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Fachanwaltskosten "voll absetzbar"?!
eflatun
Junior Member
**
Beiträge: 44
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2022
#1
17.01.2023, 21:26
Hallo zusammen.

Evtl. ist dies eine dumme Frage, aber. Ich bin Berufsanfänger, habe Steuerklasse 1 und habe bislang keine Steuererklärung abgegeben.

Nun habe ich bald vor, eine FA-Lehrgang zu absolvieren. Diese Kosten sind ja steuerlich voll absetzbar.

Meine Frage: was heißt es in Zahlen, wenn der Lehrgang z.B. 2.500 Euro kostet? Erhält man die volle Summe zurück? Falls nicht, mit welcher Summe kann man ca. rechnen?
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Berufseinsteiger2023
Junior Member
**
Beiträge: 13
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2022
#2
17.01.2023, 22:13
Du bekommst (leider) nicht die vollen 2.500 € zurück. In welcher Höhe du eine Erstattung zu erwarten hast hängt nicht zuletzt von deinem eigentlichen Einkommen ab.

Die Werbungskosten (hier der FA Lehrgang) reduzieren nur dein zu versteuerndes Einkommen. Eine Erstattung 1 zu 1 erfolgt dadurch nicht.

Google doch mal einen Brutto/Netto Rechner mit Werbungskosten. Dort kannst du dein grobes Jahresgehalt und die 2.500 € als Werbungskosten ja mal eintragen. Ob diese Rechnung letztlich stimmt, kann ich dir aber nicht beantworten.

Ich hab die 2500 € mal mit einem fiktiven Jahresgehalt von 50.000 € gerechnet. Damit wäre eine Erstattung von ca. 1000 € zu erwarten.
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eflatun
Junior Member
**
Beiträge: 44
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2022
#3
17.01.2023, 22:15
(17.01.2023, 22:13)Berufseinsteiger2023 schrieb:  Du bekommst (leider) nicht die vollen 2.500 € zurück. In welcher Höhe du eine Erstattung zu erwarten hast hängt nicht zuletzt von deinem eigentlichen Einkommen ab.

Die Werbungskosten (hier der FA Lehrgang) reduzieren nur dein zu versteuerndes Einkommen. Eine Erstattung 1 zu 1 erfolgt dadurch nicht.

Google doch mal einen Brutto/Netto Rechner mit Werbungskosten. Dort kannst du dein grobes Jahresgehalt und die 2.500 € als Werbungskosten ja mal eintragen. Ob diese Rechnung letztlich stimmt, kann ich dir aber nicht beantworten.

Ich hab die 2500 € mal mit einem fiktiven Jahresgehalt von 50.000 € gerechnet. Damit wäre eine Erstattung von ca. 1000 € zu erwarten.


Vielen Dank! Damit hast Du mir auf jeden Fall schonmal weitergeholfen!
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Egal
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#4
18.01.2023, 00:03
Wie schon geschrieben wurde, verringern die Werbungskosten dein zu versteuerndes Einkommen (Bruttojahresgehalt - Werbungskosten - Sonderausgaben = zu versteuerndes Einkommen). Wie viel Steuern du letztlich aber zahlen musst, hängt von der Höhe deines Einkommens ab, da mit höherem Einkommen der Steuersatz bis auf den Spitzensteuersatz steigt.
 
Die 2.500 Euro bekommst du damit nicht komplett zurück wie das allgemein bei Werbungskosten nie der Fall ist. Die besten Ausgaben sind daher immer noch die, die man nicht hat. Ausgenommen der Weiterbildungen, denn die sind eine Investition in die Zukunft.
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Lawliet
Member
***
Beiträge: 170
Themen: 1
Registriert seit: Jun 2021
#5
02.02.2023, 11:38
Hoffe der Fachanwaltslehrgang war nicht im Steuerrecht oder Gesellschaftsrecht Cheese
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