18.02.2023, 21:18
(18.02.2023, 17:49)ProbeRi schrieb:(18.02.2023, 15:19)Praktiker schrieb:(18.02.2023, 10:03)ProbeRi schrieb: Abordnung/Versetzung ist da wohl nicht möglich, da Wechsel von A zu R-Besoldung. So wurde es mir jdf kommuniziert im umgekehrten Fall (R zu A).
Abordnung R in die Verwaltung ist ständige Praxis und gar kein Problem. Versetzung von R1 in A und ab R2 in B geht jedenfalls in BW auch, ist aber in der Tat rechtstechnisch dann eine Ernennung (https://www.landesrecht-bw.de/jportal/po...focuspoint).
Bei mir ging eine Abordnung nicht. Es war aber auch mit Wechsel des zuständigen Ministeriums.
Wie gesagt: wenn sie wollen, geht es. Wenn nicht, dann nicht.
18.02.2023, 22:42
(18.02.2023, 21:18)Praktiker schrieb:(18.02.2023, 17:49)ProbeRi schrieb:(18.02.2023, 15:19)Praktiker schrieb:(18.02.2023, 10:03)ProbeRi schrieb: Abordnung/Versetzung ist da wohl nicht möglich, da Wechsel von A zu R-Besoldung. So wurde es mir jdf kommuniziert im umgekehrten Fall (R zu A).
Abordnung R in die Verwaltung ist ständige Praxis und gar kein Problem. Versetzung von R1 in A und ab R2 in B geht jedenfalls in BW auch, ist aber in der Tat rechtstechnisch dann eine Ernennung (https://www.landesrecht-bw.de/jportal/po...focuspoint).
Bei mir ging eine Abordnung nicht. Es war aber auch mit Wechsel des zuständigen Ministeriums.
Wie gesagt: wenn sie wollen, geht es. Wenn nicht, dann nicht.
Ging bei mir auch problemlos (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, Land zum Bund, R zu A). Ist völlig üblich, wenn man als Richter in die Verwaltung wechselt. Der Dienstherr muss halt zustimmen.
19.02.2023, 23:32
(18.02.2023, 22:42)VerzweifelterJurist schrieb:(18.02.2023, 21:18)Praktiker schrieb:(18.02.2023, 17:49)ProbeRi schrieb:(18.02.2023, 15:19)Praktiker schrieb:(18.02.2023, 10:03)ProbeRi schrieb: Abordnung/Versetzung ist da wohl nicht möglich, da Wechsel von A zu R-Besoldung. So wurde es mir jdf kommuniziert im umgekehrten Fall (R zu A).
Abordnung R in die Verwaltung ist ständige Praxis und gar kein Problem. Versetzung von R1 in A und ab R2 in B geht jedenfalls in BW auch, ist aber in der Tat rechtstechnisch dann eine Ernennung (https://www.landesrecht-bw.de/jportal/po...focuspoint).
Bei mir ging eine Abordnung nicht. Es war aber auch mit Wechsel des zuständigen Ministeriums.
Wie gesagt: wenn sie wollen, geht es. Wenn nicht, dann nicht.
Ging bei mir auch problemlos (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, Land zum Bund, R zu A). Ist völlig üblich, wenn man als Richter in die Verwaltung wechselt. Der Dienstherr muss halt zustimmen.
In meinem Fall war aber eben genau das Gegenteil üblich und wurde auch von Anfang an von der neuen Behörde so kommuniziert.
19.02.2023, 23:40
Es war bei mir auch eine ganz normale Ausschreibung, auf die ich mich beworben hatte. Der Wechsel funktioniert dann eben über eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. Ist wirklich der übliche Weg. Ich glaube dir ja, dass es bei dir anders war - aber im Regelfall geht der Wechsel innerhalb des ÖD relativ easy, sofern alle Parteien (abgebende Behörde, die neue Behörde, du) das wollen.
06.04.2023, 10:44
@Kira:
Ich denke auch darüber nach, für den höheren Justizdienst (am besten als Staatsanwalt oder Richter mit strafrechtlichen Dezernat oder Verwaltungsgericht) das Bundesland zu wechseln, da es trotzt guter Beurteilungen und über 6jähriger Berufserfahrung mit den Aufstieg nicht geklappt hat (es gibt bei uns zwar ca. aller zwei Jahre mal eine Ausschreibung für den Aufstieg von AA zu StA, aber in den Auswahlgesprächen scheitere ich hier trotzt guter Beurteilungen eines bei Beurteilungen strengen ALs). Darf ich fragen, ob und wenn ja, bei welchen Bundesland es mit welcher Note geklappt hat (bei mir: 1.StEX: 9,42; 2.StEX: 7,14)?
Ich denke auch darüber nach, für den höheren Justizdienst (am besten als Staatsanwalt oder Richter mit strafrechtlichen Dezernat oder Verwaltungsgericht) das Bundesland zu wechseln, da es trotzt guter Beurteilungen und über 6jähriger Berufserfahrung mit den Aufstieg nicht geklappt hat (es gibt bei uns zwar ca. aller zwei Jahre mal eine Ausschreibung für den Aufstieg von AA zu StA, aber in den Auswahlgesprächen scheitere ich hier trotzt guter Beurteilungen eines bei Beurteilungen strengen ALs). Darf ich fragen, ob und wenn ja, bei welchen Bundesland es mit welcher Note geklappt hat (bei mir: 1.StEX: 9,42; 2.StEX: 7,14)?
06.04.2023, 13:22
(18.02.2023, 22:42)VerzweifelterJurist schrieb:(18.02.2023, 21:18)Praktiker schrieb:(18.02.2023, 17:49)ProbeRi schrieb:(18.02.2023, 15:19)Praktiker schrieb:(18.02.2023, 10:03)ProbeRi schrieb: Abordnung/Versetzung ist da wohl nicht möglich, da Wechsel von A zu R-Besoldung. So wurde es mir jdf kommuniziert im umgekehrten Fall (R zu A).
Abordnung R in die Verwaltung ist ständige Praxis und gar kein Problem. Versetzung von R1 in A und ab R2 in B geht jedenfalls in BW auch, ist aber in der Tat rechtstechnisch dann eine Ernennung (https://www.landesrecht-bw.de/jportal/po...focuspoint).
Bei mir ging eine Abordnung nicht. Es war aber auch mit Wechsel des zuständigen Ministeriums.
Wie gesagt: wenn sie wollen, geht es. Wenn nicht, dann nicht.
Ging bei mir auch problemlos (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, Land zum Bund, R zu A). Ist völlig üblich, wenn man als Richter in die Verwaltung wechselt. Der Dienstherr muss halt zustimmen.
Andersherum denn auch? Also von A nach R?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
06.04.2023, 19:36
(06.04.2023, 13:22)Jura2015 schrieb:(18.02.2023, 22:42)VerzweifelterJurist schrieb:(18.02.2023, 21:18)Praktiker schrieb:(18.02.2023, 17:49)ProbeRi schrieb:(18.02.2023, 15:19)Praktiker schrieb: Abordnung R in die Verwaltung ist ständige Praxis und gar kein Problem. Versetzung von R1 in A und ab R2 in B geht jedenfalls in BW auch, ist aber in der Tat rechtstechnisch dann eine Ernennung (https://www.landesrecht-bw.de/jportal/po...focuspoint).
Bei mir ging eine Abordnung nicht. Es war aber auch mit Wechsel des zuständigen Ministeriums.
Wie gesagt: wenn sie wollen, geht es. Wenn nicht, dann nicht.
Ging bei mir auch problemlos (Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, Land zum Bund, R zu A). Ist völlig üblich, wenn man als Richter in die Verwaltung wechselt. Der Dienstherr muss halt zustimmen.
Andersherum denn auch? Also von A nach R?
Klar, geht, ist dann zunächst Richter kraft Auftrags.