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Zeuge im Strafverfahren
1994
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2021
#1
14.03.2023, 00:07
Hallo zusammen, ich muss demnächst als Zeugin vor Gericht. Darf ich hierbei Hilfsmittel zur Gedächtnisstütze mitbringen, Akte auf Laptop bsp.?
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.124
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
14.03.2023, 09:12
378 ZPO, im Strafverfahren aber schwieriger:

Vgl. auch hier Abs.-Nr. 15:
https://openjur.de/u/851761.html
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#3
14.03.2023, 21:42
Du wirst aufgefordert werden, deine Aussage aus der Erinnerung zu machen. Das Gericht wird dir bei Gedächtnislücken Vorhalte aus der Akte machen. 

Laptop definitiv nicht, da Aufzeichnungsmöglichkeit.
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1994
Junior Member
**
Beiträge: 8
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2021
#4
15.03.2023, 08:28
(14.03.2023, 21:42)Drin schrieb:  Du wirst aufgefordert werden, deine Aussage aus der Erinnerung zu machen. Das Gericht wird dir bei Gedächtnislücken Vorhalte aus der Akte machen. 

Laptop definitiv nicht, da Aufzeichnungsmöglichkeit.


Danke erstmal. Die Akte, die mir als Gedächtnisstütze dient, befindet sich gar nicht bei Gericht. Es geht hier hauptsächlich um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten
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Sky
Senior Member
****
Beiträge: 409
Themen: 11
Registriert seit: Nov 2018
#5
16.03.2023, 14:17
Zunächst musst du aus deiner Erinnerung berichten. Gedächtnisstützen sind danach erlaubt, wenn der Richter es zulässt.
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