• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Hilfe..Teilweise unzulässige Klage?
Antworten

 
Hilfe..Teilweise unzulässige Klage?
Gastinnn
Junior Member
**
Beiträge: 28
Themen: 6
Registriert seit: Nov 2021
#1
02.11.2023, 18:14
Liebe Kollegen,

ich steh gerade auf dem Schlauch: Kann eine Klage "teilweise unzulässig" sein?

Folgender Fall: Alle Parteien sind Vorstände in einem Verein. Grundsätzlich müssen laut Vereinssatzung erst vereinsinterne Rechtwege beschritten werden, also eine Art Rechtsausschuss bemüht werden, bevor ein ordentliches Gericht angerufen wird.


Kläger klagt gegen Beklagten zu 1) und Beklagten zu 2). Gegen den Beklagten zu 1) sind die vereinsinternen Rechtswege beschritten. Gegen den Beklagten zu 2) noch nicht, also dürfte da noch keine Klage erhoben werden.

Wie verpacke ich das in meinem Urteil?

Ist doch eigentlich eine subjektive Klagehäufung nach 260, also ist die Klage gegen 2) unzulässig und die gegen 1) nicht.. ääh oder? heute ist nicht mein Tag...

LG von einer verpeilten Ref'in Nervous
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2023, 18:20 von Gastinnn.)
Suchen
Zitieren
Paul Klee
Member
***
Beiträge: 166
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#2
02.11.2023, 18:57
Eine Klage kann mE auch teilweise zulässig sein. Mir fällt kein gutes Beispiel ein, vllt wenn über einen Teil einer eingeklagten Forderung schon rechtskräftig entschieden worden ist.

Bei dir handelt es sich ja um eine Klagehäufung, also ist einfach ein Teil der Klagen zulässig, der andere Teil nicht. (Wenn das mit dem internen Rechtsweg eine Zulässigkeitsvoraussetzung ist, das kenne ich nicht.)
Suchen
Zitieren
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.113
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#3
02.11.2023, 22:06
In der Tat wäre zu klären, ob das eine Frage der Zulässigkeit ist. Aber jedenfalls kann die Klage, soweit sie gegen den einen Beklagten gerichtet ist, zulässig sein und, soweit sie gegen den anderen gerichtet ist, nicht. Einfachstes Beispiel: das Gericht ist nur für einen von beiden örtlich zuständig.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus