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Kanzlei - Ausgestaltung / Höhe Gewinnbeteiligung
inkognito_b
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#1
30.12.2022, 15:22
Hallo allerseits, 

ich habe eine Frage zur Ausgestaltung einer Gewinnbeteiligung. Vielleicht hat der ein oder andere ja Erfahrung damit und würde diese teilen!

Kurz zur meiner Situation:
Ich habe zwei vorzeigbare Examina geschrieben (2 x vb), einen LLM und bin seit nun fast 3 Jahren im Beruf. Der Einstieg war bei einer sehr sehr kleinen Kanzlei (wir sind nur zu zweit) in einer deutschen Großstadt. Die Arbeit macht mir Spaß und wir sind sehr spezialisiert, weshalb wir auch keine Wald und Wiesen Mandate bearbeiten und trotzdem alle Hände voll zu tun haben. Mein Chef, der einzige Anwalt außer mit, ist ein großartiger Mentor, meine Work-Life-Balance hervorragend und die Arbeit macht mir Spaß.

Die Vergütung ist natürlich kein Großkanzleiniveau, was mir auch immer klar war und für mich i.O. ist. Vorgesehen war im 1. Jahr bei 40 h 60 k, im zweiten Jahr 65 k und ab dem 3. Jahr zusätzlich eine erfolgsabhängige Beteiligung.

Letzteres ist nun der Punkt:
Vorgesehen war, dass wir eine gesonderte Vereinbarung treffen, was ich nun ansprechen möchte. Ich habe jedoch keine Ahnung, wie so eine Beteiligung realistisch aussehen könnte. Oft wird ja einfach auf den Umsatz geschaut, jedoch ist das bei uns nicht so einfach, da wir nicht getrennt abrechnen. Das heißt: es gibt keine genaue Aufdröselung, wer wie viel Umsatz macht.

Nun könnte man ja auch einfach den Kanzleiumsatz zu Grunde legen, jedoch wäre dann ja (auch) unmittelbar von meinem Chef abhängig, wieviel am Ende für mich dabei herauskommt. Da er in letzter Zeit seinen Aufwand etwas "zurückfährt" und weniger arbeitet, fände ich diese Lösung nicht so ansprechend.

Oder knüpft man tatsächlich einfach an das Ende des Geschäftsjahres und den sich ergebenden Gewinn an?
Zudem stellt sich auch die Frage, wie hoch so eine Gewinnbeteiligung üblicherweise ist. Habt ihr hier vielleicht Erfahrungswerte?

Danke für euren Input & viele Grüße!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.12.2022, 15:52 von inkognito_b.)
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Patenter Gast
Senior Member
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Beiträge: 706
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#2
30.12.2022, 16:10
Wie rechnet ihr denn ab? Alles auf RVG-Basis? Dann könntet ihr immer noch sagen, dass ihr bei jedem Mandat einen Anteil aushandelt. Sachen, die dein Chef macht, sind 100% er. Wo du mitarbeitest sind 30-50% dein Anteil usw. 

So kommst du auf deinen Jahresumsatz. Davon gibt’s dann wieder einen Anteil als Bonus. Üblich ist alles von 5-30%. Das hängt auch davon ab, wie viel Akquise du machst und wie viel Jahresumsatz im Verhältnis zu deinem Grundgehalt. 

Wenn du etwa 200k Umsatz machst und 65k Grundgehalt bekommst, kannst du nicht 30% Bonus bekommen. Das wäre dann zu viel Jahresgehalt auf den Umsatz bezogen. 

Teilweise gibt’s auch die Möglichkeit, dass es erst Bonus ab einer bestimmten Umsatzschwelle gibt. 

Am Ende musst du es so rechnen, dass du ca. 1/3-1/2 deines Umsatzes als Gehalt bekommst (Arbeitgeberbrutto).
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ALTER MANN
Member
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Beiträge: 203
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#3
05.01.2023, 18:05
Zunächst einmal musst Du irgendwie Deinen Umsatz berechnen (Vorschlag siehe oben). Mit den 65k sollten dann zwischen 130k - 195k Umsatz abgegolten sein. Von dem DARÜBER HINAUS gemachten Umsatz kannst Du einen Bonus von z.B. 50% vorschlagen.
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JuraBawü
Junior Member
**
Beiträge: 3
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2022
#4
05.01.2023, 21:12
Möglich wäre auch eine Orientierung am Deckungsbeitrag. Beispielsweise: ab einem Umsatz in Höhe vom Deckungsbeitrag 1 + Summe X gibt's eine Gewinnbeteiligung i.H.v. ...% an dem überschießenden Betrag.
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ALTER MANN
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#5
06.01.2023, 10:03
(05.01.2023, 21:12)JuraBawü schrieb:  Möglich wäre auch eine Orientierung am Deckungsbeitrag. Beispielsweise: ab einem Umsatz in Höhe vom Deckungsbeitrag 1 + Summe X gibt's eine Gewinnbeteiligung i.H.v. ...% an dem überschießenden Betrag.

Was natürlich bedeuten würde, dass der "Chef" hier komplett die Hosen runter lassen müsste. Das wollen nach meiner Erfahrung viele nicht.
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inkognito_b
Junior Member
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Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#6
06.01.2023, 14:08
(30.12.2022, 16:10)Patenter Gast schrieb:  Wie rechnet ihr denn ab? Alles auf RVG-Basis? Dann könntet ihr immer noch sagen, dass ihr bei jedem Mandat einen Anteil aushandelt. Sachen, die dein Chef macht, sind 100% er. Wo du mitarbeitest sind 30-50% dein Anteil usw. 

So kommst du auf deinen Jahresumsatz. Davon gibt’s dann wieder einen Anteil als Bonus. Üblich ist alles von 5-30%. Das hängt auch davon ab, wie viel Akquise du machst und wie viel Jahresumsatz im Verhältnis zu deinem Grundgehalt. 

Wenn du etwa 200k Umsatz machst und 65k Grundgehalt bekommst, kannst du nicht 30% Bonus bekommen. Das wäre dann zu viel Jahresgehalt auf den Umsatz bezogen. 

Teilweise gibt’s auch die Möglichkeit, dass es erst Bonus ab einer bestimmten Umsatzschwelle gibt. 

Am Ende musst du es so rechnen, dass du ca. 1/3-1/2 deines Umsatzes als Gehalt bekommst (Arbeitgeberbrutto).


Vielen Dank für deinen Input!

Wir haben hauptsächlich Dauermandate und rechnen zu einem Großteil auf Honorarbasis ab - würde sagen so 70 %; die restlichen 30 % dann RVG. Am einfachsten wäre es natürlich es direkt an meinen persönlichen Umsatz zu koppeln, aber dann müssten wir intern irgendwie nochmals aufstückeln, welchen Anteil nun wer am konkreten Mandat bzw. an der monatlichen Abrechnung hatte.
Das ist aber u.U. schwierig zu bestimmen. Manchmal mache ich fast alles allein, manchmal mein Chef, manchmal 50:50, manchmal 20:60... Es ist wirklich sehr verschieden.

Und wenn ich zB 4 h für ein Mandat aufschreibe, mein Chef 3, und wir billen am Ende 6 (das entscheidet allein mein Chef), wirds vllt. auch schwierig.
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inkognito_b
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2022
#7
06.01.2023, 14:12
(06.01.2023, 10:03)ALTER MANN schrieb:  
(05.01.2023, 21:12)JuraBawü schrieb:  Möglich wäre auch eine Orientierung am Deckungsbeitrag. Beispielsweise: ab einem Umsatz in Höhe vom Deckungsbeitrag 1 + Summe X gibt's eine Gewinnbeteiligung i.H.v. ...% an dem überschießenden Betrag.

Was natürlich bedeuten würde, dass der "Chef" hier komplett die Hosen runter lassen müsste. Das wollen nach meiner Erfahrung viele nicht.

Die Orientierung am Gewinn wäre rechnerisch wohl am einfachsten, aber ob mein Chef mich hier so involvieren will, tatsächlich auch mein Gedanke.

Mit der Abrechnung und Buchhaltung habe ich bisher wenig zu tun. Ich sehe die Rechnungen die an die Mdt. gehen und ich kenne meine Timesheets, aber bzgl. Kostenquote, Umsatz, Gewinn etc. bin ich (bisher) nicht wirklich im Bilde. Einzelnen Kommentaren zu Folge läuft es aber insgesamt gut.
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ALTER MANN
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#8
06.01.2023, 14:59
Am Ende ist es immer eine Frage der Verhandlungsmacht. Und der Chef sitzt am längeren Hebel. Wenn Du auf den Umsatz abstellst, dann kann er als Rechnungsersteller Deine Stunden ausbuchen und hauptsächlich seine abrechnen. Stellt ihr auf den Gewinn ab, dann kann er sein Gehalt erhöhen und damit den Gewinn der Kanzlei schmälern. 

Was will ich damit sagen: Du wirst ihm wohl oder übel vertrauen müssen. Mach mit ihm meinetwegen x Prozent des Gewinns aus und schaue wie es läuft. Mehr ist realistisch erst mal wohl nicht drin. Mach das noch ein oder zwei Jahre und dann verhandle über eine Partnerschaft wenn es Dir gut gefällt.
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