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Hey :),
ich beginne im November mein Referendariat in Thüringen. Kann hier jemand ein paar Erfahrungsberichte vom Referendariat in Thüringen (vorzugsweise Standort Gera) teilen? Jede Info hilft, meine Aufregung ein wenig zu mindern.
Danke schonmal.

Hallo,
hat jemand mit den JI Karteikarten fürs öffentliche Recht gelernt, die von einem anderen Bundesland waren, weil es fürs eigene keine gibt?
Ich bin im GPA Bereich und frage mich, ob es Sinn macht, dann zB die von NRW zu nehmen... Sind die prozessualen Formalien dieselben oder wäre das keine gute Idee?
Hinsichtlich des materiellen Rechts habe ich noch KK vom ersten Examen...

27.09.2024, 11:13
Forum: Allgemeines zum Referendariat
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Ich absolviere zur Zeit mein Referendariat in Hessen. Jedoch gibt es einige Kanzleien in Berlin, bei denen ich mich gerne für die Anwaltsstation bewerben möchte.
Nun frage ich mich, wie sinnvoll dieses Vorhaben ist, da ich vermutlich von der AG freigestellt werden würde.
Hat jemand hier Erfahrung damit die Anwaltsstation in einem anderen Bundesland zu absolvieren? Wie positiv oder negativ hat sich dies auf die Examensvorbereitung ausgewirkt?

27.09.2024, 09:40
Forum: Allgemeines zum Referendariat
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Hallo,
nächste Woche geht es hier in Bayern ja auch los und ich habe versucht mir einen Überblick zu verschaffen welche Angebote an Reps etc. es gibt und bin ein wenig erschlagen. Daher folgende Fragen:
Könnt ihr den Assessor.basic Kurs von Hemmer empfehlen? Letztlich werden ja nur die neuen Klausurtypen gelehrt - bringt das was?
Hat jemand - insbesondere in Bayern - mit den Jura Intensiv Karteikarten gelernt? Ich fand die fürs 1. im Großen und Ganzen gut und habe nun die fürs 2. im Auge. Aufgrund der bayerischen Besonderheiten zweifel ich aber ein wenig .. Gibt es dazu Empfehlungen?
Vielen Dank schonmal!

Hallo!
Nachdem wir dieses Jahr unser jüngstes Kind erfolgreich eingeschult haben, werde ich im kommenden Jahr mein Referendariat beginnen. Es liegt allerdings nun schon zehn Jahre zurück, dass ich das erste Staatsexamen abgelegt habe, und ich war seitdem in Vollzeit zuhause tätig, ohne zu arbeiten. Dementsprechend hat sich mein juristisches Wissen nahezu vollständig verflüchtigt. Ehrlicherweise war es damals auch nicht besonders tiefgehend, wie die schwach ausreichenden Noten meiner hochschwanger geschriebenen Examensklausuren belegen.
Mein Ziel ist es, mich bis zum Beginn des Referendariats auf den Wissensstand eines durchschnittlichen Diplomjuristen zu bringen. Auf den ersten Blick scheint es mir am naheliegendsten, mich auf ähnliche Weise vorzubereiten, wie ich es für das erste Examen getan habe, mit den klassischen Lehrmaterialien, die an der Universitätsbibliothek und anderswo verfügbar sind.
Allerdings frage ich mich, ob es vielleicht effizientere Wege gibt, sich vorzubereiten. Gibt es möglicherweise Themen oder Inhalte, die im Referendariat eine andere Rolle spielen oder sogar vernachlässigt werden können?
Ich habe bereits versucht, durch Foren und Suchmaschinen Antworten auf diese Fragen zu finden, jedoch fehlt mir womöglich das notwendige Hintergrundwissen, um die Informationen richtig einzuordnen. Beispielsweise liest man, dass Meinungsstreite nicht mehr relevant seien, während an anderer Stelle betont wird, dass es sinnvoll sei, bestimmte Problemstellungen doch parat zu haben. Ebenso heißt es in einigen Foren, man könne während der Klausuren vieles direkt aus Kommentaren abschreiben, während anderswo darauf hingewiesen wird, dass dafür kaum Zeit bleibe und nicht alle relevanten Informationen in den Kommentaren zu finden seien.
Kurz gesagt: Gibt es eine systematische und detaillierte Möglichkeit, zu erfahren, wie ich mich am besten vorbereiten kann – idealerweise mit einer nach Rechtsgebieten und relevanten Lerninhalten (Definitionen, Schemata, Meinungsstreite etc.) strukturierten Übersicht?
Ich freue mich über jeden Tipp oder Ansatz!

Hey,
ich habe in Nds. studiert, überlege aber das Ref in einem anderen Land zu machen. Welches Bundesland hat welche Vorteile bzw. ist besonders zu empfehlen? Und wie viel kommt mit dem Neulernen des anderen Landesrechts auf einen zu?
Ich würde mich über eure Erfahrungen freuen!

Servus!
Ich komm aus dem beschaulichen Freiburg und will zum nächstmöglichen Zeitpunkt mein Ref beginnen.
In LSA ist das im März, hier in BW im April.
Ich hab jetzt schon einiges durchgelesen, auch besonders die Info-Blätter beider Länder, aber bin nicht wirklich klug daraus geworden.
Interessieren würden mich vor allem Magdeburg bzw. Offenburg.
Ersteres aus familiären Gründen, da so das Pendeln zu meiner Lebensgefährtin deutlich reduziert wäre und die "neuen" Bundesländer auch beruflich durchaus Perspektive bieten. Offenburg, da ich grundsätzlich kein neues Landesrecht lernen müsste und halbwegs in der Nähe einer Uni-Bib bleibe bzw. in der Nähe meines restlichen Freundeskreises.
Gibt es hier Foristen, die zu den jeweiligen Orten etwas beitragen können?
Beide Länder bieten E-Examen an, beide nutzen E-Lan, beide werben mit "kleineren" Gruppen und vergleichbarer Vergütung.
Wie sicher ist es, mit dem entsprechenden Wunschort Erfolg zu haben? Ich möchte nur ungern umziehen nur um dann bald wieder umziehen zu müssen. Hier in Freiburg ist es, trotz bestehender Arbeitsstelle in einer Kanzlei wohnungstechnisch nicht so attraktiv, als das ich hier bis zum Beginn des Refs bleiben wollen würde.
Dabei würde mich auch "der Rest" interessieren. Wie ist die Arbeitssituation vor Ort?
Der Wohnungsmarkt im Osten scheint deutlich entspannter zu sein, als hier im Südwesten. Dagegen droht in Sachsen-Anhalt die Fläche und ggfs. lange Fahrzeiten zu den Stationen.
Auch das Ergebnis meiner Suche nach Jobs, die für "Diplomjuristen" bzw. eben Menschen mit erstem Examen ausgeschrieben sind, ist auf den ersten Blick doch eher...karg in beiden Orten.
Ich arbeite zur Zeit in einem Unternehmen hier vor Ort in der Rechtsabteilung und decke da queerbeet alle Bereiche ab, schwerpunktmäßig Bau- und Steuerrecht. Mit im Schnitt etwas mehr als 7 Punkten stehe ich jetzt weder besonders gut, noch besonders schlecht da, für Remote-Stellen bei den üblichen Bekannten reicht es dann aber nicht.
Viele Grüße

Hallo!
Noch jemand hier, der sich für das Ref in Rheinland-Pfalz (Start November 24) beworben hat? Würde mich freuen, wenn wir uns hier austauschen könnten. Dem Brief nach zu urteilen, könnten Ende September/Anfang Oktober die Angebot verschickt werden.

Hey,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich wäre über jede Antwort sehr dankbar. Zum Start der Strafstation soll noch keine Anklage geschrieben werden, jedoch zu der Akte Stellung genommen werden und geschaut werden, ob sich Person x strafbar gemacht hat. Für das zu prüfende Delikt wurde Strafanzeige erhoben. Zusätzlich soll ein B Gutachten erstellt werden.
Bezüglich des Gutachtens ist jetzt meine Frage, ob ich da dem Aufbau wie bei dem Schreiben der Anklage später in der Klausur folge und den Obersatz mit - könnte sich hinreichend verdächtigt gemacht haben- einleiten oder wie gewohnt schreiben - könnte sich strafbar gemacht haben-. Die Akte lässt hier noch viele Fragen offen und es wirkt so, als ob nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, dass die Behauptungen der Personen auch wahr sind. Schreibe ich dann trotzdem -könnte sich hinreichend verdächtigt gemacht haben- ? Zumindest wurde uns von den AG-Leitern gesagt, dass wir uns diese Formulierung ab jetzt einprägen müssen. Jetzt wurde aber nicht als Aufgabe erteilt ein A Gutachten zu erstellen um anschliessend die Klage zu schreiben, sondern lediglich zu schauen, ob ein bestimmter Straftatbestand erfüllt wird und sich ein wenig mit dem Sachverhalt und der Akte zu beschäftigen.
Frage 2.
Wenn in der Akte Strafanzeige erhoben wurde für ein bestimmtes Delikt, kann ich auch darüberhinaus im Gutachten aus staasanwaltlicher Sicht auch anderen Delikte ( zum Beispiel Offizialdelikte wo kein Strafantrag erforderlich ist) auflisten, die meiner Meinung nach auch verwirklicht worden sind und dann die bereits oben genannte Formulierung - könnte sich hinreichend wegen..... verdächtigt gemacht haben ?
Wünsche euch noch einen schönen Tag.
Liebe Grüße
Martha

Hallo,
ich möchte während des Refs als WHK (8 Std. die Woche) an einem Lehrstuhl arbeiten. Ich benötige dafür die Genehmigung des OLG.
Habe ich richtig verstanden, dass das LBV (zum einen die Unterhaltsbeihilfe und zum anderen die Vergütung als WHK) bei der Vergütung für WHK nicht die 25 % pauschal abzieht? Dies wird nach nach Steuerklasse 6 versteuert?