11
21.01.2024, 01:28
(21.01.2024, 00:52)Praktiker schrieb:  
(19.01.2024, 16:34)sl4442 schrieb:  Meine Eltern haben ne Doppelhaushälfte mit Erbpacht. Erbverpächter ist auch keine Stiftung, sondern ein eher unangenehmer Anwalt.
Mein Vater meinte, dass er das Haus sonst nicht hätte finanzieren können. Wenn das so stimmt, war es sicherlich ok. Ein Haus mit kleinem Garten find ich mit Kindern immer schöner als eine Wohnung. Ich denk mir aber natürlich auch immer, dassu es nicht wirklich unser Eigentum ist und ich es nicht irgendwann mal einfach verkaufen könnte wie ein normales Grundstück. Die Pacht läuft aber auch so lang, dass ich knappe 90 wäre. Also es wär schon denkbar, dass ich dann noch lebe, wenn die Erbpacht ausläuft

Doch?

Damit meinte ich gerade nicht den rechtlichen Aspekt, sondern das Problem der Restlaufzeit :)
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.113
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#12
21.01.2024, 09:16
(21.01.2024, 01:28)sl4442 schrieb:  
(21.01.2024, 00:52)Praktiker schrieb:  
(19.01.2024, 16:34)sl4442 schrieb:  Meine Eltern haben ne Doppelhaushälfte mit Erbpacht. Erbverpächter ist auch keine Stiftung, sondern ein eher unangenehmer Anwalt.
Mein Vater meinte, dass er das Haus sonst nicht hätte finanzieren können. Wenn das so stimmt, war es sicherlich ok. Ein Haus mit kleinem Garten find ich mit Kindern immer schöner als eine Wohnung. Ich denk mir aber natürlich auch immer, dassu es nicht wirklich unser Eigentum ist und ich es nicht irgendwann mal einfach verkaufen könnte wie ein normales Grundstück. Die Pacht läuft aber auch so lang, dass ich knappe 90 wäre. Also es wär schon denkbar, dass ich dann noch lebe, wenn die Erbpacht ausläuft

Doch?

Damit meinte ich gerade nicht den rechtlichen Aspekt, sondern das Problem der Restlaufzeit :)

OK. Wenn das so war, ist es jedenfalls genau das, was der Rat der Volksbeauftragten damals mit der Erbbaurechtsverordnung erreichen wollte: Dass Menschen im Eigentum wohnen, die sich das sonst nicht hätten leisten können. Ob es sich wirklich rechnet, hat aber natürlich immer mit dem Zinsniveau zu tun.
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Egal
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Beiträge: 1.235
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#13
21.01.2024, 16:07
(21.01.2024, 09:16)Praktiker schrieb:  
(21.01.2024, 01:28)sl4442 schrieb:  
(21.01.2024, 00:52)Praktiker schrieb:  
(19.01.2024, 16:34)sl4442 schrieb:  Meine Eltern haben ne Doppelhaushälfte mit Erbpacht. Erbverpächter ist auch keine Stiftung, sondern ein eher unangenehmer Anwalt.
Mein Vater meinte, dass er das Haus sonst nicht hätte finanzieren können. Wenn das so stimmt, war es sicherlich ok. Ein Haus mit kleinem Garten find ich mit Kindern immer schöner als eine Wohnung. Ich denk mir aber natürlich auch immer, dassu es nicht wirklich unser Eigentum ist und ich es nicht irgendwann mal einfach verkaufen könnte wie ein normales Grundstück. Die Pacht läuft aber auch so lang, dass ich knappe 90 wäre. Also es wär schon denkbar, dass ich dann noch lebe, wenn die Erbpacht ausläuft

Doch?

Damit meinte ich gerade nicht den rechtlichen Aspekt, sondern das Problem der Restlaufzeit :)

OK. Wenn das so war, ist es jedenfalls genau das, was der Rat der Volksbeauftragten damals mit der Erbbaurechtsverordnung erreichen wollte: Dass Menschen im Eigentum wohnen, die sich das sonst nicht hätten leisten können. Ob es sich wirklich rechnet, hat aber natürlich immer mit dem Zinsniveau zu tun.

Wie ich oben schrieb: vor ein paar Jahren, ich glaube es war 2020, haben wir in den Immobilienportalen ein Haus was auf einem Grundstück mit Erbbaurecht lag. Das Haus war zu dem gleichen Preis ausgeschrieben, den man hier für vergleichbare Immobilien und Volleigentum zahlt.
Mag aber sein, dass dies dem gleichen Wandel unterliegt wie die Immobilienpreise. 2020 konnten Verkäufer hier noch zu jedem beliebigen Mondpreis inserieren und fanden trotzdem immer jemanden, der die Immobilie gekauft hat.
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gretel
Junior Member
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Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2023
#14
09.02.2024, 20:39
Ich möchte aus eigener Erfahrung (und als ersten Beitrag in diesem Forum) gerne Folgendes beitragen:

Wir haben vor 7,5 Jahren eine Immobilie erworben, die auf einem Grundstück mit Erbbaurecht liegt. Die Pacht läuft länger, als wir leben. Zwar stört es mich doch dann und wann, dass es nicht unser Volleigentum ist, da der Verkaufswert der Immobilie sinkt, desto kürzer die Restlaufzeit des Vertrages mit der Stadt ist. Dies für den Fall, dass wir doch nochmal umziehen.

Ansonsten lag der Preis des Hauses deutlich unter vergleichbaren Immobilien ohne Erbaurecht und die Pacht ist gering (knapp 500,00 €/pa, Kreisstadt in der Nähe von Berlin, 1400 qm Grundstück). Im Nachhinein 'ärgert' es uns doch ein wenig, dass wir das Grundstück nicht damals von der Stadt erworben haben, mit den gestiegenen Preisen und Zinsen wäre das heute jedoch eine große finanzielle Belastung und wir sehen davon ab. 

Und hier kommen wir zum Punkt: Aufgrund des Erbaurechts konnten wir eine Immobilie beziehen, die wir sicher finanzieren können, selbst wenn ein Gehalt wegfällt, Kosten steigen etc, ohne Jahrzehnte nur für die Bedienung des Kredits zu arbeiten. Das war uns wichtig und hat sich gerade in Corona- und Krankheitszeiten bewährt.

Ein großer Nachteil ist aber, dass es nicht ganz einfach ist, eine Finanzierung für ein derartiges Objekt zu bekommen.

Also wie immer... Es kommt darauf an.
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