14.09.2023, 21:57
Hallo,
ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Voraussetzung für eine Abtretung ist das Bestehen einer Forderung.
Wenn jemand diese abgetretene Forderung geltend macht, diese Forderung aber nur teilweise besteht bzw. begründet ist, dann wäre die Abtretung auch nur teilweise wirksam und der Kläger nur teilweise aktiv legitimiert.
Das kann ja aber nicht sein?
ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Voraussetzung für eine Abtretung ist das Bestehen einer Forderung.
Wenn jemand diese abgetretene Forderung geltend macht, diese Forderung aber nur teilweise besteht bzw. begründet ist, dann wäre die Abtretung auch nur teilweise wirksam und der Kläger nur teilweise aktiv legitimiert.
Das kann ja aber nicht sein?
14.09.2023, 23:01
Man kann das so sagen. Wobei man mit der Aktivlegitimation im engeren Sinne bestehende Forderungen meint, es also eine Forderung gibt und darum geht, wer Inhaber ist. Wenn es gar keine Forderung gibt, wäre gar niemand aktivlegitimiert - das ist nicht falsch, aber trivial und würde ich daher so nicht verwenden.
15.09.2023, 11:01
Wenn die Klage also nur teilweise begründet ist, bejahe ich die Aktivlegitimation ganz normal und mache dann ganz normal weiter?
16.09.2023, 16:00
Du könntest schreiben: Zwar ist der Kläger durch Abtretung Inhaber der geltend gemachten Forderung geworden (I.), doch besteht diese nur in Höhe von X EUR (II.).
Meinst Du das?
Meinst Du das?