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  Klausurtypen Sachsen

Geschrieben von: JC
07.09.2015, 16:11
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Keine Antworten

Grüße,

ich starte jetzt bald in Sachsen mit dem Ref. und habe vorab schon die erste Frage.
Ich bin darauf gestoßen, dass es ja diverse verschiedene Klausurtypen gibt und in einigen Bundesländern nicht alle relevant sind.
Wie ist es denn in Sachsen, welche Klausurtypen muss man in Sachsen denn beherrschen?

Vielen Dank:angel:

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  Gemeinsam ins Referendafiat starten ohne Ellenbogenmentalität

Geschrieben von: Gast
19.08.2015, 22:49
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (2)

Liebe Neu-Referendare und va. Referendare ab November 2015 in Frankfurt und Umgebung,
gibt es hier jemanden, der genau wie ich, keine Lust mehr auf Ellenbogenmentalität unter den Jurakommilitonen hat, seiner Einschätzung nach ambitioniert studiert hat (zumindest während des Studiums mit seinen Leistungen zufrieden war) und gerne das Referendariat unter anderen zwischenmenschlichen Bedingungen durchlaufen würde?

Wenn ja, dann meldet euch bitte bei mir!

Es wäre toll mit einem guten Gemeinschaftsgefühl ins Referendariat zu starten und sich regelmäßig juristisch und nicht-juristisch auszutauschen und vlt.später auch eine engagierte Lerngruppe zu bilden. Dafür muss man m.E. auch gar nicht dieselbe AG besuchen oder am selben Gericht tätig sein.

Ich freue mich auf eure Zuschriften und ein baldiges Kennenlernen bei einem gemeinsamen Drink.

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  Referendariat in Wiesbaden empfehlenswert für Nicht-EBS-Absolventen?

Geschrieben von: Gast
17.08.2015, 20:40
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (3)

Hallo,
gibt es hier Referendare aus Wiebaden?
Ich habe an der Uni Frankfurt studiert und würde für's Referendariat sehr gern in die Landeshauptstadt ziehen.
Da der Großteil der Referendare in Wiesbaden vermutlich seinen Abschluss an der privaten Hochschule EBS erworben hat, würde mich interessieren, ob jemand von seinen eigenen Erfahrungen oder Erfahrungen aus dem Referendar-Bekanntenkreis berichten kann, ob ein Einstieg schwer fiel und ob ein "Mitkommen" für Zugezogene realistisch ist. Ich nehme an, dass das Leistungsniveau der Referendare in Wiesbaden wegen der guten Vorbereitung für das erste Examen sehr hoch ist. Dies belegt auch die Notenstatistik zum ersten Examen. Zudem werden EBS-Studenten gezielt auf soft skills und Präsentationstechniken geschult.
Ich selbst habe ein passables erstes Examen abgelegt und denke, dass ein höheres Niveau Ansporn geben kann. Ich bin für jeden Bericht/Hinweis dankbar und würde mich freuen mit Wiesbadener Referendaren im Vorfeld Bekanntschaft zu schließen.

LG

Karo

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  NRW - Entscheidungsfrist bei Zusage

Geschrieben von: Gast
07.08.2015, 14:18
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (5)

Hi,

hat jemand Erfahrung oder weiß, welche Frist bei einem Angebot für einen REF-Platz beim jeweiligen OLG-Bezirk in NRW gesetzt wird, um sich zu entscheiden, ob man das Angebot annimmt?

Betsen Gruß!

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  Referendariat in Bayern oder Hessen

Geschrieben von: Belle
24.06.2015, 11:22
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Keine Antworten

Hallo zusammen,
ich studiere derzeit in Bayern und überlege fürs zweite Examen nach Hessen "zu fliehen". Ich komme zwar aus Bayern, hätte aber sowohl soziale Anbindung in Hessen als auch ein potenzielles Angebot als wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Hat vielleicht jemand Erfahrung mit einem Wechsel von Bayern nach Hessen?
Attraktiv an Hessen erscheint mir das vermeintlich einfachere Examen (zumindest bzgl. der Stoffbreite) und die flexibleren Startmöglichkeiten (in Hessen: alle 2 Monate, in Bayern: alle 6).
Kann mir jemand allgemein mitteilen, wie er/sie das Ref in Hessen empfunden hat?
Ich bin für jeden Erfahrungsbericht/Hinweis etc. dankbar =)
Viele Grüße
B

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  Bewerbung Ref

Geschrieben von: Gast
21.06.2015, 18:24
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Keine Antworten

Hallo!
Ich habe eine Frage zur B

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  Skript für (mat.) ÖR NRW

Geschrieben von: GüterslohGangster
08.06.2015, 20:11
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (3)

Hey,

bin als Landeswechsler vor einiger Zeit im Ref in NRW gestrandet und bewege mich langsam aufs Examen zu. Eigentlich ist mein Lernmaterial soweit sortiert, nur für das ÖR-Landesrecht fehlt mir irgendwie noch ein passendes Skript/Buch.

Kaiser ist für das materielle ÖR ja ganz OK, aber leider im spezifischen Landesrecht (gerade Kommunalrecht etc.) leider doch arg knapp. Der ständig zu lesende Tipp: Nehmen Sie Ihre Materialien vom 1. Examen! hilft mir naturgemäß nicht. Dietlein/Burgi/Hellermann mag ein nettes Buch für Leute mit Zeit sein, aber ein paar Monate vor dem Exame habe ich auf 600+ Seiten keine so große Lust.

Ich habe gehört, dass es wohl von JuraIntensiv und Hemmer spezifische "Crash-Kurs" Skripten für das ÖR in NRW gibt. Hat jemand Erfahrung damit?

Wie gesagt, es geht mir nicht darum, ÖR von Grund auf neu zu lernen oder z.B. die dogmatischen Details des VA mit Dauerwirkung zu durchdringen, sondern vielmehr um einen überschaubaren Gesamt-Überblick über die relevanten Normen/Probleme...

Danke schon jetzt für alle erfahrenen Tippgeber!

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  Erstes Urteil formulieren - Geschäftsgebühr des RA - Hilfe!

Geschrieben von: Mag
29.05.2015, 16:35
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich muss grade mein erstes Urteil für meine Ausbilderin anfertigen und bin hier auf folgendes Problem gestoßen, wozu meine Recherche bisher wenig ertragreich obwohl sehr zeitaufwendig war. Ich hoffe darum, dass ihr mir auf die Sprünge helfen könnt:
Es geht um die Geschäftsgebühr des RA. Dem Kläger wurde PKH ohne Raten gewährt.

Im Klägerantrag macht der RA u.a. die "nicht anrechenbare außergerichtliche Anwaltsgebühr" i.H.v. X Euro netto nebst Zinsen i.H.v. ... ab Rechtshängigkeit zur Zahlung an den Kläger geltend.

In der AG hieß es zum Kostenrecht eigentlich, dass auch die außergerichtlichen Anwaltsgebühren von der Kostenentscheidung erfasst sind.

Meine Recherche ergab jetzt aber, dass die Geschäftsgebühr wohl doch separat geltend gemacht werden muss , da es sich um Kosten handelt, die nicht separat im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemachen werden können. Entsprechend muss dieser Anspruch also im Urteil auch tituliert werden (und geht nicht in der Kostenentscheidung auf, die in der Hauptsache vollständig zu Lasten des Beklagten geht)

Das erste Problem ist nun die Anspruchsgrundlage auf die der Kläger sich berufen kann um die Rechtsanwaltsgebühren einzutreiben. Hier fällt mir nur § 286 BGB ein. Würde aber voraussetzen, dass sich der Beklagte im Verzug befand, bevor der Kläger zum Rechtsanwalt gegangen ist. Das ist in meinem Fall aber nicht gegeben. Erst der RA spricht dann die Mahnung aus.
Das bedeutet ja eigentlich, dass bis zum Ausspruch der Mahnung die RA Gebühren nciht erstattungsfähig über 286 sind. Die Gebühren, die danach anfallen aber sehr wohl (z.B. Verfassen der Klageschrift).

Wie gehe ich also mit der Gebührenaufspaltung um?

Das zweite Problem ist, dass der Kläger PKH ohne Raten bekommen hat und darum ohnehin nichts an seinen RA zahlen muss, soweit es meine Ausbildungsliteratur sagt. Wie also begründe ich, dass dem Kl nun ein Schaden (bzw. herausgeforderte Aufwendungen) entstanden sind?

Ich wär sehr dankbar für jegliche Hilfe!

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  verloren gegangene akte

Geschrieben von: Patrick
03.05.2015, 21:19
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (2)

Mir wurde mein rucksack gestohlen, im rucksack befand sich meine zu bearbeitende zivilgerichtsakte. was sollte ich nun tun bzw. wie schlimm hat es mich jetzt erwischt?

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  Krankenversicherung im Referendariat (Halbwaisenrente)

Geschrieben von: Gast
03.05.2015, 15:05
Forum: Allgemeines zum Referendariat
- Antworten (9)

Hallo zusammen,
ich habe ein Anliegen bei dem ihr mir hoffentlich weiter helfen könnt.

Folgende Situation:

Momentan bin ich noch als Student immatrikuliert, habe mein StEX aber schon bestanden und strebe gerade den Verbesserungsversuch an.
Ich werde mich allerdings mit meiner jetzigen Note (voraussichtlich in Thüringen) für kommenden November als Referendar bewerben.

Hier ergeben sich dann generelle Probleme bzgl. der Krankenversicherung.
Ich beziehe seit einigen Jahren schon Halbwaisenrente, weshalb der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse auch von der Rentenversicherung bezahlt wird. Soweit so gut.
Laut Auskunft meiner Rentenversicherung, zählt auch das Referendariat noch als Ausbildung, so dass der Anspruch noch weiter besteht (ich bin momentan 24, also noch unter der Höchstgrenze von 27)
Das würde generell bedeuten, dass die Rentenversicherung für die Zeit meines Referendariats doch ebenfalls weiter auch die Beiträge zahlt und ich mich daher nicht selbst versichern muss, oder?
Ändert sich diesbezüglich etwas, da man in Thüringen Beamter auf Widerruf ist?

[Ab 01.07.2015 entfällt auch die Einkommensanrechnung auf die Rente, so dass mein Anspruch auch nicht anteilig gekürzt wird und ich also genau so stehe, wie jetzt während ich noch als Student immatrikuliert bin]

Ich wende mich mit der Frage aus zwei Gründen an euch:

1) Die Rentenversicherung wollte mir meinen Anspruch auch schon dann komplett streichen, als ich mein StEX bestanden habe, obwohl ich zum Verbesserungsversuch angemeldet bin und zudem immatrikuliert. Sie waren mit der Konstellation einfach überfordert, weshalb ich nicht viel Hoffnung habe, dass sie diese Frage auch beantworten können

2) Ich hoffe darauf, dass es zumindest einen Referendar hier gibt, der in einer ähnlichen (oder gleichen) Situation steckte und mir daher Auskunft geben kann. Natürlich bin ich mir auch bewusst, dass so ein Fall nicht der Standard ist, aber vllt. habe ich ja Glück :D

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