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Drohende Entlassung Richter auf Probe
Pontifex Maximus
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Beiträge: 245
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#121
Gestern, 12:26
(Gestern, 11:41)lex carbonara schrieb:  Wieso muss der Antragssteller denn die Tatsachen bestreiten? Gilt nicht sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Amtsermittlungsgrundsatz? Im Übrigen frage ich mich, welche Tatsachen man im Hinblick auf Wertungen a la "ein Stück weit hilflos wirken" eigentlich genau bestritten werden sollen? Das würde ja nur gehen, wenn die überhaupt im Einzelnen dargelegt worden wären? Vielleicht fehlt mir hier einfach die Kenntnis des erstinstanzlichen Urteils bzw. der Akte, aus dem Berufungsurteil geht das doch nur in Ansätzen hervor.

Das Gericht hat den Sachverhalt ja von Amts wegen durch Beiziehung der Personalakten inkl. dienstlicher Beurteilungen etc. ermittelt. Wenn der Antragsteller die Richtigkeit der dort enthaltenen Angaben nicht bestreitet oder sich Zweifel offensichtlich aufdrängen, gibt es keinerlei Anlass für weitere Ermittlungsmaßnahmen.
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Greif
Member
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Beiträge: 216
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#122
Gestern, 14:21
Bei Lektüre des Urteils kann man gut ahnen, 

a) was für eine schwierige Persönlichkeit der Typ ist und

b) dass er das selber ganz anders sieht,

womit man auch schon im Kern des Problems steckt.
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numnum
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Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: May 2026
#123
Gestern, 15:37
Also ich kann aus dem Urteil nicht viel hinsichtlich der Persönlichkeit des Threaderstellers herauslesen.

Ich kann aus persönlicher Erfahrung nachfühlen, dass man sich ungerecht behandelt fühlt, wenn man viel Zeit und Energie in seinen Traum investiert und das nicht anerkannt oder gewertschätzt wird. Aber irgendwann muss man vielleicht auch anerkennen, dass es vielleicht halt einfach nicht das richtige ist/war und man sich evtl verrannt hat.

Das Urteil liest sich für mich eher so, dass der Threadersteller schlecht beraten wurde oder er schlicht beratungsresistent ist - in letzterem Fall unterstreicht das eine Ungeeignetheit fürs Richteramt...

Nach den Feststellungen zum Sachverhalt (Rn. 5) wurde die zweite Probezeitbeurteilung lediglich hinsichtlich der Bewertung angegriffen, er könne sein Dezernat mengenmäßig nicht bewältigen. Die übrigen Kritikpunkte werden offenbar nicht bestritten, obwohl die (aus meiner Sicht) ebenso schwerwiegend sind. Das in Kombination mit der gerichtlich nur eingeschränkten Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen macht die Vorgehensweise (Klageweg) für mich nicht nachvollziehbar.

Alles in allem einfach nur sch**** gelaufen, weil sich die Angelegenheit jetzt zwei Jahre gezogen hat. Wurde der Threadersteller die Zwischenzeit eigentlich weiter beschäftigt? Kann ich mir ja kaum vorstellen?! Ich hoffe, der Threadersteller hat etwas neues gefunden, mit dem er sich anfreunden kann.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 15:47 von numnum.)
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Praktiker
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Beiträge: 2.341
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#124
Gestern, 18:34
(Gestern, 15:37)numnum schrieb:  Also ich kann aus dem Urteil nicht viel hinsichtlich der Persönlichkeit des Threaderstellers herauslesen.

Ich kann aus persönlicher Erfahrung nachfühlen, dass man sich ungerecht behandelt fühlt, wenn man viel Zeit und Energie in seinen Traum investiert und das nicht anerkannt oder gewertschätzt wird. Aber irgendwann muss man vielleicht auch anerkennen, dass es vielleicht halt einfach nicht das richtige ist/war und man sich evtl verrannt hat.

Das Urteil liest sich für mich eher so, dass der Threadersteller schlecht beraten wurde oder er schlicht beratungsresistent ist - in letzterem Fall unterstreicht das eine Ungeeignetheit fürs Richteramt...

Nach den Feststellungen zum Sachverhalt (Rn. 5) wurde die zweite Probezeitbeurteilung lediglich hinsichtlich der Bewertung angegriffen, er könne sein Dezernat mengenmäßig nicht bewältigen. Die übrigen Kritikpunkte werden offenbar nicht bestritten, obwohl die (aus meiner Sicht) ebenso schwerwiegend sind. Das in Kombination mit der gerichtlich nur eingeschränkten Überprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen macht die Vorgehensweise (Klageweg) für mich nicht nachvollziehbar.

Alles in allem einfach nur sch**** gelaufen, weil sich die Angelegenheit jetzt zwei Jahre gezogen hat. Wurde der Threadersteller die Zwischenzeit eigentlich weiter beschäftigt? Kann ich mir ja kaum vorstellen?! Ich hoffe, der Threadersteller hat etwas neues gefunden, mit dem er sich anfreunden kann.

Ja, weiterbeschäftigt wurde er, offenbar mit verbesserten Erledigungszahlen, das spielt weiter unten im Urteil noch eine Rolle.

Ja, das ist sehr tragisch, und ich glaube auch, dass man in einen Teufelskreis geraten kann, wenn einem niemand etwas zutraut, und es schaukelt sich dann immer weiter auf.

Ziel wäre daher aus meiner Sicht immer, anderswo eine zweite Chance zu bekommen. Das war hier offenbar nicht so. Die Posts des TS klangen sehr vernünftig. Aber wenn Vorsitzende, Präsident und JuM einen loswerden wollen und der Präsidialrat auch nicht widerspricht und der Anwalt zentrale Vorwürfe nicht angreift, dann haben entweder sehr viele zentrale Instanzen krass versagt oder es gab halt wirklich begründete Zweifel an der Eignung.
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ultimaratioregnum
Junior Member
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Beiträge: 3
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2024
#125
Gestern, 19:22
Finde, dass ein erheblicher Teil der Klopper in der Aufzählung am Ende der Rn. 5 schlummert: 

"aufgeschobene Bearbeitung von Altfällen, nicht vollständige Beachtung der ZPO-Vorschriften, Flüchtigkeitsfehler in Entscheidungen, Schwächen in der Organisation des Referats, Nichtbearbeitung von Berufungsfällen, Verspätungen, Aufhebung von Verhandlungsterminen mangels Anwesenheit – räumte er hingegen ein."

Wie kann man mehrfach nicht zur eigenen Verhandlung kommen? Muss dann der Vetreter zu den ratlosen Parteien in den Saal dackeln und den Termin aufheben? Oder missverstehe ich das?

Klar kann sowas wegen Krankheit, Verkehrschaos oder sonst was mal passieren. Aber wenn das häufiger einfach so geschieht, steckt darin eine Geringschätzung der Rechtsschutzsuchenden, die man zurecht keinem Bürger zumuten kann.
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Egal_
Posting Freak
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Beiträge: 1.572
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#126
Vor 9 Stunden
(Gestern, 19:22)ultimaratioregnum schrieb:  Finde, dass ein erheblicher Teil der Klopper in der Aufzählung am Ende der Rn. 5 schlummert: 

"aufgeschobene Bearbeitung von Altfällen, nicht vollständige Beachtung der ZPO-Vorschriften, Flüchtigkeitsfehler in Entscheidungen, Schwächen in der Organisation des Referats, Nichtbearbeitung von Berufungsfällen, Verspätungen, Aufhebung von Verhandlungsterminen mangels Anwesenheit – räumte er hingegen ein."

Wie kann man mehrfach nicht zur eigenen Verhandlung kommen? Muss dann der Vetreter zu den ratlosen Parteien in den Saal dackeln und den Termin aufheben? Oder missverstehe ich das?

Klar kann sowas wegen Krankheit, Verkehrschaos oder sonst was mal passieren. Aber wenn das häufiger einfach so geschieht, steckt darin eine Geringschätzung der Rechtsschutzsuchenden, die man zurecht keinem Bürger zumuten kann.

Ich habe mir jetzt auch die Mühe gemacht und das Urteil durchgelesen. Ja, er scheint mehrfach gar nicht erschienen zu sein und weitere Male zu spät. Das bestätigt sich, wenn man Rn. 11 liest. Als Anwalt wäre ich richtig sauer darüber, denn das kostet viel Zeit und Geld, was man allenfalls zum Teil erstattet bekommt.
Außerdem hat er wohl des Öfteren Termine verschoben, weil er noch nicht vorbereitet war oder noch keine Entscheidung getroffen hatte. Alles in Allem harter Tobak, der offenbar zugetroffen hat, da er dies eingestanden hat.
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seuginho
Junior Member
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Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2026
#127
Vor weniger als 1 Minute
Unabhängig von juristischer Korrektheit:
Ich finde es völlig richtig, dass die Justiz als Arbeitgeber solche Proberichter ohne überzogene Anforderungen rausschmeißen dürfen soll. Wer sich in der Proberichterzeit so verhält, wird nach Verplanung erst recht eine unnötige Last.
In der freien Wirtschaft wäre das Arbeitsverhältnis nach dem ersten verpassten Gerichtstermin in einer Probezeit wohl beendet.
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