22.11.2023, 16:47
Mich hätte interessiert, ob jemand Erfahrungen mit Kanzleien gemacht hat, die bei einem Umzug in eine andere Stadt für den Berufsstart einen Zuschuss zu den Umzugskosten gezahlt haben und wenn ja in welcher Höhe?
Ich wäre grundsätzlich bereit für den Einstieg in den Beruf auch umzuziehen, wäre aber natürlich froh, wenn es dafür auch einen finanziellen Anreiz gäbe ;)
Ich wäre grundsätzlich bereit für den Einstieg in den Beruf auch umzuziehen, wäre aber natürlich froh, wenn es dafür auch einen finanziellen Anreiz gäbe ;)
23.11.2023, 08:32
Also bei dem Berufsstart halte ich das für ausgeschlossen, da du dich ja freiwillig auf die Stelle an dem Standort beworben hast. Soll aber GKs geben die dir einen Unterschriftbonus zahlen nur dafür dass du bei ihnen anfängst. Ansonsten fällt das wohl unter kosten die du tragen musst von dem regulären Gehalt.
23.11.2023, 09:32
(23.11.2023, 08:32)ForumBenutzer schrieb: Also bei dem Berufsstart halte ich das für ausgeschlossen, da du dich ja freiwillig auf die Stelle an dem Standort beworben hast. Soll aber GKs geben die dir einen Unterschriftbonus zahlen nur dafür dass du bei ihnen anfängst. Ansonsten fällt das wohl unter kosten die du tragen musst von dem regulären Gehalt.
Habe ich auch bei einer GK so erlebt (eifrige Studenten hier im Forum würden sie vermutlich als T3 GK oder so einordnen).
Wobei man halt auch sagen muss, dass man derartiges bei einem Start in einer GK bei den Gehältern nicht braucht.
23.11.2023, 11:37
Bei meinem Einstieg als Salary Partner in einer MK konnte ich einen Zuschuss von 4000 Euro raushandeln, der aber im Fall einer Kündigung innerhalb des ersten Jahres (oder waren es zwei?) zu erstatten gewesen wäre. Fand ich fair.
23.11.2023, 11:53
Wir als Unternehmen erstatten die Umzugskosten und andere umzugsbedingte Aufwendungen nur für leitende Angestellte und wenn sie aufgrund unserer Veranlassung eine andere, weit entfernte Position antreten.
Für normale Angestellte gibt es eine stark abgespeckte Variante, wenn der Mitarbeiter auf unsere Veranlassung mehr als 250km entfernt umziehen müssen. Für Neueinstellungen haben wir entschieden, dass wir diesen Zuschuss nur dann leisten, wenn wir ihnen eine weit entfernte Stelle anbieten. Wenn sie sich selbst bei uns für den Standort A beworben haben, aber noch in B leben, zahlen wir den Zuschuss nicht.
Für normale Angestellte gibt es eine stark abgespeckte Variante, wenn der Mitarbeiter auf unsere Veranlassung mehr als 250km entfernt umziehen müssen. Für Neueinstellungen haben wir entschieden, dass wir diesen Zuschuss nur dann leisten, wenn wir ihnen eine weit entfernte Stelle anbieten. Wenn sie sich selbst bei uns für den Standort A beworben haben, aber noch in B leben, zahlen wir den Zuschuss nicht.
23.11.2023, 17:02
Auf jeden Fall schon mal danke für die ganzen Antworten!
Ich stimme vollkommen zu, dass man das bei den hohen Gehältern dann nicht grundsätzlich braucht, bei mir besteht nur die Schwierigkeit, dass das Gehalt natürlich erstmals nach dem Umzug ausgezahlt wird und ich dann Kaution, Umzugskosten etc. selbst tragen müsste. Und meine Rücklagen sind nach 5 Jahren Studium und zwei Jahren Referendariat (trotz der üppigen Unterhaltsbeihilfe ;)) nicht sonderlich hoch. Insofern wäre ein „Startbonus“ schon nicht schlecht.
Kann jemand konkret Kanzleien benennen, die das machen?
Vielen Dank schon mal!
Ich stimme vollkommen zu, dass man das bei den hohen Gehältern dann nicht grundsätzlich braucht, bei mir besteht nur die Schwierigkeit, dass das Gehalt natürlich erstmals nach dem Umzug ausgezahlt wird und ich dann Kaution, Umzugskosten etc. selbst tragen müsste. Und meine Rücklagen sind nach 5 Jahren Studium und zwei Jahren Referendariat (trotz der üppigen Unterhaltsbeihilfe ;)) nicht sonderlich hoch. Insofern wäre ein „Startbonus“ schon nicht schlecht.
Kann jemand konkret Kanzleien benennen, die das machen?
Vielen Dank schon mal!
23.11.2023, 17:59
Dann frag doch einfach nach einem Vorschuss Deines ersten Monatsgehalts und begründe es so. Sollte unproblematisch sein.
23.11.2023, 18:19
(23.11.2023, 17:59)NRWlul schrieb: Dann frag doch einfach nach einem Vorschuss Deines ersten Monatsgehalts und begründe es so. Sollte unproblematisch sein.
Da war ich mir unsicher, wie das ankommt, gerade wenn man danach beim Vorstellungsgespräch oder vor Vertragsunterzeichnung fragt. Ich möchte ja auch nicht den Eindruck vermitteln, dass ich in Vermögensverfall geraten bin ;)