01.09.2023, 11:26
Hallo zusammen,
ich möchte gerne einen Mahnbescheid für eine Forderung meines Arbeitgebers beantragen.
Bei der Auswahl "
Für wen erfassen Sie diesen Antrag?"
gibt es die Unterscheidung zwischen:
"Ich bin Prozessbevollmächtigter (z.B. Rechtsanwalt) des Antragstellers."
und
"Ich bin Antragsteller."
Doofe Frage, aber bin ich als Syndika, die nicht über ihre Wohnzimmerkanzlei vom AG beauftrag wurde, Variante 1 oder 2?
Ich gehe von Variante 2 aus und würde dann über meine Syndika-beA den Mahnbescheid einreichen.
Vielen Dank schon mal
Anna
ich möchte gerne einen Mahnbescheid für eine Forderung meines Arbeitgebers beantragen.
Bei der Auswahl "
Für wen erfassen Sie diesen Antrag?"
gibt es die Unterscheidung zwischen:
"Ich bin Prozessbevollmächtigter (z.B. Rechtsanwalt) des Antragstellers."
und
"Ich bin Antragsteller."
Doofe Frage, aber bin ich als Syndika, die nicht über ihre Wohnzimmerkanzlei vom AG beauftrag wurde, Variante 1 oder 2?
Ich gehe von Variante 2 aus und würde dann über meine Syndika-beA den Mahnbescheid einreichen.
Vielen Dank schon mal
Anna
04.09.2023, 17:07
Finde es ziemlich eindeutig, da du keinen eigenen Anspruch geltend machst bist du nicht Antragssteller (= späterer Kläger) sondern vertrittst diesen nur, also Variante 1. Das gilt unabhängig davon, ob du als Syndika oder niedergelassene RAin tätig wirst. Möglich ist es ja auch als Syndikus, da nicht von dem Verbot aus § 46c BRAO erfasst.