23.05.2023, 21:22
Hallo zusammen,
ich möchte mich erkundigen ob in NRW die Möglichkeit besteht auch noch nach Verplanung als Richter zB im Rahmen einer Abordnung oÄ zur StA zu wechseln und wenn ja müsste man final wechseln oder erst einmal zeitlich begrenzt mit der Option zurückzukehren ?
Ich habe hierzu bislang nur 124 DRiG gefunden bin mir aber nicht sicher ob er Anwendung findet und wie es konkret ablaufen würde.
Danke allen bereits im Voraus
ich möchte mich erkundigen ob in NRW die Möglichkeit besteht auch noch nach Verplanung als Richter zB im Rahmen einer Abordnung oÄ zur StA zu wechseln und wenn ja müsste man final wechseln oder erst einmal zeitlich begrenzt mit der Option zurückzukehren ?
Ich habe hierzu bislang nur 124 DRiG gefunden bin mir aber nicht sicher ob er Anwendung findet und wie es konkret ablaufen würde.
Danke allen bereits im Voraus