19.12.2022, 20:12
In der JA (Fundstelle: JA 2022, 762) wurde eine Klausur fürs Zweite veröffentlicht, in der mindestens 20 Fehler sind. Viele Sätze ergeben überhaupt keinen Sinn oder klingen nach einer Achtklässlerin. Urteilsstil wird nicht beherrscht, Aufbau ist total unstruktuiert..
Nun zur Frage: Weiß jemand wie bei den Verlagen die Qualitätskontrolle läuft? Wie konnte da sowas durchrutschen? Kann man einfach alles veröffentlichen, wenn nur die ersten 5 Sätze interessant sind? Der Beitrag ist wirklich unfassbar, ich war schockiert. Lest ihn euch gerne durch.
Und noch an diejenigen, die schonmal etwas veröffentlicht haben: Findet man schnell eine Zeitschrift? Reicht es einen mittelmäßigen Beitrag, der nichts neues enthält, an 3-4 Zeitschriften zu schicken?
Nun zur Frage: Weiß jemand wie bei den Verlagen die Qualitätskontrolle läuft? Wie konnte da sowas durchrutschen? Kann man einfach alles veröffentlichen, wenn nur die ersten 5 Sätze interessant sind? Der Beitrag ist wirklich unfassbar, ich war schockiert. Lest ihn euch gerne durch.
Und noch an diejenigen, die schonmal etwas veröffentlicht haben: Findet man schnell eine Zeitschrift? Reicht es einen mittelmäßigen Beitrag, der nichts neues enthält, an 3-4 Zeitschriften zu schicken?
19.12.2022, 23:23
(19.12.2022, 20:12)Oichentsprechewiderschieden schrieb: In der JA (Fundstelle: JA 2022, 762) wurde eine Klausur fürs Zweite veröffentlicht, in der mindestens 20 Fehler sind. Viele Sätze ergeben überhaupt keinen Sinn oder klingen nach einer Achtklässlerin. Urteilsstil wird nicht beherrscht, Aufbau ist total unstruktuiert..
Nun zur Frage: Weiß jemand wie bei den Verlagen die Qualitätskontrolle läuft? Wie konnte da sowas durchrutschen? Kann man einfach alles veröffentlichen, wenn nur die ersten 5 Sätze interessant sind? Der Beitrag ist wirklich unfassbar, ich war schockiert. Lest ihn euch gerne durch.
Und noch an diejenigen, die schonmal etwas veröffentlicht haben: Findet man schnell eine Zeitschrift? Reicht es einen mittelmäßigen Beitrag, der nichts neues enthält, an 3-4 Zeitschriften zu schicken?
Zu den JA-Beitrag kann ich nichts sagen.
Zum Veröffentlichen: wenn Du einen guten Fachbeitrag schreibst, wirst du ihn schon wo unterbringen. Viele Zeitschriften nehmen aber keine Artikel, die woanders bereits abgelehnt wurden. Man muss dazu teilweise auch eine Erklärung abgegeben. In Nischen-Zeutschriften kommst du leichter rein, allerdings meist auch nur, wenn der Artikel gut ist. Viele Zeitschriften haben mE schon ein strenges Herausgebergremium.
20.12.2022, 13:15
Ich habe mir mal den Spaß gemacht, den Beitrag zu lesen, obwohl ich vom Zivilrecht nicht mehr viel verstehe ;). Sowohl vom Aufbau völlig unstrukturiert als auch von der Sprache wirkt es völlig steif und unbeholfen. Auch in meinen Augen kein guter Beitrag.
20.12.2022, 17:32
Die entworfene Entscheidung dürfte auch falsch sein, da weder das Prozessgericht, noch der (Mit-)Erbe richtiger Adressat der Anfechtung der Annahme der Erbschaft ist, sondern das Nachlassgericht. Mangels Vortrag zum Gesamtaktivnachlass kann auch nicht der Anfechtungsgrund des Irrtums über Überschuldung des Nachlasses geprüft werden, weil allein der Passivnachlass hierzu nicht aufschlussreich ist.
Komische Klausur.
Komische Klausur.
20.12.2022, 20:44
An die JA komme ich nicht ran, kann dir aber etwas zu einem früheren Chef von mir erzählen. Ich habe ihn hier schon ein paar Mal erwähnt: Einzelanwalt, cholerisch, linksextrem, stets die Mindermeinung vertretend.
Ich überlege gerade, ob das "cholerisch" für meine Einschätzung eine Rolle spielt. Ja, denn durch seinen explosiven Stimmungswechsel und die dementsprechenden Schriftsätze war seine fachliche Leistung oft nicht gut, sondern entsprach eher einer schlecht recherchierten Nebelkerze nach der anderen.
Wir hatten entgegen der Rechtsprechungspraxis des BAG einige Verfahren gegen mehrere große, bekannte Konzerne laufen. Aussichtslos, da Mindermeinung und wie gesagt vieles Nebelkerze und schlecht recherchiert.
Diese Verfahren hat er zu meiner Zeit dort in einem Aufsatz verarbeitet und an mehrere Zeitschriften geschickt. Wie viele weiß ich nicht. Zwei Zeitschriften haben den Artikel veröffentlicht.
Ich halte diesen Menschen für einen schlechten Anwalt, weil er sich nur oberflächlich mit den Themen auseindersetzt und pauschal alles niederbrüllt, was arbeitgeberseitig passiert. Auch dem Interesse des Mandanten entsprach seine Tätigkeit oft nicht. Im Ergebnis sind die Beiträge aus meiner Sicht oberflächliche Grütze, die sich aber gut verkaufen, da David gegen Goliath kämpft und es im weiteren Sinne um prekäre Beschäftigung ging.
Vermutlich war das der Grund, warum sie veröffentlicht wurden. Jeder in unserer Stadt, der ihn kennt, schüttelt über ihn nur den Kopf.
Ich überlege gerade, ob das "cholerisch" für meine Einschätzung eine Rolle spielt. Ja, denn durch seinen explosiven Stimmungswechsel und die dementsprechenden Schriftsätze war seine fachliche Leistung oft nicht gut, sondern entsprach eher einer schlecht recherchierten Nebelkerze nach der anderen.
Wir hatten entgegen der Rechtsprechungspraxis des BAG einige Verfahren gegen mehrere große, bekannte Konzerne laufen. Aussichtslos, da Mindermeinung und wie gesagt vieles Nebelkerze und schlecht recherchiert.
Diese Verfahren hat er zu meiner Zeit dort in einem Aufsatz verarbeitet und an mehrere Zeitschriften geschickt. Wie viele weiß ich nicht. Zwei Zeitschriften haben den Artikel veröffentlicht.
Ich halte diesen Menschen für einen schlechten Anwalt, weil er sich nur oberflächlich mit den Themen auseindersetzt und pauschal alles niederbrüllt, was arbeitgeberseitig passiert. Auch dem Interesse des Mandanten entsprach seine Tätigkeit oft nicht. Im Ergebnis sind die Beiträge aus meiner Sicht oberflächliche Grütze, die sich aber gut verkaufen, da David gegen Goliath kämpft und es im weiteren Sinne um prekäre Beschäftigung ging.
Vermutlich war das der Grund, warum sie veröffentlicht wurden. Jeder in unserer Stadt, der ihn kennt, schüttelt über ihn nur den Kopf.
21.12.2022, 00:10
(20.12.2022, 17:32)furor schrieb: Die entworfene Entscheidung dürfte auch falsch sein, da weder das Prozessgericht, noch der (Mit-)Erbe richtiger Adressat der Anfechtung der Annahme der Erbschaft ist, sondern das Nachlassgericht. Mangels Vortrag zum Gesamtaktivnachlass kann auch nicht der Anfechtungsgrund des Irrtums über Überschuldung des Nachlasses geprüft werden, weil allein der Passivnachlass hierzu nicht aufschlussreich ist.
Komische Klausur.
Tatsächlich sehr seltsam. Weitere Eigenartigkeiten (sicherlich nicht abschließend):
- die Anfechtung der Erbschaftsannahme ist sehr wohl bedingungsfeindlich (vgl. 1947 BGB)
- der überwiegende Teil der Entscheidungsgründe ist - bei strenger Betrachtung - wegen der angeblich wirksamen Anfechtung überflüssig
- die Ausführungen zum Fristbeginn sind dabei unnötig umfangreich; nicht einmal die Ausschlagungsfrist war im Entscheidungszeitpunkt abgelaufen
- die Widerklage wird erst durch den Vortrag des Klägers substantiiert (bleibt aber unschlüssig)
- prozesstaktisch geboten wäre es aus Beklagtensicht gewesen, hilfsweise die Aufrechnung zu erklären und hilfsweise Widerklage zu erheben
- der zeitliche Ablauf ist völlig irreal und ignoriert Ladungsfristen (z.B. Schriftsatz vom 16.06. mit Zeugenbenennung, mündliche Verhandlung aber schon am 22.06.); der Verkündungstermin (24.06.2021) war ein Donnerstag, kein Montag - dies hätte ja auch bedeutet, dass zwei Tage (!) vorher, also am Samstag, verhandelt worden wäre
- in diesem Zusammenhang: Zur notwendigen Entbindung des Notars von der Schweigepflicht (§ 18 Abs. 2 BNotO) wird nichts gesagt; in gar keinem Fall wäre diese von der Aufsichtsbehörde innerhalb weniger Tage einzuholen gewesen
- aus Beklagtensicht nicht nachvollziehbar ist, weshalb nicht der gesamte Verkaufserlös von 11.000 EUR geltend gemacht wird, sondern nur die Hälfte
- die Zeugenvernehmung zur Frage des Wertvermächtnisses ist möglicherweise deshalb unergiebig, weil die Zeugen insoweit offentsichtlich nicht befragt worden sind. Sie wurden auch nicht von der - insoweit darlegungs- und beweisbelasteten - Beklagten benannt. Zur Klage hingegen hätten die Zeugen gar nicht befragt werden dürfen, weil die Klage ja wegen der Anfechtung ohnehin unbegründet sein soll.
22.12.2022, 09:51
Vom konkreten Fall abgesehen: es ist viel, viel einfacher, in eine juristische Zeitschrift reinzukommen als in ein peer-reviewtes Journal beispielsweise der BWLer. Das ist einerseits schön, andererseits schaffen es so immer wieder grobe Fehler rein.
22.12.2022, 12:05
Für 100€ oder was man da kriegt, darf man auch nicht zu viel erwarten :D










