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  5. Ladung von Zeugen: Information an Angeklagten?
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Ladung von Zeugen: Information an Angeklagten?
Staatsfeind #1
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 9
Registriert seit: Jun 2022
#1
22.08.2023, 23:05
In einer Strafsache läd das Gericht von Amts wegen Zeugen zur Vernehmung. Muss das Gericht den Angeklagten hierüber informieren? Ich weiß, dass es zumindest hier bei uns im Bezirk so üblich ist (Liste der geladenen Zeugen steht in der Ladung des Angeklagten). Aber was wäre, wenn in der Ladung des Angeklagten diese Information fehlen würde? Angenommen der Angeklagte wird dann erst am Tag der Hauptverhandlung von beabsichtigten Vernehmung des Zeugen XY überrascht. Die Vernehmung dieses Zeugen konnte der Angeklagte dann zuvor nicht mit seinem Verteidiger beraten.

Kann das Angeklagte Unterbrechung/Aussetzung verlangen?

Ich meine, mal irgendwo in der StPO oder der ZPO gelesen zu haben, dass bei solchen "Überraschungen" dem Angeklagten bzw. der Partei Gelegenheit zur angemessen Vorbereitung auf die Vernehmung einzuräumen ist. Diese Stelle finde ich nun aber nicht wieder.
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Ref_GPA1234
Member
***
Beiträge: 90
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#2
23.08.2023, 01:18
Meyer-Goßner/Schmitt § 222 StPO Rn.10

Schau auch mal in § 246 II StPO
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.08.2023, 01:19 von Ref_GPA1234.)
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