• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. WissMit-Tätigkeit bis zum Verbesserungsversuch
Antworten

 
WissMit-Tätigkeit bis zum Verbesserungsversuch
Gast231193
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#1
15.04.2023, 18:25
Hallo Leute,

ich habe mein zweites Examen bestanden, allerdings nicht so, wie ich es mir erhofft habe. Da für mich sicher feststeht, dass ich den Verbesserungsversuch machen möchte, wollte ich nebenher als WissMit in einer GK arbeiten. Auf Azur habe ich gesehen, dass WissMits mit zweitem Examen besser bezahlt werden. Gilt dies nur dann, wenn man in beiden Examina die für die GK erforderliche Punktzahl erreicht hat oder reicht es aus, dass man das zweite Examen auch nur bestanden hat? Erstes Examen war 8,xx staatlich, Ref-Stationen waren im einschlägigen Rechtsgebiet. Vielen Dank schonmal und viele Grüße!
Suchen
Zitieren
DonJuansohn
Senior Member
****
Beiträge: 324
Themen: 6
Registriert seit: Oct 2021
#2
15.04.2023, 18:36
2. Examen = 2. Examen
Suchen
Zitieren
Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 866
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#3
15.04.2023, 20:53
(15.04.2023, 18:36)DonJuansohn schrieb:  2. Examen = 2. Examen
Brauchst beide „passend“.
Suchen
Zitieren
F123
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2023
#4
16.04.2023, 10:57
Wenn die GK dich als WissMit einstellt, bezahlt sie dich unabhängig von der Note auch wie jemanden mit 2. Examen. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob du als WissMit genommen wirst.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus