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Urteil zitieren
Neuer_Student
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Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2023
#1
21.09.2023, 14:25
Liebe Referendare und Co,

ich sitze an einer Hausarbeit und habe Schwierigkeiten mit dem Zitieren eines Urteils.

Und zwar würde ich gerne ein OLG Urteil zitieren. Woher weiß ich, ob das Urteil veröffentlicht
wurde oder nicht.

Je nachdem ob es veröffentlicht wurde oder eben nicht, muss die Fußnote entsprechend zitiert werden. Das Urteil habe ich bei JURIS gefunden, nicht jedoch auf der Homepage des OLG. Auch in etwaigen Zeitschriften konnte ich es nicht finden.

Hat jemand Ideen oder Vorschläge ?
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Neuer_Student
Junior Member
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Beiträge: 3
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Registriert seit: Sep 2023
#2
21.09.2023, 14:28
P.S. 

Das Urteil ist u.a. bei RSW Beck zu finden. Aber in keiner Zeitschrift.
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Paul Klee
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Registriert seit: Apr 2023
#3
21.09.2023, 14:57
Wenn du es lesen kannst wurde es veröffentlicht ;)

Am besten offizielle entscheidungssammlungen zitieren, sonst Zeitschriften. Falls beides nicht vorhanden geht auch immer einfach das Aktenzeichen nennen und dann zitiert nach juris dazuschreiben, bzw juris rn. Xy oder die BeckRS Nummer dazuschreiben.

Bsp OLG Hamburg Urt. v. 21.09.2023, Aktenzeichen XY, juris, Rn. 23.

Ganz einheitliche Regeln gibt es nicht, schau dir einfach mal an wie andere das machen.
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Neuer_Student
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Beiträge: 3
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Registriert seit: Sep 2023
#4
21.09.2023, 17:23
Danke für den Tipp  Prost

Ich hatte irgendwo eine Fußnote gesehen, wo neben dem Urteil „unveröffentlicht“ stand und konnte mir nicht erklären, wie so ein Urteil zitierfähig ist. Zumal der Korrektor ja evtl. reinschauen will…

Danke dir.
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Paul Klee
Member
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Beiträge: 158
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Registriert seit: Apr 2023
#5
21.09.2023, 18:05
(21.09.2023, 17:23)Neuer_Student schrieb:  Danke für den Tipp  Prost

Ich hatte irgendwo eine Fußnote gesehen, wo neben dem Urteil „unveröffentlicht“ stand und konnte mir nicht erklären, wie so ein Urteil zitierfähig ist. Zumal der Korrektor ja evtl. reinschauen will…

Danke dir.

Vielleicht hat der Autor die dann direkt vom Gericht bekommen - oder wahrscheinlicher: selber geschrieben.

Verstehe ich auch nicht was das soll. Habilitationen muss man übrigens nicht veröffentlichen. Dann kann es auch passieren, dass eine unveröffentlichte Habilitationsschrift zitiert wird. Die hat dann vermutlich in einschlägigen Kreisen die Runde gemacht. Im Sinne der Wissenschaft ist sowas mE aber nicht.
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Egal
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Beiträge: 1.236
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Registriert seit: Feb 2022
#6
22.09.2023, 01:30
(21.09.2023, 17:23)Neuer_Student schrieb:  Danke für den Tipp  Prost

Ich hatte irgendwo eine Fußnote gesehen, wo neben dem Urteil „unveröffentlicht“ stand und konnte mir nicht erklären, wie so ein Urteil zitierfähig ist. Zumal der Korrektor ja evtl. reinschauen will…

Danke dir.


Das sind Urteile, von denen du auf andere Weise erfährst; in der Regel weil man selbst am Verfahren beteiligt ist oder das Gericht um Versand des anonymisierten Urteils gebeten hast, weil ein Kollege davon berichtet hast. Alles was du bei Juris und Co. findest, ist "veröffentlicht".

Mein Studium ist schon einige Jahre her, ich kann mich allerdings nicht dran erinnern, dass die Veröffentlichung in der Fußnote eine Rolle spielt, denn das träfe auf 99,9 % der in Hausarbeiten zitierten Urteile zu. Dass man ein unveröffentlichtes Urteil zitiert, kommt so gut, wie nie vor.
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Egal
Posting Freak
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Beiträge: 1.236
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Registriert seit: Feb 2022
#7
22.09.2023, 01:35
(22.09.2023, 01:30)Egal schrieb:  
(21.09.2023, 17:23)Neuer_Student schrieb:  Danke für den Tipp  Prost

Ich hatte irgendwo eine Fußnote gesehen, wo neben dem Urteil „unveröffentlicht“ stand und konnte mir nicht erklären, wie so ein Urteil zitierfähig ist. Zumal der Korrektor ja evtl. reinschauen will…

Danke dir.


Das sind Urteile, von denen du auf andere Weise erfährst; in der Regel weil man selbst am Verfahren beteiligt ist oder das Gericht um Versand des anonymisierten Urteils gebeten hast, weil ein Kollege davon berichtet hast. Alles was du bei Juris und Co. findest, ist "veröffentlicht".

Mein Studium ist schon einige Jahre her, ich kann mich allerdings nicht dran erinnern, dass die Veröffentlichung in der Fußnote eine Rolle spielt, denn das träfe auf 99,9 % der in Hausarbeiten zitierten Urteile zu. Dass man ein unveröffentlichtes Urteil zitiert, kommt so gut, wie nie vor.


Ergänzung: solltest du jemals ein unveröffentlichtes Urteil in einer Hausarbeit zitieren müssen, würde ich es (anonymisiert) als Anlage beifügen. Ich musste damals für meine Hausarbeit im SP mit aktuellen Medienberichten arbeiten. Da man nicht weiß, wie lange die im Netz zu finden sind, habe ich alle Seiten auf die CD-ROM, die wir damals mit abgeben mussten, kopiert.
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Ref.HH
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Registriert seit: Dec 2022
#8
23.09.2023, 14:01
1. Nur so zur Ergänzung (für Anfänger): Aufpassen, es gibt Urteile und Beschlüsse.

2. Mit dem zitieren von nicht veröffentl. Urteilen wäre ich bei allen Uni-Hausarbeiten vorsichtig/zurückhaltend. Das ist ganz sicher nicht gewollt!

3. Bei Hausarbeiten nicht tagelang danach suchen, was Dein Prof. dazu geschrieben hat! Viel wichtiger ist strukturiert vorzugehen.

4. Wichtig beim zitieren ist auch noch ein einheitliches Vorgehen.

5. Bsp. fürs zitieren gibt es viele, z. B. dieses: Klick

- Ab S. 23 ff. wird beschrieben wie man Gerichtsentscheidungen zitiert. Auf S. 27 steht wie man unveröffentl. Entscheidg. zitiert.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.09.2023, 16:08 von Ref.HH.)
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Praktiker
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Beiträge: 1.904
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#9
24.09.2023, 09:39
Ist nicht eigentlich gefragt, ob das Urteil in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde oder (nur) im Netz? Das siehst Du ja dann in Beck/juris, ob Parallelfundstellen angegeben sind - dann würde ich nach der Zeitschrift zitieren.

Was es mitunter gibt, sind Abschnitte, die in der amtlichen Sammlung oder Zeitschrift weggekürzt sind, dann kann man nach juris zitieren und ergänzen "(insoweit in BGHZ x, y nicht veröffentlicht)".

Überhaupt nicht veröffentlichte Entscheidungen, die nur die Parteien kennen oder wer sie für sich angefordert hat, spielen in Hausarbeiten keine Rolle.
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