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Großkanzlei Notenvoraussetzung
Bre
Member
***
Beiträge: 182
Themen: 0
Registriert seit: May 2023
#11
10.06.2023, 08:49
(09.06.2023, 09:57)JurMUC schrieb:  
(09.06.2023, 00:41)JuraisLife schrieb:  
(08.06.2023, 23:20)DAS IST KEIN SPIEL schrieb:  Das Zweite ist weitaus wichtiger als das Erste. Dein Kumpel wird gute Chancen haben

Faktisch ist das erste deutlich wichtiger.
In den allermeisten GK-Rechtsgebieten ist materielles Recht viel gefragter ist als prozessuale Kenntnisse.
In allen GK, in denen ich bisher tätig war (2 US Tier 1, 1 Deutsch Tier 1) werden beide Examina (beim 1. Stex richtigerweise nur der Staatsteil) gleich gewichtet. 

Trifft zwar nicht auf die Situation des TE zu, allerdings ist das erste der Türöffner zu den relevanten Zusatzqualis (Dr. LLM), mal abgesehen davon, dass man mir den ersten den Fuß in die Türe des zukünftigen Arbeitgebers stellen kann.

[...] Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass das zweite als wichtiger angesehen wird, weil (jeweils Begründungen von GK-Partnern): praxisnäher; aktuellere Leistung; mehr Verständnis und weniger Fleißbienchen-Auswendiglernen, da man Kommentare zur Verfügung hat. [...]

Mein Chef (GK) sieht das genau andersherum: Im ersten Examen wird juristisch fundierte Kreativität noch belohnt, im zweiten Examen zählt primär das eine richtige Ergebnis, wobei die Begründung möglichst (idealerweise aus dem Kommentar abgeschrieben) wortlautgleich mit dem jeweiligen Obergerichten übereinstimmt. Das ist auch meine Erfahrung, die ich auch in Gesprächen mit Professoren, die im Ersten, und Praktikern, die im Zweiten korrigieren, gewonnen habe. Insofern kommt es mE im ersten Examen mehr auf Verständnis und im Zweiten mehr auf die Kenntnis des Rechtsprechungsweges und der einschlägigen Formulierungen an. Aus diesen Gründen habe ich das zweite Examen als Auswendiglernlastiger empfunden...

"Richtige" Ergebnisse, wie sie im zweiten Examen vermehrt verlangt werden, erledigt man in der Praxis mit Kommentaren und Literatur dort, wo aufkommende Probleme bereits (von der Rspr.) gelöst sind. Das kann jeder (zumindest wird das in der GK erwartet).

Wenn man wirklich im tiefen Graubereich unterwegs ist, dann sind die tiefen Gutachtenskills, die eher im ersten Examen abgefragt werden, relevant: Dann geht es darum, möglichst jedes rechtliche Risiko bzw. jede rechtliche Gestaltungsoption zu identifizieren und nicht nur die vermeintliche "wohl" hM zu reiten.

Hierfür ist mE mehr Kreativität erforderlich, die mE bei einem Klausurstil, in dem man auf der Basis eines bereits entschiedenen BGH-Falls nur einen Anspruch durchbringen oder an einem Merkmal ablehnen können muss, eher auf der Strecke bleibt als bei einer vollbegutachtenden Rechtslageprüfung.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2023, 08:57 von Bre.)
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Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 362
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#12
12.06.2023, 14:38
In "meinem" Team in der GK hatten wir tatsächlich zwei Bewerber in 3 Jahren, die eine ähnliche Diskrepanz zwischen den Examina hatten, wobei einer im ersten besser war und einer im zweiten. Beide wurden eingeladen, wobei derjenige, der sich im zweiten massiv verbessert hatte (von 5,x auf 10,x), eher "wohlwollender" betrachtet wurde und ehrlicherweise auch mehr Stationen im Lebenslauf hatte, die zu unserer Praxis gepasst haben. Argument war, dass man ja auch erstmal so einen Notensprung schaffen muss und das wird durchaus honoriert, auch, weil es einen gewissen Ehrgeiz, Fleiß und Motivation zeigt (muss man natürlich auch im Gespräch "bestätigen"). Ich würde das gar nicht zu sehr überdenken, letztlich lässt sich ja so ein Notensprung extrem geil verkaufen, wenn man im Gespräch sitzt. Sicher wird die Note aus dem ersten Examen bei der ein oder anderen Kanzlei ein Hindernis sein, aber es sind trotzdem noch 15,x Punkte in der Summe und das reicht bei einigen GKen auch, um die Tür zum Gespräch zu öffnen.
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MoD
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2023
#13
12.06.2023, 16:46
(10.06.2023, 08:49)Bre schrieb:  
(09.06.2023, 09:57)JurMUC schrieb:  
(09.06.2023, 00:41)JuraisLife schrieb:  
(08.06.2023, 23:20)DAS IST KEIN SPIEL schrieb:  Das Zweite ist weitaus wichtiger als das Erste. Dein Kumpel wird gute Chancen haben

Faktisch ist das erste deutlich wichtiger.
In den allermeisten GK-Rechtsgebieten ist materielles Recht viel gefragter ist als prozessuale Kenntnisse.
In allen GK, in denen ich bisher tätig war (2 US Tier 1, 1 Deutsch Tier 1) werden beide Examina (beim 1. Stex richtigerweise nur der Staatsteil) gleich gewichtet. 

Trifft zwar nicht auf die Situation des TE zu, allerdings ist das erste der Türöffner zu den relevanten Zusatzqualis (Dr. LLM), mal abgesehen davon, dass man mir den ersten den Fuß in die Türe des zukünftigen Arbeitgebers stellen kann.

[...] Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass das zweite als wichtiger angesehen wird, weil (jeweils Begründungen von GK-Partnern): praxisnäher; aktuellere Leistung; mehr Verständnis und weniger Fleißbienchen-Auswendiglernen, da man Kommentare zur Verfügung hat. [...]

Mein Chef (GK) sieht das genau andersherum: Im ersten Examen wird juristisch fundierte Kreativität noch belohnt, im zweiten Examen zählt primär das eine richtige Ergebnis, wobei die Begründung möglichst (idealerweise aus dem Kommentar abgeschrieben) wortlautgleich mit dem jeweiligen Obergerichten übereinstimmt. Das ist auch meine Erfahrung, die ich auch in Gesprächen mit Professoren, die im Ersten, und Praktikern, die im Zweiten korrigieren, gewonnen habe. Insofern kommt es mE im ersten Examen mehr auf Verständnis und im Zweiten mehr auf die Kenntnis des Rechtsprechungsweges und der einschlägigen Formulierungen an. Aus diesen Gründen habe ich das zweite Examen als Auswendiglernlastiger empfunden...

"Richtige" Ergebnisse, wie sie im zweiten Examen vermehrt verlangt werden, erledigt man in der Praxis mit Kommentaren und Literatur dort, wo aufkommende Probleme bereits (von der Rspr.) gelöst sind. Das kann jeder (zumindest wird das in der GK erwartet).

Wenn man wirklich im tiefen Graubereich unterwegs ist, dann sind die tiefen Gutachtenskills, die eher im ersten Examen abgefragt werden, relevant: Dann geht es darum, möglichst jedes rechtliche Risiko bzw. jede rechtliche Gestaltungsoption zu identifizieren und nicht nur die vermeintliche "wohl" hM zu reiten.

Hierfür ist mE mehr Kreativität erforderlich, die mE bei einem Klausurstil, in dem man auf der Basis eines bereits entschiedenen BGH-Falls nur einen Anspruch durchbringen oder an einem Merkmal ablehnen können muss, eher auf der Strecke bleibt als bei einer vollbegutachtenden Rechtslageprüfung.


Dem kann ich nicht zustimmen. Das 2. Examen ist doch genau wie das 1. nur mit mehr Stoff zusätzlich, daher schwieriger und insofern korrekterweise auch bei vielen Arbeitgebern im Staatsdienst doppelt gewichtet. Bei einer Kautelarklausur im Zivilrecht muss man doch auch deutlich kreativer sein als im 1. Examen, wo man nur auswendig gelernte Meinungsstreite abliefern muss. In der StA- oder Anwaltsklausur hat man zudem genau dieselbe gutachterliche Herangehensweise wie im 1. Das im ersten Examen Problempunkte nicht auf entschiedenen BGH-Fällen oder sonstigen Obergerichten entstammen dürfte auch wohl die absolute Ausnahme sein. Im zweiten gibt's dagegen gerne auch mal den LG-Fall der dann im Monat nach der Klausur vom OLG ganz anders entschieden wird, gerade hier werden dann auch kreative Lösungen gewürdigt.
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DryPowder
Member
***
Beiträge: 76
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#14
13.06.2023, 07:17
Aus meiner „Arbeitgeber“ Perspektive (bin associate, aber teilweise in hiring Aufgaben einbezogen):

Für die meisten unserer Partner*innen ist vor allem eine gewisse Konstanz wichtig. Da wir grundsätzlich 2xvb fordern sind auch beide Examina gleich wichtig. Soweit ein STEX deutlich abfällt (zB knapp unter 8) wäre es mehr oder weniger egal, welches. In diesem Fall liegt dann bei reinem Blick auf die Noten eine Grenzentscheidung vor, in beiden Fällen. Dann muss etwas anderes da sein, was die Bewerberin hervorhebt.
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JurMUC
Member
***
Beiträge: 100
Themen: 2
Registriert seit: May 2022
#15
13.06.2023, 10:36
(12.06.2023, 16:46)MoD schrieb:  
(10.06.2023, 08:49)Bre schrieb:  
(09.06.2023, 09:57)JurMUC schrieb:  
(09.06.2023, 00:41)JuraisLife schrieb:  
(08.06.2023, 23:20)DAS IST KEIN SPIEL schrieb:  Das Zweite ist weitaus wichtiger als das Erste. Dein Kumpel wird gute Chancen haben

Faktisch ist das erste deutlich wichtiger.
In den allermeisten GK-Rechtsgebieten ist materielles Recht viel gefragter ist als prozessuale Kenntnisse.
In allen GK, in denen ich bisher tätig war (2 US Tier 1, 1 Deutsch Tier 1) werden beide Examina (beim 1. Stex richtigerweise nur der Staatsteil) gleich gewichtet. 

Trifft zwar nicht auf die Situation des TE zu, allerdings ist das erste der Türöffner zu den relevanten Zusatzqualis (Dr. LLM), mal abgesehen davon, dass man mir den ersten den Fuß in die Türe des zukünftigen Arbeitgebers stellen kann.

[...] Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass das zweite als wichtiger angesehen wird, weil (jeweils Begründungen von GK-Partnern): praxisnäher; aktuellere Leistung; mehr Verständnis und weniger Fleißbienchen-Auswendiglernen, da man Kommentare zur Verfügung hat. [...]

Mein Chef (GK) sieht das genau andersherum: Im ersten Examen wird juristisch fundierte Kreativität noch belohnt, im zweiten Examen zählt primär das eine richtige Ergebnis, wobei die Begründung möglichst (idealerweise aus dem Kommentar abgeschrieben) wortlautgleich mit dem jeweiligen Obergerichten übereinstimmt. Das ist auch meine Erfahrung, die ich auch in Gesprächen mit Professoren, die im Ersten, und Praktikern, die im Zweiten korrigieren, gewonnen habe. Insofern kommt es mE im ersten Examen mehr auf Verständnis und im Zweiten mehr auf die Kenntnis des Rechtsprechungsweges und der einschlägigen Formulierungen an. Aus diesen Gründen habe ich das zweite Examen als Auswendiglernlastiger empfunden...

"Richtige" Ergebnisse, wie sie im zweiten Examen vermehrt verlangt werden, erledigt man in der Praxis mit Kommentaren und Literatur dort, wo aufkommende Probleme bereits (von der Rspr.) gelöst sind. Das kann jeder (zumindest wird das in der GK erwartet).

Wenn man wirklich im tiefen Graubereich unterwegs ist, dann sind die tiefen Gutachtenskills, die eher im ersten Examen abgefragt werden, relevant: Dann geht es darum, möglichst jedes rechtliche Risiko bzw. jede rechtliche Gestaltungsoption zu identifizieren und nicht nur die vermeintliche "wohl" hM zu reiten.

Hierfür ist mE mehr Kreativität erforderlich, die mE bei einem Klausurstil, in dem man auf der Basis eines bereits entschiedenen BGH-Falls nur einen Anspruch durchbringen oder an einem Merkmal ablehnen können muss, eher auf der Strecke bleibt als bei einer vollbegutachtenden Rechtslageprüfung.


Dem kann ich nicht zustimmen. Das 2. Examen ist doch genau wie das 1. nur mit mehr Stoff zusätzlich, daher schwieriger und insofern korrekterweise auch bei vielen Arbeitgebern im Staatsdienst doppelt gewichtet. Bei einer Kautelarklausur im Zivilrecht muss man doch auch deutlich kreativer sein als im 1. Examen, wo man nur auswendig gelernte Meinungsstreite abliefern muss. In der StA- oder Anwaltsklausur hat man zudem genau dieselbe gutachterliche Herangehensweise wie im 1. Das im ersten Examen Problempunkte nicht auf entschiedenen BGH-Fällen oder sonstigen Obergerichten entstammen dürfte auch wohl die absolute Ausnahme sein. Im zweiten gibt's dagegen gerne auch mal den LG-Fall der dann im Monat nach der Klausur vom OLG ganz anders entschieden wird, gerade hier werden dann auch kreative Lösungen gewürdigt.

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