31.01.2023, 20:16
In § 10 Abs. 2 DRiG ist ja vorgesehen, dass frühere Berufserfahrung z.B. als Rechtsanwalt zu einer früheren Ernennung auf Lebenszeit führen kann. Wie ist denn eure Erfahrung in Bayern? Bei Vorerfahrung als Beamter habe ich davon gehört, aber ehemalige Rechtsanwälte sind ja der häufigere Fall. Weiß jemand, wie das gehandhabt wird?