26.02.2023, 14:13
Moin zusammen,
wenn man mal überlegt, wie hoch der Stundenlohn in den 4/5 meist diskutierten Einstiegsvarianten ist, komme ich zu dem Ergebnis, dass diese sich in Bezug auf den Stundenlohn nicht wesentlich unterscheiden. Lediglich Kanzleien wie FF zahlen nach der letzten Erhöhung auch in Bezug auf den Stundenlohn überdurchschnittlich.
Die Justiz zahlt dagegen angesichts der Arbeitslast in den ersten Jahren unterdurchschnittlich.
Meint ihr, Kanzleien werben deshalb nicht/nur sehr selten mit 40h/Wochen, da diese dann direkter vergleichbar wären und ggf sogar weniger als der Staat zahlen würden?
Was meint ihr, wie würde so eine Rechnung nach 5 Jahren / 10 Jahren / 20 Jahren aussehen:
Meine Rechnung ist die folgende:
Monatsnetto/4 Wochen/Std pro Woche:
Staat (Richter/StA) 50Std zu 3600k (R1) ≈ 18 €
Staat(Verwaltung) 41Std 3600k (A13) ≈ 23€
MK: 45Std 4300k (90k pa) ≈ 24€
GK: 55h 5500k (120k pa) ≈ 25€
GK: 55h 6400k (140k pa) ≈ 29€
wenn man mal überlegt, wie hoch der Stundenlohn in den 4/5 meist diskutierten Einstiegsvarianten ist, komme ich zu dem Ergebnis, dass diese sich in Bezug auf den Stundenlohn nicht wesentlich unterscheiden. Lediglich Kanzleien wie FF zahlen nach der letzten Erhöhung auch in Bezug auf den Stundenlohn überdurchschnittlich.
Die Justiz zahlt dagegen angesichts der Arbeitslast in den ersten Jahren unterdurchschnittlich.
Meint ihr, Kanzleien werben deshalb nicht/nur sehr selten mit 40h/Wochen, da diese dann direkter vergleichbar wären und ggf sogar weniger als der Staat zahlen würden?
Was meint ihr, wie würde so eine Rechnung nach 5 Jahren / 10 Jahren / 20 Jahren aussehen:
Meine Rechnung ist die folgende:
Monatsnetto/4 Wochen/Std pro Woche:
Staat (Richter/StA) 50Std zu 3600k (R1) ≈ 18 €
Staat(Verwaltung) 41Std 3600k (A13) ≈ 23€
MK: 45Std 4300k (90k pa) ≈ 24€
GK: 55h 5500k (120k pa) ≈ 25€
GK: 55h 6400k (140k pa) ≈ 29€
26.02.2023, 15:31
(26.02.2023, 14:13)Chill3r schrieb: Meint ihr, Kanzleien werben deshalb nicht/nur sehr selten mit 40h/Wochen, da diese dann direkter vergleichbar wären und ggf sogar weniger als der Staat zahlen würden?Ich kann dir zusichern, dass wir in unserer Kanzlei noch nie bei einer Neueinstellung einen potentiellen Stundenlohn ausgerechnet haben. Genausowenig machen wir irgendwelche Vergleiche zum öD.
Wir schauen uns an, was die Konkurrenz zahlt, was wir an Umsatz erwarten und daher vertretbar zahlen können, und was die anderen Mitarbeiter bekommen. Daraus ergibt sich dann ein Gehaltsvorschlag.
40h/Woche oder mehr wird bei uns auch nie konkret in die Erwägung einbezogen. Es wird eben so viel gearbeitet, wie Arbeit da ist, wobei wir versuchen, dass es nicht zu viel Arbeit wird.
Daher wirklich, die Kanzleien machen sich viel weniger Gedanken als einige hier meinen.
26.02.2023, 15:37
(26.02.2023, 14:13)Chill3r schrieb: Moin zusammen,
wenn man mal überlegt, wie hoch der Stundenlohn in den 4/5 meist diskutierten Einstiegsvarianten ist, komme ich zu dem Ergebnis, dass diese sich in Bezug auf den Stundenlohn nicht wesentlich unterscheiden. Lediglich Kanzleien wie FF zahlen nach der letzten Erhöhung auch in Bezug auf den Stundenlohn überdurchschnittlich.
Die Justiz zahlt dagegen angesichts der Arbeitslast in den ersten Jahren unterdurchschnittlich.
Meint ihr, Kanzleien werben deshalb nicht/nur sehr selten mit 40h/Wochen, da diese dann direkter vergleichbar wären und ggf sogar weniger als der Staat zahlen würden?
Was meint ihr, wie würde so eine Rechnung nach 5 Jahren / 10 Jahren / 20 Jahren aussehen:
Meine Rechnung ist die folgende:
Monatsnetto/4 Wochen/Std pro Woche:
Staat (Richter/StA) 50Std zu 3600k (R1) ≈ 18 €
Staat(Verwaltung) 41Std 3600k (A13) ≈ 23€
MK: 45Std 4300k (90k pa) ≈ 24€
GK: 55h 5500k (120k pa) ≈ 25€
GK: 55h 6400k (140k pa) ≈ 29€
Die Rechnung ist schon Mal falsch, weil ein Monat keine 4, sondern 4,33 Wochen hat. Wie es heute in der Justiz nach 20 Jahren wird, kann man zwar nachschauen, wie es dort in 20 J. oder in der freien Wirtschaft sein wird, ist unberechenbar.
26.02.2023, 16:01
(26.02.2023, 15:37)Eyelashes schrieb:(26.02.2023, 14:13)Chill3r schrieb: Moin zusammen,
wenn man mal überlegt, wie hoch der Stundenlohn in den 4/5 meist diskutierten Einstiegsvarianten ist, komme ich zu dem Ergebnis, dass diese sich in Bezug auf den Stundenlohn nicht wesentlich unterscheiden. Lediglich Kanzleien wie FF zahlen nach der letzten Erhöhung auch in Bezug auf den Stundenlohn überdurchschnittlich.
Die Justiz zahlt dagegen angesichts der Arbeitslast in den ersten Jahren unterdurchschnittlich.
Meint ihr, Kanzleien werben deshalb nicht/nur sehr selten mit 40h/Wochen, da diese dann direkter vergleichbar wären und ggf sogar weniger als der Staat zahlen würden?
Was meint ihr, wie würde so eine Rechnung nach 5 Jahren / 10 Jahren / 20 Jahren aussehen:
Meine Rechnung ist die folgende:
Monatsnetto/4 Wochen/Std pro Woche:
Staat (Richter/StA) 50Std zu 3600k (R1) ≈ 18 €
Staat(Verwaltung) 41Std 3600k (A13) ≈ 23€
MK: 45Std 4300k (90k pa) ≈ 24€
GK: 55h 5500k (120k pa) ≈ 25€
GK: 55h 6400k (140k pa) ≈ 29€
Die Rechnung ist schon Mal falsch, weil ein Monat keine 4, sondern 4,33 Wochen hat. Wie es heute in der Justiz nach 20 Jahren wird, kann man zwar nachschauen, wie es dort in 20 J. oder in der freien Wirtschaft sein wird, ist unberechenbar.
Und das die Rechnung falsch ist, hat deiner Ansicht nach welchen Wert für die Vergleichbarkeit?
Dass man das nicht wissen kann, ist mir vollkommen klar, mich hätte einfach interessiert, ob jemand Vergleichszahlen hat. Und ja, für Justiz/Verwaltung reicht meine eigene Vorstellungskraft aus...
26.02.2023, 16:22
(26.02.2023, 16:01)Chill3r schrieb:(26.02.2023, 15:37)Eyelashes schrieb:(26.02.2023, 14:13)Chill3r schrieb: Moin zusammen,
wenn man mal überlegt, wie hoch der Stundenlohn in den 4/5 meist diskutierten Einstiegsvarianten ist, komme ich zu dem Ergebnis, dass diese sich in Bezug auf den Stundenlohn nicht wesentlich unterscheiden. Lediglich Kanzleien wie FF zahlen nach der letzten Erhöhung auch in Bezug auf den Stundenlohn überdurchschnittlich.
Die Justiz zahlt dagegen angesichts der Arbeitslast in den ersten Jahren unterdurchschnittlich.
Meint ihr, Kanzleien werben deshalb nicht/nur sehr selten mit 40h/Wochen, da diese dann direkter vergleichbar wären und ggf sogar weniger als der Staat zahlen würden?
Was meint ihr, wie würde so eine Rechnung nach 5 Jahren / 10 Jahren / 20 Jahren aussehen:
Meine Rechnung ist die folgende:
Monatsnetto/4 Wochen/Std pro Woche:
Staat (Richter/StA) 50Std zu 3600k (R1) ≈ 18 €
Staat(Verwaltung) 41Std 3600k (A13) ≈ 23€
MK: 45Std 4300k (90k pa) ≈ 24€
GK: 55h 5500k (120k pa) ≈ 25€
GK: 55h 6400k (140k pa) ≈ 29€
Die Rechnung ist schon Mal falsch, weil ein Monat keine 4, sondern 4,33 Wochen hat. Wie es heute in der Justiz nach 20 Jahren wird, kann man zwar nachschauen, wie es dort in 20 J. oder in der freien Wirtschaft sein wird, ist unberechenbar.
Und das die Rechnung falsch ist, hat deiner Ansicht nach welchen Wert für die Vergleichbarkeit?
Dass man das nicht wissen kann, ist mir vollkommen klar, mich hätte einfach interessiert, ob jemand Vergleichszahlen hat. Und ja, für Justiz/Verwaltung reicht meine eigene Vorstellungskraft aus...
Wert für die Richtigkeit und für die Höhe des Stundensatzes. Eine Vergleichbarkeit ist m.E.n. nicht unbedingt herstellbar, ein Richter mit 30 Std. pro Woche wird ggf. pro Stunde nicht zwingend weniger verdienen als ein GK Anwalt mit 65 Std.
26.02.2023, 17:22
R1 und A13 sind nicht zwingend identisch. In vielen Bundesländern entspricht R1 in etwa A14
26.02.2023, 22:08
Deine Berechnungen mal dahingestellt, ist es natürlich so, dass die Justiz aktuell völlig unattraktiv ist. Wenn es heißt, dass tausend Stellen unbesetzt sind und noch mehr in Pension gehen, dann kann man sich die Arbeitslast an einer Hand abzählen.
NRW ist ja seit Jahren dabei, die Notenanforderungen herabzusetzen. Aber wer qualifiziert ist und qualitativ gute Arbeit machen will, geht jedenfalls aktuell nicht in die Justiz.
Die Arbeitslast ist zu hoch und für 55k (in 40 Jahren gibt es ja eine Pension, etc), nehme ich doch lieber 120-130k bei einer der Top Spin-Off Kanzleien und arbeite vielleicht von 9 bis 20 Uhr unter der Woche und ärger mich seltener :-)
NRW ist ja seit Jahren dabei, die Notenanforderungen herabzusetzen. Aber wer qualifiziert ist und qualitativ gute Arbeit machen will, geht jedenfalls aktuell nicht in die Justiz.
Die Arbeitslast ist zu hoch und für 55k (in 40 Jahren gibt es ja eine Pension, etc), nehme ich doch lieber 120-130k bei einer der Top Spin-Off Kanzleien und arbeite vielleicht von 9 bis 20 Uhr unter der Woche und ärger mich seltener :-)
27.02.2023, 16:34
(26.02.2023, 22:08)PPK schrieb: Deine Berechnungen mal dahingestellt, ist es natürlich so, dass die Justiz aktuell völlig unattraktiv ist. Wenn es heißt, dass tausend Stellen unbesetzt sind und noch mehr in Pension gehen, dann kann man sich die Arbeitslast an einer Hand abzählen.
NRW ist ja seit Jahren dabei, die Notenanforderungen herabzusetzen. Aber wer qualifiziert ist und qualitativ gute Arbeit machen will, geht jedenfalls aktuell nicht in die Justiz.
Die Arbeitslast ist zu hoch und für 55k (in 40 Jahren gibt es ja eine Pension, etc), nehme ich doch lieber 120-130k bei einer der Top Spin-Off Kanzleien und arbeite vielleicht von 9 bis 20 Uhr unter der Woche und ärger mich seltener :-)
So sehe ich das auch.
Aber dann mal eine etwas andere Anschlussfrage, sichert ihr euch (bzw. du dich) denn ab? Also habt ihr alle eine BU etc.? Was habt ihr ggf. noch und was kostet so etwas?