• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Einarbeitung Großkanzlei/Job generell
« 1 2
Antworten

 
Einarbeitung Großkanzlei/Job generell
Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.219
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#11
20.01.2023, 23:13
(20.01.2023, 18:10)Humpa schrieb:  
(20.01.2023, 13:31)Egal schrieb:  Wir Juristen schreiben juristische Texte ja in sehr hochtrabenden Juristendeutsch, 

Hochtrabendes Deutsch findet man doch eher, wenn Nicht-Juristen juristische Texte schreiben.


Vielleicht haben wir eine unterschiedliche Definition. Ich meine insbesondere die Urteilssprache. Meine Ausbilderin am LG verwendete gerne das Wort "gleichwohl" (im Sinne von dennoch). Im Alltag würde ich dieses Wort nie verwenden und würde wohl auch als "etwas merkwürdig" einsortiert werden, wenn ich so reden würde.
Unseren Mandanten musste ich das Juristendeutsch aus den Urteilen stets übersetzen, denn kaum einer hatte Lust, sich 15 Seiten in dieser formellen Sprache durchzulesen. Je nach Adressat, orientieren sich die Anwaltsschreiben an der Urteilssprache und Gesetze sind ja erst recht als schwer lesbar bekannt. Btw: Wisst ihr was ein Fahrtrichtungsanzeiger ist? Man kann es sich wohl denken und ich verweise gerne auf § 54 StVO. Der normale Bürger verwendet dennoch das Wort "Blinker" dafür :-)
Suchen
Zitieren
User12345
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2023
#12
27.09.2025, 18:20
An den Fragesteller: Mir stellt sich ein ähnliches Problem. Ergeht es dir mittlerweile besser? Hast du es geschafft, deinen Stil prägnanter zu machen? Und vielleicht die Frage allgemein: Was sind so Kriterien, die für euch einen guten Schriftsatz / eine gute E-Mail ausmachen? Vielleicht kann ja der ein oder andere konkrete Beispiele geben (zB: Kurze, klare Sätze; maximal zwei Nebensätze in einen Satz; mehr Stichpunkte in E-Mails etc.)
Danke schon mal :)
Suchen
Zitieren
JurMUC
Member
***
Beiträge: 99
Themen: 2
Registriert seit: May 2022
#13
29.09.2025, 07:44
(27.09.2025, 18:20)User12345 schrieb:  An den Fragesteller: Mir stellt sich ein ähnliches Problem. Ergeht es dir mittlerweile besser? Hast du es geschafft, deinen Stil prägnanter zu machen? Und vielleicht die Frage allgemein: Was sind so Kriterien, die für euch einen guten Schriftsatz / eine gute E-Mail ausmachen? Vielleicht kann ja der ein oder andere konkrete Beispiele geben (zB: Kurze, klare Sätze; maximal zwei Nebensätze in einen Satz; mehr Stichpunkte in E-Mails etc.)
Danke schon mal :)
Genau die Punkte, die du genannt hast :) 

Zudem: Bei langen Ausführungen vorher eine Executive Summary; nicht in Problemen sprechen, sondern - wenn möglich - konstruktiv (zB Sachverhalt, rechtliche Bewertung, Handlungsalternativen) 

Ich habe auch ein Problem mit Flüchtigkeitsfehlern. Was mir hilft: Ausdrucken und einmal bewusst durchlesen. Da springen einem Fehler direkt besser ins Auge als am Bildschirm. Altmodisch, hilft mir aber. 

Und: Typische Fehler sammeln. Bei mir sind es etwa ungleiche Wörter (Arbeitgeber/Unternehmen; Arbeitnehmer/Mitarbeiter), Zahlendreher und Verweise auf andere Paragraphen in einem Vertrag. Wenn man sich das bewusst macht erkennt man sie besser.
Suchen
Zitieren
Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 366
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#14
01.10.2025, 09:32
(27.09.2025, 18:20)User12345 schrieb:  An den Fragesteller: Mir stellt sich ein ähnliches Problem. Ergeht es dir mittlerweile besser? Hast du es geschafft, deinen Stil prägnanter zu machen? Und vielleicht die Frage allgemein: Was sind so Kriterien, die für euch einen guten Schriftsatz / eine gute E-Mail ausmachen? Vielleicht kann ja der ein oder andere konkrete Beispiele geben (zB: Kurze, klare Sätze; maximal zwei Nebensätze in einen Satz; mehr Stichpunkte in E-Mails etc.)
Danke schon mal :)

Vor allem aus der Perspektive des Empfängers denken. Den Mandanten interessieren idR keine Paragraphen, die wollen wissen, was sie aus juristischer Sicht tun sollen bzw. welche Handlungsmöglichkeiten sie haben. Dafür ist zB die Executive Summary da - die meisten Mandaten lesen ein Gutachten nicht im Detail, sondern die Zusammenfassung (Gutachten bzw. den Rest des Schriftsatzes werden oft punktuell gelesen, wenn etwas in der Executive Summary Fragen aufwirft). Wie ein Vorposter schon sagte, ist es gut, wenn man nicht von "Problemen" spricht, sondern einen Lösungsansatz für ein identifiziertes Thema präsentieren kann. Ich bin auch früh dazu übergegangen, E-Mails stark zu reduzieren - wenn der Text mehr als 1 DIN A-4 Seite ist, dann pack das in einen WORD-Anhang und fasse den Inhalt in wenigen (max 3-5, nicht länger als ein Satz - mit Kürzungen kann KI - sofern bei Euch zulässig - sehr helfen) Stichpunkten in der Mail zusammen. Viele fühlen sich einfach durch eine Textwand erschlagen und haben dann schon keine Lust was zu lesen.

Zusätzlich sind die Mandanten idR keine Juristen - die können die Qualität der langen Ausführungen oft nicht einschätzen, aber sie haben Augen und sehen, wenn ein Produkt nicht gut aussieht oder sprachlich fehlerhaft ist, daher schaut man gerade in der GK sehr auf Formalia (Blocksatz sieht oft einfach besser aus - es sind gerade diese Kleinigkeiten, die einen Unterschied machen können) und Formulierungen - da ist aber auch jeder etwas eigen und nicht selten sind Anmerkungen des Partners lediglich Geschmackssache. Das wird alles schon, wenn man etwas länger dabei ist.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
« 1 2
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus